Hund anmelden - Steuer zahlen?

Goldibub

Anfänger Knochen
Hallo liebe Wuffler,

da ich neuer Hundebesitzer bin hab ich paar Fragen:

Habe seit 14.02.2011 einen Golden Retriver,

damals hat man mir gesagt das man einen Hund erst anmelden muss, wenn er 6 Monate alt geworden ist.

Er ist jetzt schon über 6 Monate, wo soll ich ihn anmelden und warum soll ich ihn anmelden?

Muss ich wirklich für einen Hund steuern zahlen? Wenn ja wieviel wäre das denn?

Hab eine Hundehaftpflichtversicherung damals als Welpe abgeschlossen, wäre das überhaupt nicht nötig gewesen? Also habt ihr eine Haftpflichtversicherung?

Ist euer Hund überhaupt angemeldet? Zahlt Ihr was für euren Hund?

Ein Bekannter hat mir geraten einfach den Hund nicht anzumelden, die sollten normalerweise einen Brief schicken (bis sie halt irgendwann draufkommen, wie die GIS)

Kenn mich leider nicht aus, könnt ihr mal helfen? :confused:
 
sind das jetzt scherzfragen, oder meinst du das wirklich ernst???

natürlich muss man den hund bei der gemeinde anmelden und natürlich zahlt man für einen hund hundesteuer. speziell in wien erfolgen auch laufend auf der strasse kontrollen und das wird dann teuer für dich, wenn er nicht angemeldet ist:rolleyes: er muss übrigens spätestens 14 tage nach erreichen eines alters von 3 monaten angemeldet werden.

die höhe der hundesteuer ist von bundesland zu bundesland und von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich. hier für wien: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/rechnungswesen/abgaben/hundeabgabe.html
 
Ich zitiere mal: Die Anmeldung von Hunden muss innerhalb von 14 Tagen, nachdem diese das Alter von drei Monaten erreicht haben bzw. in das Gebiet der Stadt Wien gebracht wurden, erfolgen.

Das kannst Du entweder telefonisch erledigen, per Onlineformular oder Du gehst persönlich zu einer der Stadtkassen. In Wien kostet das pro Jahr 43,60.

Google ist Dein Freund :D http://www.wien.gv.at/amtshelfer/finanzielles/rechnungswesen/abgaben/hundeabgabe.html

Und soviel ich weiß, ist die Hundehaftpflicht-Versicherung in Österreich mittlerweile auch schon Pflicht. Bei manchen Haushaltsversicherungen kann man den Hund mit einem minimalen Aufschlag dazu nehmen.
Aber selbst wenn´s keine Pflicht wäre.. stell Dir mal vor, Hund reißt sich los/haut im Freilauf ab, verursacht einen Unfall mit Auto- oder gar Personenschaden - wie willst Du das ohne Versicherung bezahlen können?

Edit: Ups, Chicha war schneller :o
 
Muss den beiden recht geben.
Natürlich musst du den Hund anmelden!

Für den ersten Hund kostet es 43,6€ für jeden weiteren so um die 60€.
Den Tipp deines Freundes solltest du vergessen denn wenn du kontrolliert wirst kann es mächtig Probleme geben. (Braucht nur ein Nachbar anrufen und fragen ob der Hund gemeldet ist... und der weiss das du ihn schon länger hast - nicht das du denkst dann sag ich halt ich hab ihn erst bekommen)
 
Ok gut, vielen Dank und nein die Fragen waren kein Scherz habs wirklich nicht gewusst!

Okay dann geh ich mal anmelden, hab halt gedacht ich krieg Brief oder so.

Der Bekannte hat seinen Hund schon paar Jahre und hat ihn nicht angemeldet, er meinte es ist noch nie was passiert, aber ich bin zu feige für sowas :D

Danke euch!
 
sorry, aber ich habe die frage wirklich für einen scherz bzw. ein fake gehalten;)

einen brief bekommst du erst dann, wenn dich einer anzeigt, ansonsten wüsste die gemeinde wohl kaum, dass du einen hund hast. es hat auch nichts mit feigheit zutun, sondern es ist ganz einfach gesetzeswidrig!! in diesen zeiten, wo sowieso schon bald alle auf uns hundehalter los gehen, hast du schneller eine anzeige, als du denken kannst;)

gechipt ist dein hund ja hoffentlich, oder?
 
