Hund+Genossenschaft

Wir wohnen auch in einer Genossenschaftswohnung, aber in der Steiermark.
Hier ist es generell erlaubt, Hunde zu haben. Man sollte nur ein Ansuchen schreiben-aber darin steht nur, dass man eine Hundeerlaubnis haben möchte. Für wieviele Hunde und welche Rasse braucht man nicht angeben.
Beim Wohnungssprechtag haben wir gefragt, wies mit Hundehaltung ausschaut und die Damen waren ganz erstaunt-wir waren die ersten, die überhaupt gefragt haben.
Also, sehr hundefreundlich, die Genossenschaft
 
Sorry tamino, aber das glaube ich einfach nicht:)
Wo steht das?

Ich finde stets nur genau gegenteilige Aussagen.
U.a. hier:
http://journal.juridicum.at/?c=142&a=1882

Noch eins:
http://www.immobilien.net/rin/Nachbarschaftsrechte/Haustierhaltung/2/41/130/782/article.aspx

Selbst wenn die Tierhaltung nicht erlaubt ist, wäre das kein Kündigungsgrund (so lange sich niemand belästigt fühlt)

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/425791/Ein-Urteil-fast-voellig-fuer-die-Katz

http://www.news.at/articles/1037/300/277912/regelungen-haustieren-mietrecht-wann-tiere

Bitte korrigier mich, aber ich halte es für ausgeschlossen, dass eine Genossenschaft dem Mieter A die Hundehaltung erlauben darf und Mieter B verweigern.

Da würde mich jetzt echt die Quelle interessieren:)

Ich schau nach, MietGs sind furchtbar viele vorhanden. sind furchtbar.

Was Du zitierst sind Urteile in Fällen, die ganz anders gelagert sind. Das sind alles absolut keine gegenteiligen Aussagen.

Wenn in einem Mietvertrag dezitiert steht, dass die Haltung z.B. von Hunden einer Genehmigung bedarf, kann diese sehr wohl verweigert werden, obwohl es Mieter gibt, die einen Hund halten.
Es ist im Privatrecht geregelt, dass der Vermieter z.B. bestimmen darf, wieviel Hunde in seinem Haus gehalten werden. Das hat auch de facto mit dem Gleichbehandlungsrecht überhaupt nichts zu tun.

Leider ist es ein Kündigungsgrund, wenn ein Tier gehalten wird, obwohl im Mietvertrag die Haltung von Tieren ausdrücklich verboten ist.
 
Sorry ist vielleicht offtopic, aber weiß jemand wie es bei Genossenschaften und Käfigtieren aussieht? (Hasen, Meerschweinchen, Ratten, Hamster, Mäuse...) Braucht man da auch ne Extra-Genehmigung?

Lt. Konsumentschutz darf ein Vermieter/HV keine Kleintiere verbieten.

Ebenso ist es beim Hund. Wohnt schon ein Hund in der Anlage so erlischt das Verbot.

Ich hab mich schon erkundigt ;)

lg
 
Ich schau nach, MietGs sind furchtbar viele vorhanden. sind furchtbar.

Was Du zitierst sind Urteile in Fällen, die ganz anders gelagert sind. Das sind alles absolut keine gegenteiligen Aussagen.

Wenn in einem Mietvertrag dezitiert steht, dass die Haltung z.B. von Hunden einer Genehmigung bedarf, kann diese sehr wohl verweigert werden, obwohl es Mieter gibt, die einen Hund halten.
Es ist im Privatrecht geregelt, dass der Vermieter z.B. bestimmen darf, wieviel Hunde in seinem Haus gehalten werden. Das hat auch de facto mit dem Gleichbehandlungsrecht überhaupt nichts zu tun.

Leider ist es ein Kündigungsgrund, wenn ein Tier gehalten wird, obwohl im Mietvertrag die Haltung von Tieren ausdrücklich verboten ist.

