Hund: Impfpass = Besitzdokument?

In Ö darf der Hund nach 30 Tagen weiter vermittelt werden und der ehem Halter hat keinerlei Anspruch mehr auf das Tier.

War so bei Baileys: habe einen Brief von VetAmt bekommen, dass sie dann in mein Eigentum übergeht oder ich sie nach 30 Tagen weiter vermitteln kann.
 
Anilou
Wie man das emotional sieht ist natuerlich anders als rechtlich.
Ich wuerde mir vom Tierarzt bestätigen lassen das ich den Hund versorgt habe. Sämtliche Leute als Zeugen anführen die bestätigen können wie es dem Hund geht usw. Gut wäre es auch wenn dir der TA bestätigen könnte in welchen Zustand der Kleine war usw. .....also keine Frage, ich würde da auch den Gerichtsweg wählen. Schreibe noch jeden Cent auf den du ausgegeben hast usw., damit man auf der anderen Seite noch sieht wieviel diese Monate gekostet haben. Ich halte dir fest die Daumen gedrückt
 
In Ö darf der Hund nach 30 Tagen weiter vermittelt werden und der ehem Halter hat keinerlei Anspruch mehr auf das Tier.

War so bei Baileys: habe einen Brief von VetAmt bekommen, dass sie dann in mein Eigentum übergeht oder ich sie nach 30 Tagen weiter vermitteln kann.

Das stimmt, mir lief in Wien mal eine Katze zu, ich brachte sie nach Vösendorf ins Tuerschutzhaus, habe aber gleichzeitig gefragt, ob ich sie haben könnte, wenn sich kein Besitzer meldet. Mir wurde gesagt, dass der Besitzer 1 Monat lang Zeit hat sich zu melden, dann werden die Tiere zur Vermittlung freigegeben.

Nach einem Monat habe ich nachgefragt, die Katze war noch immer dort. Dann habe ich mit mit einer Bekannten kurzgeschlossen, deren Katze erst verstorben war, sie wollte wieder eine haben. Ich hab sie dann vom Tierheim abgeholt, mit nach OÖ genommen und nun lebt sie bei meiner Freundin und ihr gehts super gut hier am Land :)
 
@ Anilou

ich würde mir auf alle anwaltlich Hilfe u. Unterstützung suchen.

Die Diebstahlsanzeige gegen Dich ist in meinen Augen ein schlechter SCherz.

Was sagt eigentl. das TH, das Euch den Hund überlassen hat zu der ganzen Angelegenheit. mMn wären die doch "Zeugen" zu Euren Gunsten.

lg Feline
 
Der Hund bleibt vorerst auf jeden Fall hier. Die Klage gegen Diebstahl habe ich quasi abgewendet (der Polizist hat herzlich gelacht) und gleich ne Gegenanzeige gemacht, wegen Rufmord und übler Nachrede. Sowas lasse ich mir mal gleich gar nicht gefallen.

Das TH ist leider mehr als unkooperativ. Die haben nämlich sömtliche ärztliche Unterlagen des Hundes. Als wir ihn bekommen haben, waren ja schon 4 Wochen vergangen.

Zeugen haben wir mehr als genug, zumal wir ja auch eine HuSchu besucht haben, einen privaten Trainer haben, mittlerweile eine Schutzhundausbildung anstreben und uns jede Woche zu großen Gassietreffen gehen. Und die Treffen sind immer dort, wo ich den Hund angeblich geklaut habe. :rolleyes: Naja, Täter kehren ja immer wieder an den Ort der Straftat zurück.

Dem Hund geht es prima und es würde mir das Herz brechen, sie hergeben zu müssen, aber ich muß halt auch damit rechnen, dass das Gericht sich gegen uns entscheidet. Aber darauf lassen wir es erstmal ankommen.

Wir haben schon eine Liste der Kosten zusammengestellt. Muß man ja leider tun. Allein für Unterbringung, Futter, Zubehör und Ausbildung (die ja eine Wertsteigerung darstellt) kommen wir locker auf 1500€. Ich bin gespannt, ob die Dame das zahlen möchte. Da kriegste ja nen neuen Hund für.

Für all diejenigen, die das nüchtern und emotionslos finden...Leider Gottes ist ein Hund nur ein Gegenstand, eine Sache in den Augen der Justiz. Wenigstens in Dtl. :mad:
 
@ Anilou

Du schreibst Ihr habt einen "Schutzvertrag". Damit habt ihr das Tier im Guten Glauben übernommen. Wenns ein offizielles Tierheim ist, dann ist das ein Pluspunkt.

Du kannst nur die Kosten einfordern, die Du gehabt hast: Schutzgebühr, Chipkosten, Kastration und was das TH noch so alles in Rechnung stellt u. dann bei Dir zuhause: Futterkosten, TA-kosten (Impfung, Untersuchung,usw.) Tierärtzl. Unterlagen während des TH-Aufenthalts des Hundes braucht Ihr ja nicht - die Kosten wurden Euch sicher in irgendeiner Form Euch vom TH in Rechnung gestellt.
Wenn nicht, dann ist es Sache des THs. sich die von den "vorherigen" Tierbesitzern einzufordern.

Wie gesagt. Sollte da was offizielles kommen, sucht einen Anwalt auf.

Unbetreut würde ich in so einem Fall nicht einmal meinen Wunschzettel ans Christkind abgeben.

ich drück die Daumen
Feline
 
@Anilou
Ich versteh überhaupt nicht, warum im TH nicht nach einem Chip gesucht wurde, bei einem Fundhund. Die ganzen Probleme hätte man vermeiden können.
Ich wünsche dir viel Glück
Marion
 
Oben