Zur Erklärung:
Es gibt Chippflicht - d.h. der Hund wird (wahrscheinlich *g*) registriert - dies bedeutet, die Daten gehen in die österr. Heimtierdatenbank - von dort kann jede Gemeinde ihren "Hundebestand" abrufen - mit den Steuerlisten vergleichen (damit auch ab wann der Hund an der Adresse ist) - und falls der Hund nicht gemeldet ist - Steuerforderungen stellen.
 
Zur Erklärung:
Es gibt Chippflicht - d.h. der Hund wird (wahrscheinlich *g*) registriert - dies bedeutet, die Daten gehen in die österr. Heimtierdatenbank - von dort kann jede Gemeinde ihren "Hundebestand" abrufen - mit den Steuerlisten vergleichen (damit auch ab wann der Hund an der Adresse ist) - und falls der Hund nicht gemeldet ist - Steuerforderungen stellen.

Hier muß ich eine kleine Korrektur machen...wenn du der Heimtierdatenbank (Animaldata,Tasso etc.) nicht erlaubst deine Daten an Dritte bekannt zu geben, darf auch die Gemeinde diese nicht abrufen, ausser es ist Gefahr im Verzug.

Wie aber einige Vorredner schon gesagt haben, ist es pflicht den Hund zu chipen und auch bei der Gemeinde anzumelden. Gerade in Wien werden immer wieder Schwerpunktkontrollen durchgeführt.
 
Hier muß ich eine kleine Korrektur machen...wenn du der Heimtierdatenbank (Animaldata,Tasso etc.) nicht erlaubst deine Daten an Dritte bekannt zu geben, darf auch die Gemeinde diese nicht abrufen, ausser es ist Gefahr im Verzug.

Wie aber einige Vorredner schon gesagt haben, ist es pflicht den Hund zu chipen und auch bei der Gemeinde anzumelden. Gerade in Wien werden immer wieder Schwerpunktkontrollen durchgeführt.


Auch wenns ein bissl viel ist - ich hoffe das hilft weiter:


Informationsblatt für Gemeinden
zur Heimtierdatenbank (Hunderegister) des Bundesministeriums für Gesundheit
(Stand Juli 2010)
Chip-Pflicht: Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde ihren HalterInnen einfacher, rascher und effizienter rückführen zu können, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden vorgeschrieben (Tierschutzgesetz BGBl. I Nr. 118/2004, § 24a). Der Bundesminister für Gesundheit hat dazu eine österreichweite, bundesländerübergreifende Datenbank, die Heimtierdatenbank für Hunde, zur Verfügung gestellt.
Welche Hunde müssen gekennzeichnet werden?

Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde (die Kennzeichnung kann unterbleiben, wenn der Hund bereits durch einen funktionsfähigen Microchip gekennzeichnet wurde).

Welpen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe.

Hunde, die in das Bundesgebiet eingebracht werden, müssen entsprechend den veterinärrechtlichen Bestimmungen gekennzeichnet sein.
Wer führt die Kennzeichnung (das Chippen) durch?
Die Hunde sind auf Kosten der HalterInnen von einem Tierarzt/einer Tierärztin zu kennzeichnen.
Wie erfolgt die Kennzeichnung?
Die Kennzeichnung erfolgt mittels elektronisch ablesbaren Microchip, der dem Hund mit einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt wird – vorzugsweise auf der linken Halsseite hinter dem Ohr. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Impfung.
Wann haben TierhalterInnen die Registrierung durchzuführen?
Die TierhalterInnen haben binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe des Hundes die Meldung nach § 24a des Tierschutzgesetzes durchzuführen.
Welche Daten müssen gemeldet werden?

Die personenbezogenen Daten des Halters/der Halterin: Name, Geburtsdatum, Zustelladresse, Kontaktdaten, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises und Datum der Aufnahme der Haltung. Ist dieser nicht mit dem Eigentümer/der Eigentümerin des Tieres ident, ebenso die des Eigentümers/der Eigentümerin. Die tierbezogenen Daten umfassen Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Jahr), Geburtsland und Kennzeichnungsnummer (Microchipnummer). Im Falle eines Hundes, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischem Grund Eingriffe unternommen wurden, sind Angabe des genauen Grundes und des Tierarztes/der Tierärztin, der den Eingriff vorgenommen hat bzw. Angabe sonstiger Gründe, zu machen.