Der Thread heißt aber Hund + Genossenschaft.
Wobei: den Prozess würd ich auch gern sehen, wenn ein Privatvermieter z.B. in einem 2-Parteienhaus dem Mieter A die Haltung eines Dackels erlaubt und Mieter B kündigen will, weil der sich einen Pudel angeschafft hat;).

Und wie sollte bei einer Genossenschaft eine Begründung lauten A, B und C einen Hund zu erlauben und D aber nicht. Ohne dass man daraus Willkür ableiten könnte?:confused:
 
Hallo,

ich bin im Jän. 2009 in eine Genossenschaftswohnung gezogen. Hab aber, bevor ich alle Verträge unterschrieben hab, bei der Genossenschaft angerufen und mich dazu erkundigt. Es wurde mir gesagt, dass Haustiere in diesem Bau erlaubt sind sofern es nicht zu Problemen durch Lärmbelästigung, Schmutz oder sonstigen Vorfällen kommt.

Ich hab dann sicherheitshalber noch alle Parteien der Stiege befragt und mein Hund war herzlich willkommen.

Liebe Grüße
 
ich möchte nur daran erinnern, das in Ö freies Vertragsrecht besteht.

wenn eine Hausgemeinschaft, Wohnungsbesitzer, Genossenschaft, sich zu Änderungen entschließt, so kann sie diese bei neuen M-Verträgen zu einem Vertragspunkt machen.

z.B könnte auch vereinbart werden, daß nur der bereits vorhandene Hund /Katze gehalten werden darf. Nach dessen Tod kommt dann das Tierhalteverbot zum Tragen.

Ganz besonders dann, wenn dies in der Hausordnung festgeschrieben steht
 
Der Thread heißt aber Hund + Genossenschaft.
Wobei: den Prozess würd ich auch gern sehen, wenn ein Privatvermieter z.B. in einem 2-Parteienhaus dem Mieter A die Haltung eines Dackels erlaubt und Mieter B kündigen will, weil der sich einen Pudel angeschafft hat;).

Und wie sollte bei einer Genossenschaft eine Begründung lauten A, B und C einen Hund zu erlauben und D aber nicht. Ohne dass man daraus Willkür ableiten könnte?:confused:

Da geht was durcheinender. Nämlich das Recht gesetzeskonform etwas zu machen und der Urteilsspruch im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Selbstverständlich ist es absolut gesetzeskonform, wenn eine Genossenschaft sagt: Hundehaltung bedarf der schriftlichen Zustimmung und die zwar Mieter A,B und C erteilt hat, Mieter K aber nicht. Drum heißt es ja auch Zustimmung.

Natürlich kann Mieter K nun durch alle Instanazen prozessieren. Der Spruch ist -wie oft - Ermessenssache. Und eine Frage der Beweis- bzw. Argumentswürdigung.

Es gibt - wie meistens - eben nicht einen § der eine feststehende Regelung bedeutet.

Willkür ist keine §§ rechtliche Definition, die kann nicht abgeleitet werden.

Was Dackel und Pudel betrifft, leider möglich. Auch das eineFrage der Würdigung durch den Richtspruch.
 
Lt. Konsumentschutz darf ein Vermieter/HV keine Kleintiere verbieten.

Ebenso ist es beim Hund. Wohnt schon ein Hund in der Anlage so erlischt das Verbot.

Ich hab mich schon erkundigt ;)

lg

Sorry, aber das ist unrichtig. Das Verbot erlischt selbstverständlich nicht. Automatisches Erlöschen eines Vertragsbestandteils existiert nämlich nicht.

Wäre ja auch völlig unlogisch: Nur weil ein Mieter gegen den Mietvertrag verstößt, ändert dies natürlich weder diesen einen Mietvertrag, ändert natürlich auch nicht alle anderen Mietverträge, sondern ist schlicht und einfach ein Verstoß gegen ebendiesen.

Wenn es Arbeitsverträge gibt, ändert ja auch die Nichteinhaltung der Arbeitszeit durch einen Angestellten seine vertraglich festgelegte Arbeitszeit und auch nicht die Arbeitszeit der anderen Angestellten.
 
