Ewald
Junior Knochen
du kannst uns ja gerne aufklären
guten Morgen
da gibt es leider keine so einfach Aufklärung wie bei der menschlichen Fortpflanzung. Da jeder Fall immer ein abwägen der Faktoren ist und bei dem es, falls es vor den Richter kommt, auf desen Einschätzung der Motive ankommt.
Die Faktoren sind ja: Tierquälerei oder eben mögliche Tierquälerei auf Seite des Autofahrers. Schlägt man eine Scheibe ein, so ist es Sachbeschädigung zur Gefahrenabwehr. Nimmt man den Hund auch noch raus, ist es Entwendung einer Sache oder Entführung (wenn das Tier nicht mehr als Sache gilt). Hier kommt es wiederum darauf an, wie weit der Hund vom Auto entfernt wurde. Verletzt sich der Hund nachweislich bei der "Befreiung", dann kommt noch Tierquälerei auf Seite des Befreierers hinzu
Beispiel: Ein Auto steht seit 10 Minuten im Halbschatten, ein Hund schläft in seiner Box. Hundehalter nicht auffindbar. Die Scheibe wird eingeschlagen, der Hund putzmunter beginnt sofort zu verbellen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Richter hier keinen Handlungsbedarf für das Einschlagen der Scheibe sieht - da im Zeitpunkt des Einschlagens für den Hund noch keine Gefahr bestand. Jetzt hängt es davon ab, nach welcher Zeit der Hundehalter zurückgekommen ist - und es stellt sich die Frage, ist er zurückgekommen, weil sein Hund ununterbrochen gebellt hat oder weil er ohnehin mit dem Einkauf fertig war.
Beispiel: Eine Reihe Autos steht vor einem Restaurant, bei einigen die Heckklappe offen, bei einigen die Seitenscheiben je 10 cm offen aber die Heckklappe zu. Bei den Autos mit den offenen Seitenscheiben werden diese eingeschlagen, damit die Hunde mehr Luft bekommen. Hier würden einige Richter es wohl schon erwarten, dass man vor dem Einschlagen zuerst ins Restaurant geht und den Hundehaltern sein Sicht der Dinge mitteilt. Gehen Sie nicht darauf ein, kann man noch immer die Polizei rufen.
Wie gesagt, es gibt hier keine Rezepte sondern nur ein Abwägen der Faktoren.
In diesem Sinne wäge ich jetzt die Faktoren ab und mache mich wieder vom Acker.
VG