Bei Abgabe des Hundes sind das Datum der Abgabe und der neue Halter/die Halterin (Name und Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises) zu melden.

Bei Tod des Tieres ist das Ablebedatum zu melden.

Fakultativ ist die Meldung der Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises und das Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes, falls vorhanden.
Wie erfolgt die Meldung in Niederösterreich?

Die Meldung kann im Auftrag des Halters/der Halterin durch den freiberuflich tätigen Tierarzt oder die Tierärztin erfolgen. (Achtung: Ein Hund ist bereits rechtmäßig registriert, wenn die Daten vom Tierarzt in eine der beiden Datenbanken „AnimalData“ oder „PetCard“ eingegeben werden, denn nur diese haben derzeit eine Schnittstelle mit der Heimtierdatenbank des Bundesministeriums.)

Der Halter/die Halterin meldet die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. (Es werden eine Bundesgebühr und eine Verwaltungsabgabe eingehoben.)

Meldungen können online vom Halter selbst durchgeführt werden. Für die erstmalige Meldung wird eine Bürgerkarte benötigt.

NÖ Vertragstierheime können ebenfalls die Registrierung durchführen.

NÖ Gemeinden sind vom Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, auf die Heimtierdatenbank zuzugreifen. Es können auch Registrierungen durchgeführt werden.
Wie kann der Tierhalter/die Tierhalterin eines Hundes ermittelt werden?
Die auf dem in den Hund eingebrachten Microchip gespeicherte Zahlenkombination wird mittels Lesegerät abgerufen und durch eine Abfrage in der Heimtierdatenbank für Hunde kann der Tierhalter oder die Tierhalterin aufgrund der ausgegebenen Kontaktinformationen ermittelt werden.
Was ist eine Registrierungsnummer?
In der Heimtierdatenbank für Hunde wird jedem Stammdatensatz eine Registrierungsnummer zugeordnet, die dem Eingebenden von der Datenbank mitgeteilt wird und als Bestätigung für die erfolgreich durchgeführte Meldung gilt. Nachträgliche Änderungen von Daten können mit Hilfe der Registrierungsnummer über den Tierarzt/die Tierärztin, den Halter als Onlinemelder direkt in der Datenbank oder über die Gemeinden durchgeführt werden. Die Bezirksverwaltungsbehörden sind ermächtigt, auch ohne Kenntnis der Registrierungsnummer Daten zu ändern. Im Falle der Meldung und Eingabe eines Wechsels von HalterInnen oder EigentümerInnen wird von der Datenbank eine neue Registrierungsnummer vergeben.
Gibt es Strafbestimmungen?
Wer gegen § 24a oder gegen auf diese Bestimmungen gegründete Verwaltungsakte verstößt (d.h. den Hund nicht chippen und registrieren lässt), begeht eine Verwaltungsübertretung und ist gemäß § 38 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes von der Behörde mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere des Vergehens, da das Tierschutzgesetz nur einen Maximalbetrag vorschreibt.
Wichtige Adressen und weiterführende Informationen:
Bundesministerium für Gesundheit:
Anfragen an hdb@ehealth.gv.at
http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at Einstiegsseite für Tiersuche und Onlinemelder
http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Suche.aspx Seite zur Suche nach Tieren (für alle zugänglich)
http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Login.aspx Seite zum Login von bereits registrierten Onlinemeldern
https://www2.formularservice.gv.at/...1.83191&sol_createclass=COO.3000.550.1.501136 Onlineformular zur Anmeldung mittels Bürgerkarte (für die erstmalige Anmeldung)
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz:
Anfragen an post.ru5@noel.gv.at
http://www.noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Tierschutz/Tierschutz_Chippen.html
Spezielle Fragen zum Betrieb der Datenbank:
Ist ein Hund, der bei den Datenbanken „Animal Data“ oder „Pet Card“ registriert wurde, automatisch gültig lt. § 24a TSchG gemeldet?
Generell gilt, dass Hunde, deren Daten von einem Tierarzt/einer Tierärztin in eine der beiden Datenbanken „Animal Data“ oder „Pet Card“ eingegeben wurden, nicht zusätzlich in der Behördendatenbank registriert werden müssen. Diese Daten werden über eine Schnittstelle regelmäßig in die Behördendatenbank eingespielt. Viele Datensätze bei Animal Data und Pet Card sind derzeit jedoch noch nicht vollständig (es fehlt z. B. eine Ausweisnummer) und wurden somit noch nicht übernommen. Die Betreiber der beiden Datenbanken bemühen sich derzeit um eine Vervollständigung der Daten. Hundehalter können über ihren Tierarzt Daten vervollständigen lassen.
Daten von Hunden, die in einer anderen privaten Datenbank als „Animal Data“ und „Pet Card“ registriert sind, werden derzeit nicht in die Heimtierdatenbank übernommen. Diese Hunde sind somit nicht nach § 24a TSchG registriert, eine Registrierung dieser Hunde in der HDB muss durchgeführt werden.
Besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Gemeinden zur Vornahme von Registrierungen?
Für Gemeinden besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Vornahme von Registrierungen von Hunden in der Heimtierdatenbank des Bundes. Es ist aber durchaus wünschenswert, wenn Gemeinden im Rahmen der Wahrnehmung ihnen obliegender Aufgaben oder auch im Rahmen freiwilliger Serviceleistungen zur Evidenz dieser Datenbank beitragen. Da kein gesetzlicher Auftrag besteht, können von Gemeinden keine Abgaben oder Gebühren an Halter vorgeschrieben werden.
Eingabe der Daten in die Datenbank:
Beginnen Sie bitte immer mit der Personensuche, um festzustellen, ob der Halter bereits eingetragen wurde (so werden Doppeleintragungen vermieden). Bei einer Neuanlage der Person sind die fett markierten Felder Pflichtfelder. Vom System wird ein Adressabgleich durchgeführt. Erst nach der Eingabe der Personendaten kann der Hund erfasst werden. Weitere Informationen zur Eingabe finden Sie im Benutzerhandbuch (Link auf der Startseite der HDB rechts unten).
Anfragen können schriftlich an post.ru5@noel.gv.at gestellt werden
 
