hilfe_hunde gebissen_rechtliche aspekt

Ich wollte mich dennoch erkundigen welche Möglichkeiten man hat! Ob jetzt was passiert ist oder nicht - es ist ärgerlich und das verhalten des Hh war nicht in ordnung! Und mir ist es ... egal wie das Gesetz unterscheidet! Sollte das nochmals vorkommen und der Hh keinerlei Einsicht zeigen, dann reichts mir und ich werde es zumindest melden!

Wenn die HH nicht gesprächsbereit und nicht einsichtig ist, ist das sicher eine Möglichkeit.

Du kannst melden, dass der Hund ohne Leine und ohne Maulkorb läuft, ebenso, dass der Hund Deinen Hund schon mal angegriffen hat und Du ihn grad noch rechtzeitig, mit einem Büschel Fell Deines Hundes im Maul, vertreiben konntest.

Ich persönlich, würde niemals bei einer Behörde, von einem Biss sprechen wenn mein Hund nicht verletzt ist, denn das ist schlicht ein Widerspruch. Ohne klaren Beweis, tierärztlicher Art, kann keine Behörde von einem Biss ausgehen.
 
also jetzt ehrlich, DASS find ich wirklich sehr überheblich von dir :rolleyes:

wenn ein anderer hund deine beiden collies beisst, würde der andere hund wahrscheinlich ausser fell nichts im maul haben, aber dennoch, hat er zugebissen. nur dank des vielen felles deiner hunde wird nicht so schnell was passieren, als wenn ein kurzhaariger hund gebissen wird.

ausserdem ist es egal ob der andere hund hinbeisst, hinschnappt, es bleibt ein angriff und der kann nicht toleriert werden!!

es würde ein aggressiver Hund nie so nah an meine Hunde herankommen, das klingt vielleicht auch überheblich, aber nicht böse sein, dann weiche ich halt aus, wechsle die Richtung, wenn man nicht tagträumerisch durch die Gegend rennt oder sonst was tut beim Hundegassi was ablenkt, dann sehe ich alles zeitig genug - ja glaubst wir haben keine Hundefeinde im Umkreis, mehr als genug und mein Rüde hat schon oft Fell gelassen bei einer gschnappigen Hündin, natürlich bin und war ich nicht "amused", aber soll ich jetzt mit jedem in den Krieg ziehen, oder auf die Polizei rennen, deswegen hat ja die Politik so leichtes Spiel mit all ihren Verordnungen :rolleyes:. Außerdem ist es rechtlich relevant, ob Biß vorhanden, tierärztliche Versorgung notwendig (in diesem Fall zum Glück nicht), sonst lachens dich sowieso aus, wenn du mit so einem Anliegen auf die Polizei gehst. Die Polizei schreitet auch nicht ein, wenn du hingehst und sagst der Nachbar bedroht dich verbal, "solange nichts passiert" ist, kann auch nichts getan werden.
 
Bitte sehr:

z.B.
Das Delikt heißt ja auch "Mordversuch" und nicht "Mord", wenn der Täter das Opfer nicht erwischt hat udn dieses noch am Leben ist.

Sorry, ich muss dir widersprechen: Es ist das selbe Delikt. Egal ob versucht oder vollendet, es ist 1 Delikt und auch die selbe Strafe.

Im Verwaltungsstrafecht muss der Versuch aber extra im Gesetz stehen, um strafbar zu sein.^^
 
Zu meiner Situation kann ich nur sagen der Hund kam von hinten im Vollsprint! Und als ich mich umgedreht hab war er auch schon da!
Ich möcht mich nochmal für eure Antworten bedanken! Die Idee mit dem Schirm finde ich übrigens super, danke für die Anregung :)
 
Sorry, ich muss dir widersprechen: Es ist das selbe Delikt. Egal ob versucht oder vollendet, es ist 1 Delikt und auch die selbe Strafe.

Im Verwaltungsstrafecht muss der Versuch aber extra im Gesetz stehen, um strafbar zu sein.^^


:confused: also (NUR MAL ANGENOMMEN) ich versuche jemanden zu ermorden, dann sollte ich tunlichst bei der Tat keinen Rückzieher machen, weil sonst beiß ich mich in meinen Allerwertesten weil ich für den Versuch genausoviel Strafe bekommen wir für den Durchgeführten?

ich weiß manche Gesetze und Auslegungen sind unlogisch... aber SO :eek:!!!!

Sorry für OT
 
:confused: also (NUR MAL ANGENOMMEN) ich versuche jemanden zu ermorden, dann sollte ich tunlichst bei der Tat keinen Rückzieher machen, weil sonst beiß ich mich in meinen Allerwertesten weil ich für den Versuch genausoviel Strafe bekommen wir für den Durchgeführten?

ich weiß manche Gesetze und Auslegungen sind unlogisch... aber SO :eek:!!!!

Sorry für OT


Komplett OT aber: Nein, wenn du selbst vom Versuch eines Delikts zurücktritt, dann stellt das einen Strafaufhebungsgrund dar. Vgl § 16 StGB.

Asinchen meint, dass wenn zb A dem B Gift ins Weinglas schüttet, um ihn zu ermorden und B trinkt das Glas dann aber nicht, A trotzdem für den Mordversuch zu bestrafen ist.
 
Komplett OT aber: Nein, wenn du selbst vom Versuch eines Delikts zurücktritt, dann stellt das einen Strafaufhebungsgrund dar. Vgl § 16 StGB.

Asinchen meint, dass wenn zb A dem B Gift ins Weinglas schüttet, um ihn zu ermorden und B trinkt das Glas dann aber nicht, A trotzdem für den Mordversuch zu bestrafen ist.

Völlig richtig, allerdings eben für den MordVERSUCH und nicht für den Mord an B
 
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