Ein Bekannter von mir ist gerade nach Linz gezogen und bekam kurz vor Weihnachten folgende Auskünfte:

GWG: Mehr als die Hälfte der anderen Mietparteien muss der Hundehaltung zustimmen, man muss durchs Haus gehen und Unterschriften einholen. Bestimmte Rassen (welche wohl :rolleyes:) sind grundsätzlich verboten.

Neue Heimat: Zwei Hunde sind ohne spezielle Genehmigung gestattet.
 
Ja ist völlig unterschiedlich. Kein Verlaß auf nix.

Ich plädiere deswegen unbedingt für das Einholen der Zustimmung, da - sollte es zur irgendwelchen Schwierigkeiten kommen, heikle Nachbarn, furchtsame Mitbewohner - so ist eine "blütenweise Weste" vom Anfang an, ob in einer Diskussion mit der Genossenschaft oder einer ger. Klärung ein sehr zu schätzendfer Vorteil:)
 
Also in meinem Vertrag steht drinnen dass man generell für eine Haustierhaltung eine Genehmigung der Hausverwaltung braucht (somit sind eigentlich auch Kleintiere inkludiert)


Hab nur gestern von meiner Freundin gehört, dass ihre Kollegin welche eine Wohnung der gleichen Genossenschaft hat, beim einzug gefragt wurde ob sie Tiere hat. Sie hat einen Hund und mehrere Terrarien und mittlerweile glaub ich sogar einen 2. Hund und es wurde vom Aussendistmitarbeiter der Genossenschaft nur gesagt, solange es keine beschwerden gibt absolut kein Problem. Allerdings hat sie nichts schriftliches. Ich werde mir dennoch eine einholen in den kommenden Tagen
 
HI,

Ich kann dir nur raten, spiele mit offenen Karten und such um die schriftliche Bestätigung an.

Bei meiner Genossenschaft (Vindobona) reicht ein formloses Email, dass du ansuchst, um die Genehmigung des Hundes xy. Dann bekommst einen Brief zugeschickt wo sie dir die Genehmigung erteilen. Ich hatte einen Bullterrier und hab von Anfang an mit offenen Karten gespielt, ich hab mir sogar einen Witz daraus gemacht, der Genossenschaft den Impfpass kopiert, die Chipkarte, den Ahnennachsweis, ... Die Genossenschaft liebt mich heiß, vertraut mir völlig und erlaubt mir alles, weil sie wissen, dass ich ordentlich für meine Tiere sorge und mich an die Spielregeln halt. Außerdem hatte ich das "Glück", dass wir leider von 22 Parteien, 3 Parteien haben, die sich sehr schlecht mit ihren Hunden gegenüber den restl. Mietern aufführen. Und das sind alles keine "Kampfhunde"!

lg
Lisi
 
Bei meiner Genossenschaft war das auch sehr easy.

E-Mail an die Hausverwaltung und paar Tage später hatte ich den Brief, dass es erlaubt ist und was man eben beachten muss - wie schon öfter erwähnt bezüglich Schmutz, Leine, Lärm,..

Kampfhunde wurden bei mir auch extra angeführt-nur mit extra Genehmigung. Da es mich interessiert hat hab ich dort angerufen und nachgefragt. Am Telefon hat dann keiner bescheid gewusst ob das es nun erlaubt ist oder nicht :D
Schlußendlich haben sie gesagt das es erlaubt ist, aber eben darauf hingewiesen, Leine + Beißkorbpflicht und das ich eine Kopie des Hundeführerscheines nachmailen sollte.

Keine Ahnung ob sie mich notiert haben beim Anruf(hab ja Name & Wohnung sagen müssen), aufjedenfall kam bis dato nichts mehr.
Hab nun selber aber auch keinen Kampfschmuser- keine Ahnung ob da die Hauswartin darauf schauen würde - vermute aber nicht.

Wir sind aber ein sehr nettes Haus mit mehreren Hunden und sogar einer Katze, die öfter im Stiegenhaus schläft(wandert zwischen 2 Wohnungen im Haus + Freigang) - also wirklich problemlos.
 
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