wenn alle feig wären (um bei den Worten des Nachbarn zu bleiben) würden sich manche auch den Hundeführschein ersparen.
Genau diesen nicht angemeldeten Hunden haben wir HH es zu verdanken dass die Gesetze immer schärfer werden - natürlich nur für diejenigen die es eh schon gesetzmäßig richtig machen.
 
Ok gut, vielen Dank und nein die Fragen waren kein Scherz habs wirklich nicht gewusst!

Okay dann geh ich mal anmelden, hab halt gedacht ich krieg Brief oder so.

Der Bekannte hat seinen Hund schon paar Jahre und hat ihn nicht angemeldet, er meinte es ist noch nie was passiert, aber ich bin zu feige für sowas :D

Danke euch!

Solche Dinge sollte ich eigentlich wissen, bevor ich mir einen Hund nehme, ich pack das alles nicht mehr :eek:

Glaubst Du das das Amt hellsehen kann, ob Du jetzt einen Hund hast :D

Ist der Hund geimpft worden, dann müßte er auch einen Chip implantiert bekommen haben und vom TA in die Heimtierdatenbank eingetragen worden sein.
 
Irgendwie kommt man sich da richtig blöd vor, wenn man selbst schon Wochen bevor der Hund tatsächlich einzieht, die Anmeldungen vorbereitet.. :rolleyes:
 
Nun er informiert sich ja jetzt , also seits net gar so streng mit ihm , der nachbar war da nicht so vernüftig ;):)

Es zeugt ja auch von grösse sich hinzustellen und zu sagen; ich hab bisher keinen schimma gehabt !
 
Nun er informiert sich ja jetzt , also seits net gar so streng mit ihm , der nachbar war da nicht so vernüftig ;):)

Es zeugt ja auch von grösse sich hinzustellen und zu sagen; ich hab bisher keinen schimma gehabt !

spät ist sicher besser als gar nicht und wir haben alle einmal mit dem ersten hund angefangen, sicher mit jeder menge unwissenheit:D

wo sich aber wieder das thema einer schulung VOR anschaffung des hundes aufdrängt.
 
naja die frage war ja nicht ob man das tier anmelden muss sondern klang für mich eher so als nachfrage ob da eh auch nicht mehr passiert wenn man wie bei gis abwartet.
beides kann ins auge gehen, angeblich gibts fälle wo gis nicht nur einfach nur einen netten brief schreibt.
steuer ist steuer und dass darauf geschaut wird sollte bekannt sein.
 
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