Hund beißt Einbrecher!

Bertha1979

Junior Knochen
Hallo! Ich habe zwei Hunde und eigentlich keine Angst vor Einbrechern.
Wir hatten gestern eine Diskussion zu Hause, was passiert wenn einer meiner Hunde einen Einbrecher beißen würde. Was für Folgen hat das für den Hund und seinen Halter?
Wir haben einen riesigen Garten, in den die Hunde Tag und Nacht raus können, und an der Gartentür ein Schild mit "Vorsicht Hund".
Da bei uns in der Umgebung Einbrüche immer häufiger vorkommen würde ich gern wissen wie das in NÖ ist. (zB. Verletzung der Aufsichtspflicht, wird mir der Hund weggenommen)
 
also meine bessere Hälfte kann aus Erfahrung her sagen, dass, wenn der Einbrecher tatsächlich so blöd gewesen wäre und Anzeige erstattet hätte, wär er damit nicht sehr weit gekommen :eek:

theoretisch ist es nämlich ja so, dass du den Hund so verwahren musst, dass niemand zu schaden kommt, auch ein Einbrecher darf nicht gebissen werden *g*

in der Realität siehts zum Glück anders aus. Besagter Einbrecher wagte es dann aber doch nicht, Anzeige zu erstatten.
 
Bei einem Biss wird doch automatisch Anzeige erstattet (vom Arzt)? :confused:

ja, ich gehe jetzt aber nicht davon aus, dass sich der Einbrecher dann gestellt hat :cool:

Und auf die Anzeige, sofern der Einbrecher geschnappt worden ist, geschieht auch nicht mehr, wobei es bisher der Schäfer immer schaffte, die Einbrecher zu vertreiben, bevor die Polizei kam *g* es blieben höchstens nur ein paar Kleidungsfetzen über ...
 
Dass er nicht erwischt wurde, muss man aber auch wissen^^

angeblich haben diese Einbrecher-Banden schon richtige Karten wo verzeichnet ist, welches Haus Hunde hat und welches nicht. Deswegen wurde auch schon mal in allen Häusern in unserer Straße eingebrochen nur in denen nicht, wo es Hunde gab :eek: Lexi sei dank, zählten wir ja auch zu denen MIT Hund...
 
Angefangen hat unsere Diskussion wegen eines Berichtes im radio. Ein Autoschrotthändler hatte drei Wachhunde. Einbrecher haben zwei davon erschossen, der dritte Hund hat den einen Einbrecher dann zerbissen und den anderen schwer verletzt.
 
Hallo,

also, soweit ich weiss isses so:

Hat man ein Warnschild Achtung Hund dran kann ein Einbrecher zwar klagen aber bekommt kein Schmerzensgeld. Selber halt schuld.

"Lustig" is übr. auch eins:

Bricht wer in einem Haus ein und fällt dabei auf einer morschen Treppe aus kann der Einbrecher auch Schmerzensgeld einklagen ....

Ich frag mich echt immer mehr wo wir leben ...
 
ja, ich gehe jetzt aber nicht davon aus, dass sich der Einbrecher dann gestellt hat :cool:

Und auf die Anzeige, sofern der Einbrecher geschnappt worden ist, geschieht auch nicht mehr, wobei es bisher der Schäfer immer schaffte, die Einbrecher zu vertreiben, bevor die Polizei kam *g* es blieben höchstens nur ein paar Kleidungsfetzen über ...


:eek::eek:..oha
 
In Deutschland ist es so, dass die Versicherung des Hundehalters (Tierversicherung) bzw der Hundehalter haftet, wenn ein Mensch zu schaden kommt.
Dabei ist es völlig egal, ob dieser Mensch ins Haus/Grundstück eingebrochen, schuldig oder unschuldig ist.

