Betreten nein evtl. aber das fällt dann unter Hausfriedensbruch. Und ja, es ist hier so ... in D ....der Einbrecher kann Schmerzensgeld einklagen. Zahlen tut dann wohl die Hundehaftpflicht -sofern vorhanden-.
Und auch wenn es noch so oft geschrieben wird, wirds nicht richtiger. Könnte irgendwer ein Urteil einstellen, wo tatsächlich einem Einbrecher Schmerzensgeld zugesprochen wurde?