Drea
Medium Knochen
hallo..
also hier
Zurückbehaltungsrecht
Nach der Rechtsprechung steht dem Reitstallbetrieb selbst dann, wenn dies im Einstellvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, ein Zurückbehaltungsrecht am eingestellten Pferd zu. Das heißt, er kann die Herausgabe des Pferdes so lange verweigern, bis ihm die von ihm für das Pferd getätigten Aufwendungen – wie etwa Kosten des Tierarztes oder Hufschmieds oder rückständige Einstellgebühren – vom Pferdebesitzer bezahlt worden sind. Dieses Zurückbehaltungsrecht gibt dem Reitstallbetrieb jedoch nicht die Möglichkeit, das Pferd, etwa durch Verkauf, zur Befriedigung seiner Forderungen zu verwerten.
quelle :
http://www.pferderevue.at/?+Einstellungs-Sache+&id=2500,4818560,,,Y2Q9Mw==
mehr hab ich dazu leider nciht gefunden. ich würd mal einen anwalt fragen.. ich glaub nämlich auch dass man nach einer gewissen zeit, wenn man das tier gepflegt und für alles gezahlt hat, das tier dann einem rechtlich gesehen gehört.
aber nochmal den anwalt fragen ist besser.
also hier
Zurückbehaltungsrecht
Nach der Rechtsprechung steht dem Reitstallbetrieb selbst dann, wenn dies im Einstellvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, ein Zurückbehaltungsrecht am eingestellten Pferd zu. Das heißt, er kann die Herausgabe des Pferdes so lange verweigern, bis ihm die von ihm für das Pferd getätigten Aufwendungen – wie etwa Kosten des Tierarztes oder Hufschmieds oder rückständige Einstellgebühren – vom Pferdebesitzer bezahlt worden sind. Dieses Zurückbehaltungsrecht gibt dem Reitstallbetrieb jedoch nicht die Möglichkeit, das Pferd, etwa durch Verkauf, zur Befriedigung seiner Forderungen zu verwerten.
quelle :
http://www.pferderevue.at/?+Einstellungs-Sache+&id=2500,4818560,,,Y2Q9Mw==
mehr hab ich dazu leider nciht gefunden. ich würd mal einen anwalt fragen.. ich glaub nämlich auch dass man nach einer gewissen zeit, wenn man das tier gepflegt und für alles gezahlt hat, das tier dann einem rechtlich gesehen gehört.
aber nochmal den anwalt fragen ist besser.