Das haben wir selbst erlebt, obwohl Warnschilder „Achtung Hund“ am Grundstück angebracht und alle Tore verriegelt waren, musste unsere Hundehaftpflichtversicherung bezahlen, als ein betrunkener Mann in unser Grundstück eingebrochen ist. Was der Mann auf unserem Grundstück wollte und vielleicht vor hatte, ist ohne Bedeutung, weil unbewiesene Vermutungen..

Der Mann ist also über unser Tor geklettert, was wegen der Höhe eigentlich unmöglich ist. Dann ist dieser Mann auf unseren Hund zu und hat ihn auf den Kopf gehauen, worauf er ihm in die Hand gebissen hat. Dafür gab es Zeugen (Nachbarin am Fenster, die auch die Polizei gerufen hat) und wir waren auch sofort zur Stelle, als wir den Lärm hörten.
Wir haben den Mann, der uns noch beschimpfte, von unserem Grundstück geworfen, aber erst nachdem wir uns seine Hand angeschaut haben, die nicht verletzt war bzw. nicht blutete.

Dieser Mann ist dann am nächsten Tag ins Krankenhaus und hat sich behandeln und krank schreiben lassen. Er hatte angeblich von dem Biss eine geschwollene Hand, weil eine Bissverletzung auch im Krankenhaus nicht zu erkennen war. Das ging auch aus dem Arztbericht hervor.
Eigentlich hätte diese Verletzung auch passieren können, als er über das große Tor geklettert ist. Aber das kann man natürlich nicht beweisen und muss es so hinnehmen.

Die Hundehaftpflichtversicherung musste nicht nur die Arzt/Krankenhausrechnung sondern auch die Taxifahrt und den Verdienstausfall bezahlen, obwohl, was auch aus dem Polizeibericht hervorgeht, uns oder unsere Hunde keine Schuld trifft, weil dieser Mann bei uns eingebrochen ist.

Unbegreiflich, aber wahr, weil es bei Verletzungen durch Hunde keine Schuldfrage gibt und Tierbesitzer haftbar sind.


Haftung

In Deutschland haftet der Halter eines Hundes grundsätzlich verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Hund verursacht (Gefährdungshaftung). Außer Sachschäden wie beschmutze Kleidung und durch entlaufene Hunde verursachte Verkehrsunfälle kommt insbesondere die Schadenersatzpflicht für Bissverletzungen in Betracht. Neben den Heilungskosten kann auch ein Schmerzensgeldanspruch entstehen.


Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hundebiss

weitere Urteile:
http://www.geraldgroos.de/downloads/halterhaftung.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
"Lustig" is übr. auch eins:

Bricht wer in einem Haus ein und fällt dabei auf einer morschen Treppe aus kann der Einbrecher auch Schmerzensgeld einklagen ....


Da ist die Rechtslage nicht so eindeutig, weil dem Hauseigentümer die böse Absicht nachgewiesen werden müsste.

Ein Beispiel:
Ein Einbrecher rennt in einen Rechen und verletzt sich dabei schwer.
Haften würde der Hauseigentümer nur, wenn er den Rechen dort aufgestellt hat, damit sich jemand verletzt.
Aber, natürlich hat der Hauseigentümer den Rechen dort nur abgestellt, weil er vorher Laub gerecht hat und damit niemanden verletzten wollte.


In Amerika ist das wohl wieder anders, da gibt es einige kuriose Gerichtsfälle..

Da klettert ein Einbrecher über das Flachdach einer Schule und fiel durch ein Oberlicht. Seit diesem tragischen Unfall ist er querschnittsgelähmt. Da das Oberlicht in der selben Farbe wie das Dach der Schule gestrichen war, erhielt er 1,8 Mio. Dollar Schadensersatz.


Quelle: http://www.nebelbank.de/schadenersatzklagen.html
 
also meine bessere Hälfte kann aus Erfahrung her sagen, dass, wenn der Einbrecher tatsächlich so blöd gewesen wäre und Anzeige erstattet hätte, wär er damit nicht sehr weit gekommen :eek:

theoretisch ist es nämlich ja so, dass du den Hund so verwahren musst, dass niemand zu schaden kommt, auch ein Einbrecher darf nicht gebissen werden *g*

in der Realität siehts zum Glück anders aus. Besagter Einbrecher wagte es dann aber doch nicht, Anzeige zu erstatten.

