Hund beißt Einbrecher!

Betreten nein evtl. aber das fällt dann unter Hausfriedensbruch. Und ja, es ist hier so ... in D ....der Einbrecher kann Schmerzensgeld einklagen. Zahlen tut dann wohl die Hundehaftpflicht -sofern vorhanden-.



Und auch wenn es noch so oft geschrieben wird, wirds nicht richtiger. Könnte irgendwer ein Urteil einstellen, wo tatsächlich einem Einbrecher Schmerzensgeld zugesprochen wurde?
 
Könnte irgendwer ein Urteil einstellen, wo tatsächlich einem Einbrecher Schmerzensgeld zugesprochen wurde?


§ 833 BGB
Zitat:
Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


Quelle: http://www.juraforum.de/forum/tierrecht/hundebiss-und-schmerzensgeld-320349


Rechtlich gesehen, darf ein Hund nur beißen, wenn ein Menschenleben bedroht ist. Hundebisse sind fast immer strafbar, deshalb kann ein Einbrecher mit Aussicht auf Erfolg den Hundehalter verklagen.. du müsstest dem Einbrecher quasi nachweisen, dass euer Leben bedroht war.


Was auch aus den nachfolgenden Urteilen „Wachunde“ hervorgeht:

http://www.geraldgroos.de/downloads/halterhaftung.pdf
 
Caro, das Gesetz geht noch weiter.

Bin gerade suchfaul, aber da kommt noch sowas, wie: Wenn man gezielt darauf aufmerksam macht, dann ist das nicht mehr so eindeutig...

Aber ich glaube das geht nur mit einem Schild von dem konkreten Hund der wacht...

irgendwie sowas... aber meistens sind das eh individuelle Gerichtsentscheide...

Und der Einbrecher muss sich auch erstmal "outen" um anzuzeigen! ;)
 
Betreten nein evtl. aber das fällt dann unter Hausfriedensbruch. Und ja, es ist hier so ... in D ....der Einbrecher kann Schmerzensgeld einklagen. Zahlen tut dann wohl die Hundehaftpflicht -sofern vorhanden-.

In Österreich ist ein das alleinige Betreten eines Grundstücks kein Hausfriedensbruch!

§109 StGB
(1) Wer den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt erzwingt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des in seinen Rechten Verletzten zu verfolgen.
(3) Wer auf die im Abs. 1 geschilderte Weise in ein Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum, der zum öffentlichen Dienst bestimmt ist oder zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes dient, oder in einen unmittelbar zu einem Haus gehörenden umfriedeten Raum eindringt, wobei
1.
er gegen eine dort befindliche Person oder Sache Gewalt zu üben beabsichtigt,
2.
er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§ 12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern, oder
3.
das Eindringen mehrerer Personen erzwungen wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
 
Caro, das Gesetz geht noch weiter.

Bin gerade suchfaul, aber da kommt noch sowas, wie: Wenn man gezielt darauf aufmerksam macht, dann ist das nicht mehr so eindeutig...

Aber ich glaube das geht nur mit einem Schild von dem konkreten Hund der wacht...

irgendwie sowas... aber meistens sind das eh individuelle Gerichtsentscheide...

Und der Einbrecher muss sich auch erstmal "outen" um anzuzeigen! ;)

Ich war mal regelmässig mit einem Kripobeamten schießen und du glaubst gar nicht, was Verbrecher alles für Rechte haben.. Der hat mir manchmal von Fällen erzählt, da fängt man an, unser Rechtssystem zu bezweifeln..

So darfst du auch keinen Einbrecher im Haus an- oder erschießen, der nicht eindeutig an dein Leben wollte. Und wenn er keine Waffe dabei hatte, darfst du ihm schon gar nichts tun, weil unbewaffnet.. Egal ob du als Frau alleine dort wohnst.. Du musst ihm nachweisen, dass er böses im Sinne hatte.. :eek:
 
Ich war mal regelmässig mit einem Kripobeamten schießen und du glaubst gar nicht, was Verbrecher alles für Rechte haben.. Der hat mir manchmal von Fällen erzählt, da fängt man an, unser Rechtssystem zu bezweifeln..

So darfst du auch keinen Einbrecher im Haus an- oder erschießen, der nicht eindeutig an dein Leben wollte. Und wenn er keine Waffe dabei hatte, darfst du ihm schon gar nichts tun, weil unbewaffnet.. Egal ob du als Frau alleine dort wohnst.. Du musst ihm nachweisen, dass er böses im Sinne hatte.. :eek:


Na, also das ist ja wohl logisch.
 

§ 833 BGB
Zitat:
Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.




Quelle: http://www.juraforum.de/forum/tierrecht/hundebiss-und-schmerzensgeld-320349


Rechtlich gesehen, darf ein Hund nur beißen, wenn ein Menschenleben bedroht ist. Hundebisse sind fast immer strafbar, deshalb kann ein Einbrecher mit Aussicht auf Erfolg den Hundehalter verklagen.. du müsstest dem Einbrecher quasi nachweisen, dass euer Leben bedroht war.


