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Hund am Beifahrersitz ist das überhaupt erlaubt? ich mein schon angeschnallt, weis das wer ganz zuverlässig?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es über die Beförderung von Tieren nur eine Aussage: Laut § 23 sind sie so zu sichern, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird. „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Es ist also darauf zu achten, dass Tiere den Fahrer nicht durch ihr Verhalten vom Verkehrsgeschehen ablenken.
Quelle: www.move-on.net