Falsch ....................... ist ein Warnhinweis ala "Hier wacht ein Hund..." und ein schwer überwindbares Hindernis (Gesetzgeber spricht dabei von Zaun ab 170 cm) gegeben, dann ist der Verursacher mit Eigenschuld behaftet. :cool:

Sollte hingegen beim Warnhinweis - "Vorsichtig bissiger Hund...." ein Vorfall geschehen, so ist der Hundehalter für den Schaden haftbar .............

ÖGH-Urteil aus dem Jahre +/- 1990 ...........
 
Bei einem Biss wird doch automatisch Anzeige erstattet (vom Arzt)? :confused:

sagt wer :cool:.....mein Mann wurde von einem Schäferhund schwer in den Oberschenkel gebissen und wurde im UKH Meidling stationär aufgenommen....Anzeige haben die nicht erstattet, dass haben wir selber gemacht....halt gegen Unbekannt, weil der Hundebesitzer sehr schnell das weite gesucht hat :mad:
 
Falsch ....................... ist ein Warnhinweis ala "Hier wacht ein Hund..." und ein schwer überwindbares Hindernis (Gesetzgeber spricht dabei von Zaun ab 170 cm) gegeben, dann ist der Verursacher mit Eigenschuld behaftet. :cool:

Sollte hingegen beim Warnhinweis - "Vorsichtig bissiger Hund...." ein Vorfall geschehen, so ist der Hundehalter für den Schaden haftbar .............

ÖGH-Urteil aus dem Jahre +/- 1990 ...........

naja der Zaun war/ist definitiv unter 170 cm... also stimmt es in dem einen Fall schon, oder?
 
Jeder Tierbiss, egal ob Katze, Hund, Schwein,oder sonstiger behandlungsbedürftiger Biss... wird der Bezirkshauptmannschaft gemeldet. IMMER. Und die BH gibt das an die Polizei weiter, damit sie eventuell. wegen einer etwaigen Erkrankung des Tieres Schritte einleiten. Das ist aber noch keine Anzeige. Das wird auch gemacht, wenn einen das eigene Tier beißt.
Der Irrtum mit der Anzeige kommt einfach daher ,weil die zuständige Polizei zumindest in NÖ die Nachricht, dass man das Tier untersuchen lassen muss, überbringt. Diese Meldung wird auch gemacht, wenn man selber Schuld am Biss hat. Wie bei mir z.B. ich habe eine völlig verängstigte verletzte Katze anfassen wollen die dann, nona, zugebissen hat. Biss hat sich infiziert (akute Sepsis, 3 Tage Krankenhaus, schön blöd)

Was ja ein wenig sinnlos ist, da eine eventuelle Maßnahme gegen Tollwut sofort eingeleitet werden müsste und nicht erst wenn der Beamtenapparat in Gang kommt und das Tier untersucht wäre. Zusätzlich sinnlos ist das auch, weil ja nur dann eine Nachforschung erfolgen kann, wenn der Halter des Tieres bekannt ist und deshalb zumindest meistens dessen Gesundheitszustand.
Bereits tote Tiere werden nicht mehr exhumiert und untersucht da von denen anscheinend keine Gefahr mehr ausgeht. Ich denke der ursprüngliche Gedanke dabei war auch, dass kranke Tiere nicht herumlaufen und weitere Menschen infizieren können.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab mich mal mit Polizisten die Aufklärung gegeben haben wie man sein Haus gegen Einbrecher schützt unterhalten:
"Wenn der Hund den Einbrecher beisst bekommen sie zwar eine Anzeige die aber wieder fallen gelassen wird. Und über das sollte man sich keine Sorgen machen. Eher darüber dass ein Einbrecher etwas dem Hund tut"
 
Oben