Hund privat verkauft. 1. besitzer will ihn zurück

Tinchen_88

Gesperrt
Medium Knochen
Vorgestern hat mich ein nachbar abgesprochen, ob ich ihm helfen kann einen Platz für seinen 13 Wochen alten Malteser zu suchen....

Da meine schwiegermama einen kleinen Hund sucht hab ich sofort an sie gedacht. Am nächsten tag war der Nachbar mit hund da, hat einen Kaufvertrag geschrieben (er hat den Hund aber hergeschenkt) hat noch erklärt warum er den Hund nicht mehr will:
- keine zeit
- muss viel arbeiten
- Der hund muss immer wo anders unterkommen und wird hin und hergeschoben.

Er hat den Hund von einer Tierhandlung gekauft. Er hat im Impfpass nur einträge von der Tollwutimpfung o.O und der Besitzer meinte, er müsste nächste woche noch eine Impfung bekommen....

Gut. Meine Schwimu hat den Hund dann mitgenommen, er war sehr matt, macht keinen Mucks von sich, aber in anbetracht der Situation (stress) auch kein Wunder.

Am nächsten Tag, also gestern hat der Hund in die Wohnung gemacht und es war blut dabei. Sie war beim Tierarzt. Noch wissen wir nicht was er hat. Es wurde Kot untersucht usw, spritze hat er bekommen, aber es ist wichtig das er weiterbehandelt wird.

Am gestirgen abend klopft der Nachbar bei mir an und meint, er will den Hund zurück weil seine Freundin die ganze zeit weint. Hab ihm die Nummer von der Schwiegermutter gegeben... Und joa.. Sie wird ihn heute zurückgeben.

Der Hund ist schon für die Hundesteuer angemeldet worden, der Chip wurde umgeschrieben usw.

Jooa.. der Nachbar hat nich viel ahnung vom dem Tier ws er sich da geholt hat.. er hat mich gefragt wie er den Hund stubenrein bekommt, ws er ihm zu essen geben soll, hab ihm dann noch gesagt das der Hund durchfall mit blutbeimengung hat.. er meinte "wie sieht man den das?"

Kann er den Hund einfach so zurücknehmen? Er hat einen Kaufvertrag geschrieben, den beide Seiten unterschrieben haben. Schwiegermutter, und er. Gesehen habe ich das, und mein Lebensgefährte. Haben alle den Vertrag noch gelesen und waren anwesend als alle unterschrieben haben.

der Typ wollte den Vertrag eigentlich selbst haben, at ihn aber nicht mitgenommen und somit hat den die schwiegermutter in der hand.

Einen Rechtsstreit um das tier wollen wir nicht, wir wollen lediglich das es ihm gut geht... :( Schwiegermutter wird eh noch mit ihm reden wenn er kommt, aber viel sinn wird es nicht haben.
 
Der Mann hat kein Recht mehr auf den Hund.
deine SchwiemMu soll den Hund behalten und ihm das sagen.
Wenn der Chip etc. auch schon umregistriert ist und es nen KV gibt, hat er keine Chance..und er würde ihn wohl in 1 woche wieder abgeben...
 
Ich persönlich würde den armen kranken Hund (hat der am Ende Parvo?) nur dann zurückgeben, wenn ich weiß, dass die dort wesentlich besser für ihn sorgen können als ich selber, wenn zB ich sehr wenig Geld hätte, die aber schon - für den TA.
Ansonsten würde ich ihn behalten. Vertrag ist Vertrag, wurde der eindeutig freiwillig gemacht und auf seine Initiative, gibt es in dem Fall kein einfach-so Rücktrittsrecht.
Er könnte eventuell sowas wie Willensmangel geltend machen, dass er sich geirrt hat, eigentlich gar nicht wollte, überredet oder gedrängt wurde....aber wenn das alles zuerst von ihm ausging und man das nachweisen kann?
Gibt es Zeugen, die dabei waren, als der Vertrag abgeschlossen wurde?
 
Ich würde mich auch auf keine Diskussion einlassen und ihm den Hund einfach nicht mehr zurück geben. Was will er den machen außer beleidigt sein. Glaube kaum das er einen Rechtsstreit beginnen wird um einen Hund für den er eh keine Zeit hat.

