Hund+Genossenschaft

Chris085

Anfänger Knochen
Hallo zusammen hab mal eine Frage an die Hundefreunde die auch in einer Genossenschafts/Gemeindewohnung o.ä leben.

Und zwar habt ihr Euch eine schriftliche Genehmigung einholen müssen bzw. eingeholt um euren Liebling halten zu dürfen?? Stehe kurz davor (Ende Februar) einen süßen Welpen zu bekommen, allerdings steht in der Hausordnung, dass Hundehaltung bzw generell ALLE TIERE nur mit schriftlicher genehmigung der Genossenschaft gehalten werden dürfen. Darunter würden aber auch Kleintiere fallen. In der ganzen Siedlung sehe ich aber täglich sehr viele Hunde und ich kann mir nicht vorstellen dass da jeder eine Genehmigung hat

Lg
 
Also wir haben uns auch keine eingeholt. Aber lass dir vorsichtshalber eine geben. Meistens steht da eh nur drinnen, dass sie auf die Hausordnung hinweisen (angeleint im Bau, keine Verunreinigung) und das bei Beschwerde der Nachbarn (dauerhaftes Bellen, etc.) der Hund zu entfernen ist.

lg
 
Hi Chris,

zuerst mal Gratulation zu Deinem Welpen!

Zu Deiner Frage: Ich wohne mit 90 Kilo Hunde in einer Genossenschaftswohnung (WAG).

Bei mir ist generell die Haltung von einem (!) Hund erlaubt, sofern man (also ich) die schriftliche Erlaubnis der Nachbarn einholt...

Ich habe damals zu meinem Hausverwalter-Menschen gesagt, dass ich das bestimmt nicht tun werde, zumal man von mir nicht verlangen kann, dass ich jetzt jedem Nachbarn schön tu! Ich schliesse den Mietvertrag ja mit der Genossenschaft und nicht mit den Nachbarn ab! ;-)

Also, entweder erlaubt mir die Genossenschaft einen Hund, oder eben nicht! Da aber bei uns der halbe Ort zur WAG gehört und viele Hunde haben, auch mehrere, hat es mich nie wirklich gekümmert!

Bloss aufpassen, dass Du nicht "Kampfhund"-Rasse angibst, sonst könntest Du noch im Nachhinein Probleme bekommen. Sag ihnen, dass Du Dir einen kleinwüchsigen, nicht kläffenden Mischling holst und fertig... ;)

LG Bianca
 
Ihr habt recht, werde mir sowieso Sicherheitshalber eine holen =)
Es is nur sooo verschieden bei den Genossenschaften. Manche erlauben Hunde generell ohne Einschränkungen und andere wollen wieder dass der Hund bei ihnen quasi gemeldet wird, andere sind wieder ganz gegen jegliche Tierhaltung (was ich allerdings sehr dumm finde)
Wie gesagt in der ganzen Siedlung seh ich so viedle Leute mit Hunden, kleine und große. Sogar die Nachbarin ganz untern hat 2 ganz kleine die bellen sehr oft und auch lange. Auch da hat noch nie jemand etwas gesagt, also ich denke von dem her sollte es absolut kein Problem sein

Bellen wird er hoff ich nicht Tag und Nacht ;)
 
Meine Genossenschaft wusste es, hab den Bären sogar vorgeführt, schriftlich hab ich aber nix.

Ich wollte halt immer von vornherein ehrlich sein, um später keine Probleme zu bekommen. Ich kümmer mich aber um die Hundehaare, kehre das Haus (freiwillig!) einmal die Woche und mach für unsere alten Weiblein den Putzdienst, also kann sich eh keiner beschweren.
;)

Viel Spass mit Deinem neuen Mitbewohner!
 
UNBEDINGT eine schriftliche Genehmigung.

Diese nicht zu haben ist ein Grund für Auflösung des Mietverhältnisses.
 
Sorry ist vielleicht offtopic, aber weiß jemand wie es bei Genossenschaften und Käfigtieren aussieht? (Hasen, Meerschweinchen, Ratten, Hamster, Mäuse...) Braucht man da auch ne Extra-Genehmigung?
 
