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Profi Knochen
Guten Tagen allen,
Ich war heute mit dem Rad und Hund im Wald spazieren(fahren) .
Mein Hund (stafford) war an der Leine, als ich einen anderen Hund ohne Leine gesehen habe bin ich stehen geblieben. Der Besitzer hat nicht reagiert und bevor ich etwas sagen konnte lief der Hund ohne Leine (aber mit Beißkorb) zu meiner hin.
Mein Hund hat den anderen gebissen.... so schnell es mir möglich war habe ich natürlich das Maul von meiner geöffnet.
Gott sei Dank ist nicht alt zu schlimmes passiert.
Meine Frage an euch: Muss ich die Ta-rechnung zahlen oder wie schaut das rechtlich aus bzw versicherungstechnisch
lg
Da das ein Wald war, gehe ich davon aus dass keine Maulkorbpflicht besteht. Der andere Hund hatte zwar einen Maulkorb und war nicht angeleint, was in einem Wald schon sehr problematisch ist. Da Du den anderen Besitzer sogar aufgefordert hast seinen Hund zu holen und dieser nicht reagiert hat (Entweder Vorsatz oder Hund nicht abrufbar !) würde ich einmal gar nichts zahlen und den Streit der Versichung ausfechten lassen.
Nach dem NÖ Hundehaltegesetz (falls Du aus NÖ kommst) ist es verpflichtend einen Listenhund im Ortsgebiet mit Leine und Maulkorb zu führen. Ausnahme dass der Hund aufgrund eines Vorfalls Maulkorbpflicht hat. Ausserhalb des Ortsgebiets gilt keine Leine und Maulkorbpflicht.
Am Besten ist es immer wenn Zeugen anwesend sind. Sonst kann schnell Aussage gegen Aussage stehen.
lg,
Martin