Ich wollte mich dennoch erkundigen welche Möglichkeiten man hat! Ob jetzt was passiert ist oder nicht - es ist ärgerlich und das verhalten des Hh war nicht in ordnung! Und mir ist es ... egal wie das Gesetz unterscheidet! Sollte das nochmals vorkommen und der Hh keinerlei Einsicht zeigen, dann reichts mir und ich werde es zumindest melden!
Wenn die HH nicht gesprächsbereit und nicht einsichtig ist, ist das sicher eine Möglichkeit.
Du kannst melden, dass der Hund ohne Leine und ohne Maulkorb läuft, ebenso, dass der Hund Deinen Hund schon mal angegriffen hat und Du ihn grad noch rechtzeitig, mit einem Büschel Fell Deines Hundes im Maul, vertreiben konntest.
Ich persönlich, würde niemals bei einer Behörde, von einem Biss sprechen wenn mein Hund nicht verletzt ist, denn das ist schlicht ein Widerspruch. Ohne klaren Beweis, tierärztlicher Art, kann keine Behörde von einem Biss ausgehen.