Also ich würds einfach drauf ankommen lassen.
 
.......Am gestirgen abend klopft der Nachbar bei mir an und meint, er will den Hund zurück weil seine Freundin die ganze zeit weint. .......


hmmm, nachdem er ja offenbar keine Ahnung von dem Tier hat und sich auch nicht kümmern kann/will: weint seine Freundin nur oder übernimmt SIE dann die volle Verantwortung für den Hund inkl. TA-Behandlung? :rolleyes::confused:
 
Eigentlich könnt man ihn ja verklagen oder das Geld für die TA-Kosten einfordern... oder wurde der Hund bewusst als "krank" verkauft?
 
ich tippe mal vorsichtig auf giardien, ist eh noch die "harmloseste" variante.
zurückgeben würde ich den hund nicht mehr, es ist ein rechtsgültiger vertrag vorhanden. ausserdem denke ich mal, wenn die den hund schon einmal hergegeben haben, wie lange dauert es dann bis zum zweiten mal ?
 
Jage ihn zum Teufel und die Tierarzt-Rechnungen kann er auch gleich zahlen.

Und erkläre dem Spinner, was eine Zoonose ist.

Da der kranke Hund keine eingetragenen Entwurmungen und Impfungen (außer Tollwut) besitzt, wird man nun ausschließen müssen, dass er eine Gefahr für die Gesundheit fremder Personen oder für fremden Tierbestand darstellt:
- sofort in häusliche Quarantäne
- sehr umfangreiche Stuhluntersuchung, bei der von Würmern bis Giardien alles abgeklärt wird.

Er darf nicht zurückgegeben werden, bis der Tierarzt eine Diagnose gestellt hat. Auf keinen Fall darf er zurück an einen Platz, wo er in krankem Zustand "aus beruflichem Zeitmangel" ständig zu Sittern gebracht wird.

Und wenn der Typ das nicht einsieht, dann drohe ihm gleich mit dem Amtstierarzt.

Ein einfacher Abgabe-Vetrag ist rechtsgültig auch ohne Kaufpreis, wenn eindeutig formuliert wurde, dass Herr YY sein Tier am Tag AA in den Besitz von Frau XXX übergeben hat.

Nichtsdestoweniger kann man Herrn YY durchaus noch für die Folgen schlechter Pflege vor der Abgabe verantwortlich machen. Wieso war er bisher nicht beim Tierarzt? Er soll hübsch froh sein, wenn er nichts zahlen muss und die Tussi an seiner Seite detto.
 
Zuletzt bearbeitet:
fakt ist mal, dass der hund deiner schwimu gehört

deine schwimu war beim ta, hatte schon kosten, hat den hund auf sich registrieren lassen ect. und von daher würde ich den hund JETZ solange noch keine genaue diagnose gestellt wurde, sicher nicht abgeben. einen kranken hund mutet man sowieso keinen besitzer und ortswechsel zu, wenn nicht dringend notwendig. das sollten die beiden schon einsehen.

wenn der hund gesund wird, ist es die entscheidung deiner schwimu ob sie aus herzensgüte den hund wieder zurück gibt, aber dies würde ich, wenn überhaupt, nur gegen übernehmen der bisherigen ta kosten machen.

mal sehen, ob sie den hund dann wirklich noch wollen bzw. würde ich als besitzer des hundes, und das ist deine schwimu rechtlich auch, ganz genau schauen und prüfen ob sie es überhaupt in erwägung ziehen kann den hund guten gewissens zurück zu geben
 
Im vertrag steht:

"Ich Herr XXX, ADRESSE, übergebe am heutigen tag DATUM meinen Hund mit der chipnummer XXX an Frau XXX, ADRESSE...."

Dann steht noch drin was alles mitübergeben wurde :rolleyes:. dann hat er noch geschrieben:

"Für etwaiige Erbkrankheiten oder spätererfolgende Krankheiten kann ich nicht haftbar gemacht werden, weiters bestätige ich, das dass Tier am Tag der Übergabe vollkommen gesund ist."