Was auch aus den nachfolgenden Urteilen „Wachunde“ hervorgeht:

http://www.geraldgroos.de/downloads/halterhaftung.pdf


Danke, aber den Text kenne ich. Ich habe nach einem konkreten Urteil gefragt, wo wirklich mal einem Einbrecher Schmerzensgeld zugesprochen wurde, weil ihn der Hund gebissen hat. Kennst du eins?
 
Danke, aber den Text kenne ich. Ich habe nach einem konkreten Urteil gefragt, wo wirklich mal einem Einbrecher Schmerzensgeld zugesprochen wurde, weil ihn der Hund gebissen hat. Kennst du eins?

Hier ist ja schon mal klar definiert:

Wachhund​
Wer einen scharf abgerichteten Hund in einem weitläufigen Gebäude, in dem in der
Vergangenheit wiederholt eingebrochen worden ist, frei herumlaufen lässt, damit
dieser Einbrüche verhindert, muss damit rechnen, dass in einem solchen Fall
etwaige Diebe sich eine Öffnung zu den Geschäftsräumen schaffen und diese nicht
wieder schließen werden. Er muss voraussehen, dass der Hund durch eine solche
Öffnung, insbesondere bei der Verfolgung der Einbrecher, ins Freie gelangen kann.
Es ist für einen Angeklagten schließlich auch voraussehbar, dass in diesem Fall unbeteiligtePersonen, die von dem Hund angesprungen werden, sich zur Wehr setzen
und diesen dadurch veranlassen, zuzubeißen. Kommt es zu Verletzungen unbeteiligter
Passanten, so macht er sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar.
OLG Düsseldorf 5 Ss 421/92 - 133/92 I, 29.01.93

Der Spruch betrifft also die Verletzung unbeteiligter Personen

und keineswegs

einen Richtspruch i.S. Schmerzensgeld an Einbrecher, noch einen Richtspruch
i.S. fahrl. Körperverletzung weil ein Einbrecher gebissen wurde.
 
also ich finde es schon schlimm das man sich gedanken machen muss was ein einbrecher machen könnte wenn der eigene hund haus garten oder wohnung verteidigt und versucht solche subjekte fern zu halten.
 
also ich finde es schon schlimm das man sich gedanken machen muss was ein einbrecher machen könnte wenn der eigene hund haus garten oder wohnung verteidigt und versucht solche subjekte fern zu halten.


Es gibt kein einziges Urteil, wo jemals jemand deswegen verurteilt worden wäre....kann denn hier niemand lesen?
 
Ich bin der Meinung, dass unser liebster Freund zwar ein toller Aufpasser ist, und uns wenn er nicht gerade tief und fest schläft auch gut vor Einbrechern warnt, aber zubeißen sollte er dennoch nicht..
Unser Hund ist nun schon ein bisschen älter und verpennt fast den ganzen Tag :) Nicht nur deshalb haben wir uns aber auch jetzt zur dunklen Jahreszeit mit einem neuen Sicherheitssystem versorgt, um Einbrechern besser vorbeugen zu können. Haben uns lange informiert und letztendlich ein gutes Angebot von Telenot bekommen. Jetzt muss unser Kleiner das auch nicht mehr übernehmen und wir fühlen uns einfach sicherer!
 
Es gibt kein einziges Urteil, wo jemals jemand deswegen verurteilt worden wäre....kann denn hier niemand lesen?

Doch, aber es ist viel lustiger, alle paar Monate exakt dieselbe Diskussion, gut befüllt mit "habe gehört, dass ...", "soll passiert sein ..." usw. zu führen. Sonst wäre in dieser Forumskategorie ja nicht viel los.

Eigentlich sollte der Verweis auf die Suchfunktion reichen, aber vielleicht doch das Relevante in Stichworten:

1. Deutschland ist anders als Österreich. Klingt komisch, is' aber so.

2. NACH der Feststellung der Haftung des Tierhalters kommt die Feststellung über ein MITVERSCHULDEN des Geschädigten. Ist wie beim Auto. Wenn ich in einen anderen reinknalle, hafte ich, basta. Wenn der bei Rot in die Kreuzung gefahren ist, trifft ihn Mitverschulden an seinem Schaden. Wie groß das ist, entscheidet dann das Gericht. Das Ergebnis sind dann entsprechende Schadenteilungsquoten.

Marcus
 
I

Unbegreiflich, aber wahr, weil es bei Verletzungen durch Hunde keine Schuldfrage gibt und Tierbesitzer haftbar sind.
(Deutschland)
das ist gut so und richtig!
es ist in der Regel schwer festzustellen wer Schuld hat.

übrigens die Gefährdensfaftung gilt nicht nur für Hunde sondern Beispielsweise auch für Maschinen - wenn z.B. ein Baukran durch Wind umkippt haftet der Betreiber, auch wenn er alles Menschenmöglich gemacht hat den Kran zu sichern.

Viele Wissen nicht um diese Gesetz gerade bei Hunden habe ich das schon tausendmal erkläden müssen
 
(Deutschland)
das ist gut so und richtig!
es ist in der Regel schwer festzustellen wer Schuld hat.