Hi

Ja wir haben uns, als wir damals in eine Genossenschaftswohnung eingezogen sind, eine Genehmigung geholt. Und zwar sogar für 2 Hunde, obwohl wir damals nur einen hatten. War kein Problem. Stand halt nur drauf dass wir berechtigt sind zwei Hunde zu halten wenn wir die und die Regeln (Kot aufheben, Leinenpflicht im Stiegenhaus, etc) einhalten....

War damals die GSG.

Mir war das sehr wichtig die schriftliche Bestätigung, denn man lest immer wieder von so Gschichtln dass ja nie gesagt wurde Tiere sind erlaubt etc. und ohne Bestätigung bist dann leider meist der Depp (ging ner Freundin von mir so, aber bei ner andren Genossenschaft)...
 
Ich musste eine Erklärung Unterschreiben, dass allfällige
Verschmutzungen, Schäden und der gleichen von mir bezahlt
werden müssen ...

Ich wurde dann auch noch extra auf div. dinge hingewiesen

Aber UNBEDINGT alles schriftl. vereinbaren
 
Hallo!

Also wir haben sicherheitshalber eine e-Mail hingeschickt und die haben gleich geantwortet um welche Rasse es sich denn handelt, da Kampfhunde bei uns verboten sind. Dann haben sie uns ein Formular zum Unterschreiben geschickt mit den Hinweisen, welche Rassen nicht erlaubt sind und welche Regeln man hat und dass man für einen zweiten Hund eine extra Genehmigung braucht. Eine Kopie für uns und die unterschriebene an die. Fertig, das war dann damit erledigt.

LG
 
ja, genehmigung einholen, unbedingt! sonst kanns später zu problemen kommen. bin ja auch auf wohnungssuche bei einer gen. bislang hatte ich niemals probleme mit hundemeldung. manche wollten wissen, welche rasse, anderen wars egal.
ich selber hab nur die mündl. zusage (mietwohnung). gab bislang nie probleme damit. wenn ich aber wechseln sollte, dann nur mit schriftl. genehmigung. sicher ist sicher!
 
Also auf der Seite der Mietervereinigung steht Folgendes:

In der Entscheidung des OGH 9 Ob 102/98k zu § 1098 ABGB hat der Oberste Gerichtshof festgehalten:

Wurde vertraglich nichts vereinbart, kommt es für die Frage, ob der Mieter im Einzelfall berechtigt ist, Haustiere zu halten, auf den Zweck des Vertrages, auf den Ortsgebrauch und auf die Verkehrssitte an. Danach ist das Halten der üblichen Haustiere (insbesondere von Hunden und Katzen) regelmäßig erlaubt. Belästigungen, die über das zu duldende Normalmaß hinausgehen, müssen aber nicht hingenommen werden.
Der Vermieter kann dann vom Mieter die Unterlassung des mit der Tierhaltung verbundenen störenden Verhaltens begehren, nicht jedoch die Unterlassung der Haltung von Haustieren generell.

Das heißt im Prinzip, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, ist´s erlaubt.

Allerdings empfiehlt die MV auch, sich vor Vertragsabschluss zu informieren, ob im Vertrag keine Klausel drinnen ist, die die Hundehaltung verbietet.

D.h. man braucht keine ausdrückliche Genehmigung, sondern es darf im Vertrag nur kein Verbot drinnen stehen.
 
Das heißt im Prinzip, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, ist´s erlaubt.

Allerdings empfiehlt die MV auch, sich vor Vertragsabschluss zu informieren, ob im Vertrag keine Klausel drinnen ist, die die Hundehaltung verbietet.

D.h. man braucht keine ausdrückliche Genehmigung, sondern es darf im Vertrag nur kein Verbot drinnen stehen.