Achso, ja entwurmt wurde er angeblich 5 mal. Aber eingetragen wurde das nirgens. Nur die Tollwutimpfung steht drinnen. AUf die Frage warum so oft, ob er den Würmer hat/hatte hat er mit "keine ahnung" geantwortet :rolleyes: .

Die Freundin kann sich gar nicht kümmern, weil die hat auch keine Zeit. Von daher, weint sie nur...

Dem Tier wird es auch nicht besser gehen wenn er wieder zurückkommt.. wie soll er denn da wieder gesund werden, noch dazu wo man nicht mal weiss was dem kleinen fehlt.. Da werden womöglich noch krankheiten von einem bezirk in den anderen geschleppt, von einer Praxis in die nächste, falls der Besitzer überhaupt zum tierarzt gehen würde....
 
warum wurde der welpe eigentlich schon tw geimpft? wo wurde die denn gemacht? ist es ein ausländischer welpe?

wenn die beiden zur schwimu kommen, soll sie mit den beiden in ruhe reden und ihnen sagen, dass sie den welpen solange er krank ist sowieso nicht abgeben wird und wenn die beiden auch absolut keine zeit haben für das tier und ihn NUR SO, weils halt traurig sind, zurück haben wollen, dann soll sie den beiden freundlich aber bestimmt sagen, dass sie ihn behalten wird. viell. kann sie ja an die vernunft der beiden appellieren und sie sehen es schlussendlich ein ;)

rechtlich gehört der hund der schwimu!! da kann der ex besitzer gar nix machen.
halt uns auf dem laufenden wies dem kleinen geht und wie die ganze geschichte ausgegangen ist ;)
 
Ich weiss nicht was der Tierarzt genau gemacht hat.

Warum der Hund TW geimpft ist, weiss keiner so genau. Das hat ein Tierarzt aus wien gemacht, steht im Impfass. Im Impfpass findet man aber keine daten, weder die Chipnummer steht drin, da wurde nur ein Aufkleber mit der Nummer beigelegt, aber nicht eingeklebt, noch der Besitzer. Nur das es um einen Hund, der Rasse Malteser geht. Er kommt mir aber recht groß vor für einen 13 Wochen alten Malteser irgendwie. Aber vielleicht muss das ja so.

Gekauft wurde der Hund in einer Tierhandlung.

Ja habs der Schwimu gesagt, sie soll den Hund nicht hergeben solange er krank ist....
 
vorallem dem ehem. besitzer klarmachen das er für alle tierarztkosten, sowie die unterbringung finanziell aufzukommen hat...

ich mein, ich kann doch nicht mein tier an einem tag herschenken und dann, wenns wieder gesundgepflegt ist, einfach wieder zurückholen als wär nix gewesen?

in den meisten fällen ist dann das verlangen den hund wieder zurück haben zu wollen seeeehr gering.
 
jetzt kommts mir grad, hatte eigentlich geglaubt, daß in tierhandlungen keine hunde mehr verkauft werden dürfen?
na ja, und wenn er in den vertrag reinschreibt, daß hund zum zeitpunkt der übergabe gesund war, kann ihm schwimu ja im schlimmsten fall mit gerichtlichen schritten drohen, falls er irgendwie ungut werden sollte.
wieso werd ich den verdacht nicht los, daß er hund nur deshalb zurückhaben möchte, weil er draufgekommen ist, daß er ja geld dafür bekommen könnte.
und daß sich die freundin die augen ausheult kann jeder erzählen, stimmt das auch wirklich ?
 
jetzt kommts mir grad, hatte eigentlich geglaubt, daß in tierhandlungen keine hunde mehr verkauft werden dürfen?
na ja, und wenn er in den vertrag reinschreibt, daß hund zum zeitpunkt der übergabe gesund war, kann ihm schwimu ja im schlimmsten fall mit gerichtlichen schritten drohen, falls er irgendwie ungut werden sollte.
wieso werd ich den verdacht nicht los, daß er hund nur deshalb zurückhaben möchte, weil er draufgekommen ist, daß er ja geld dafür bekommen könnte.
und daß sich die freundin die augen ausheult kann jeder erzählen, stimmt das auch wirklich ?

Hunde/Katzen dürfen schon lang wieder in Tierhandlungen verkauft werden, leider :-(((
 
Oben