übrigens die Gefährdensfaftung gilt nicht nur für Hunde sondern Beispielsweise auch für Maschinen - wenn z.B. ein Baukran durch Wind umkippt haftet der Betreiber, auch wenn er alles Menschenmöglich gemacht hat den Kran zu sichern.

Viele Wissen nicht um diese Gesetz gerade bei Hunden habe ich das schon tausendmal erkläden müssen

SOVIEL zur Gefährdungshaftung:

es geht zwar nicht um einen Einbrecher aber es zeigt sehr deutlich, dass jedes Gesetz interpretiert und in Zusammenhang mit anderen Gesetzen gebracht werden muss

nicht nur einfach gelesen und als Dogma hingestellt:

Betritt ein Fremder ein Haus durch die unversperrte Haustür, weil -was er wusste- die Klingel nicht funktioniert und erhält er auf sein Klopfen vor der Wohnzimmertür keine Antwort, weil dort der Staubsauger läuft, dann liegt eine grob fahrlässige Selbstgefährdung vor, wenn diese Person die Wohnzimmertür öffnet, obwohl die dort befindlichen Hunde laut bellen, und von einem der im Wohnzimmer befindlichen Hund im Bereich des Knies gebissen wird. In einem solchen Fall hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schmerzensgeld vom Hundehalter. Der Verletzte hat selbst schuldhaft gehandelt, weil er die Sorgfalt ausser acht gelassen hat.
(OLG München, Az. 14 U 1010/99)

 
Exakt so ist es. Der Tierhalter im obigen Fall ist zwar aufgrund der Gefährdungshaftung grundsätzlich verantwortlich, das Selbstverschulden des Geschädigten kann aber so groß sein, dass es erstere übersteigt, wie in diesem Fall.

Gefährdungshaftung gibt es in vielen Bereichen, für Maschinen, Autos, Eisenbahnen, Mikroorganismen, Atomkraftwerke. Bezeichnend ist aber, dass nur die Haftung des Tierhalters keine Obergrenze kennt. Wenn mir mein AKW explodiert (kann ja jedem mal passieren), hafte ich nicht unbegrenzt, wenn mein Wuffi durch Herbeiführen eines Kurzschlusses (Bepinkeln des wichtigsten Aggregates) eine Kernschmelze herbeiführt, hafte ich aber sehr wohl in voller Höhe für den Weltuntergang ...

Marcus
 
Exakt so ist es. Der Tierhalter im obigen Fall ist zwar aufgrund der Gefährdungshaftung grundsätzlich verantwortlich, das Selbstverschulden des Geschädigten kann aber so groß sein, dass es erstere übersteigt, wie in diesem Fall.

Gefährdungshaftung gibt es in vielen Bereichen, für Maschinen, Autos, Eisenbahnen, Mikroorganismen, Atomkraftwerke. Bezeichnend ist aber, dass nur die Haftung des Tierhalters keine Obergrenze kennt. Wenn mir mein AKW explodiert (kann ja jedem mal passieren), hafte ich nicht unbegrenzt, wenn mein Wuffi durch Herbeiführen eines Kurzschlusses (Bepinkeln des wichtigsten Aggregates) eine Kernschmelze herbeiführt, hafte ich aber sehr wohl in voller Höhe für den Weltuntergang ...

Marcus

Wäre ne interessante Diskussion:D

Ist ja jedes Gesetz grundsätzlich und eigentlich;)

Das Problem ist ja nur, irgendwer liest irgendeinen §, ob im ABGB oder StGB oder sonstwo, hat keine Ahnung

und schon geistern die wildesten Behautungen durch die Landschaft

und besonders klass ist es, wenn irgendwer sagt: aber dort hab ich gelesen und man sagt drauf: schon schon, steht eh da, grundsätzlich, aber in diesem Fall muss man halt...und andere Gesetze...und Interpretation...und
Anwendung und und und und schwupp di wupp ist man der personifizierte l:devil::devil:
 
Hallo.
Einer Freundin von mir ist genau das passiert, Das ihr Hund ( Dalmatiner ) einen Einbrecher gebissen hat.

Also: Vor 2 wochen war das, mitten in der Nacht wacht sie auf weil sie Gebelle hört und das Schreien eines Mannes, sie ruft sofort die Polizei an und geht dann raus schauen, und sieht wie ihr Hund bellt und einen Einbrecher vertreibt, dann kam die Polizei und der Einbrecher hatte einen Hundebiss am arm.

Hmmmmm. Der arme Einbrecher oder der Hund?
Eigentlich..
Es wurde so beurteilt: Der Einbrecher konnte anscheinend nicht das schild 'achtung bissiger Hund' lesen, und die spuren im schnee erkennen. Es wurde nur anzeige gegen den Einbrecher erstattet, was normal ja eigentlich üblich ist. Auch wenn der Hund den Einbrecher gebissen hat, Es ist SEIN revier und das verteidigt er auch ausschließlich.
 
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