:) Vorsicht! Unser Rechtssystem ist nicht präjudiziell. Heißt: auch wenn es eine OGH Entscheidung aus 1998 mit Begründung gab, ist diese auf einen Fall bezogen. Kann also in einem Verfahren unterstützend herangezogen werden, muss aber absolut keine Beachtung finden. Und speziell i.S. Hund hat sich seit 1998 sehr viel geändert.
 
ich frage mich, wieso man sich nicht erkundigt und Zustimmung einholt BEVOR man einen Hund kauft / übernimmt.

Ganz besonders dann, wenn die Zustimmung in der Hausordnung und/oder dem Mietvertrag vereinbart ist


Für mich wäre eine "Friß Vogel oder stirb" Aktion ein Kündigungsgrund.

lgFeline
 
ich frage mich, wieso man sich nicht erkundigt und Zustimmung einholt BEVOR man einen Hund kauft / übernimmt.

Ganz besonders dann, wenn die Zustimmung in der Hausordnung und/oder dem Mietvertrag vereinbart ist


Für mich wäre eine "Friß Vogel oder stirb" Aktion ein Kündigungsgrund.

lgFeline

Es ist auch ein Kündigungsgrund. Noch dazu, da es keinen Rechtsanspruch gibt. Heißt, nur weil MieterIn A einen Hund halten darf, darf MieterIn K das noch lange nicht.
 
Moooooment!

Was heisst denn das? Es gibt keinen Rechtsanspruch? Mieter A hat einen Hund oder gar zwei und ich darf keinen haben? Warum?

Gibt es nicht irgendwo auch ein Gleichbehandlungsgesetz? Sind einige Mieter gleicher als die anderen?

Und ja, für mich wäre so ein Gebaren einer Genossenschaft auch ein Kündigungsgrund!!! :D

LG Bianca
 
Niiiicht hauen..:D

Ja ist so. Gleichbehandlung ist bitte Verfassungsache, nicht Mietrecht.

Fakt ist: Der Vermieter kann einem Mieter eine Hundehaltung erlauben, einem anderen nicht.
 
Das bedeutet, dass mein Recht, welches in der Verfassung festgelegt wurde vom Mietrechtsgesetz ausser Kraft gesetzt wird???

Nicht, dass mich das gross wundert hier bei uns in Ö, aber abartig ist es dennoch! Und erst recht ein Grund bei solch einer Genossenschaft keine Wohnung zu mieten (für mich!).

:cool:
 
Das bedeutet, dass mein Recht, welches in der Verfassung festgelegt wurde vom Mietrechtsgesetz ausser Kraft gesetzt wird???

Nicht, dass mich das gross wundert hier bei uns in Ö, aber abartig ist es dennoch! Und erst recht ein Grund bei solch einer Genossenschaft keine Wohnung zu mieten (für mich!).

:cool:

Uiiii, Du zwingst mich unser Rechtssystem global zu verteidigen, das tu ich aber gar nicht gern.:D

Schau mal unter Gleichbehandlung, da gehts um was völlig anderes.

Nein das Verfassungsrecht wird natürlich nicht außer Kraft gesetzt.
 
Niiiicht hauen..:D

Ja ist so. Gleichbehandlung ist bitte Verfassungsache, nicht Mietrecht.

Fakt ist: Der Vermieter kann einem Mieter eine Hundehaltung erlauben, einem anderen nicht.

Sorry tamino, aber das glaube ich einfach nicht:)
Wo steht das?

Ich finde stets nur genau gegenteilige Aussagen.
U.a. hier:
http://journal.juridicum.at/?c=142&a=1882

Noch eins:
http://www.immobilien.net/rin/Nachbarschaftsrechte/Haustierhaltung/2/41/130/782/article.aspx

Selbst wenn die Tierhaltung nicht erlaubt ist, wäre das kein Kündigungsgrund (so lange sich niemand belästigt fühlt)

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/425791/Ein-Urteil-fast-voellig-fuer-die-Katz

http://www.news.at/articles/1037/300/277912/regelungen-haustieren-mietrecht-wann-tiere

Bitte korrigier mich, aber ich halte es für ausgeschlossen, dass eine Genossenschaft dem Mieter A die Hundehaltung erlauben darf und Mieter B verweigern.

Da würde mich jetzt echt die Quelle interessieren:)
 
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