Hilfe! Mein Nachbar baut

Luki

Super Knochen
... das wäre an und für sich kein Grund für diesen Hilferuf. ABER: er baut nicht nur die Garage, sondern auch sein Wohnhaus direkt an unsere Grundstücksgrenze. Das bedeutet, dass sowohl der Zaun wegfällt und wir dann dort eine ziemlich hohe Hausmauer haben. Wie schaut es aus, wenn für das Haus das Fundament und der Keller ausgehoben werden? Von unserem Garten aus? Muss ich das dulden und wenn ja, wie lange? Dort wo die Garage hinkommen soll, sind es vielleicht gerade mal 2 m zwischen seiner Grundstücksgrenze und unserer Hausmauer, da schon unser Vorbesitzer verdammt knapp gebaut hat.
Wir haben gerade erst eine Wärmefassade anbringen lassen und haben jetzt natürlich auch Angst, dass durch diese knappe Bauerei Schäden an unserem Haus entstehen können.
Haben wir eine Chance bei einem Einspruch?
 
Weiß zwar jetzt nicht genau wie es in Tulln ist, aber in St.Pölten hast 3-3 normalerweise. Was heißt er benutzt euren Grund zum Bauen, dass darf er nicht, was war denn bei der Bauverhandlung? Wennst nicht dort warst hast ein Problem möglicherweise.

Edit, wennst Rechtschutz versichert bist, nimm das gratis Infogespräch in Anspruch.
 
Garagen darf man direkt an die Grenze bauen, sonst sind es 3 Meter auf jeder Seite. Wenn euer Haus nur 2m von der Grenze entfernt steht, ist das ja schon mal nicht ganz korrekt.
Aber stimmt, wart ihr nicht auf der Bauverhandlung?
Ich würde das halt mit dem Bürgermeister besprechen, oder wer sonst als örtliche Baubehörde zuständig ist.
 
Garagen darf man direkt an die Grenze bauen, sonst sind es 3 Meter auf jeder Seite. Wenn euer Haus nur 2m von der Grenze entfernt steht, ist das ja schon mal nicht ganz korrekt.
Aber stimmt, wart ihr nicht auf der Bauverhandlung?
Ich würde das halt mit dem Bürgermeister besprechen, oder wer sonst als örtliche Baubehörde zuständig ist.

Stimmt zwar grundsätzlich, aber nicht wenn sie das Haus vom Erbauer gekauft haben, dann muß das genehmigt worden sein, spätestens beim Verkauf bzw. bei der Begehung.
 
Nein, wir waren nicht bei einer Bauverhandlung, weil noch keine war. Es gab vorerst nur eine Verständigung von der Gemeinde. D.h. wir konnten Einsicht in die Pläne nehmen. Warum bei unserem Haus schon so knapp an die Grundstücksgrenze gebaut wurde? Das wurde anscheinend dem Vorbesitzer unseres Hauses so gestattet. Der Vorbesitzer des Nachbarhauses hatte dort zwar eine Garage aber eben nicht in der vollen Breite. Verstehe auch nicht, warum die Garage unbedingt 10m lang sein muss. Warum nicht weniger lang und dafür so breit, dass man eine Doppelgarage oder eine Art Werkstatt machen kann? Nein, das was ich nicht verstehe ist: warum ist man so stur und egoistisch und kann sich nicht ein bisschen arrangieren?
 
Bauverhandlung ist aber schon nötig;).
Was habt Ihr gesagt, als Ihr die Pläne auf der Gemeinde angeschaut habt? Habt Ihr gleich Einspruch eingelegt?:confused:

Euer Grundstück darf nicht einfach zum Bauen benutzt werden;).

Aber wieso ist die Länge der geplanten Garage ein Problem für Euch? Werdet Ihr durch die irgendwie behindert?:confused:
 
für die bautätigkeit können die nicht euer grundstück ohne eure zustimmung betreten.
wie wollen die die fassade streichen, rep. durchführen, wenn sie komplett an der greneze sind?
wo fließt das regenwasser hin? wo die schneelawine?
unbedingt beim bauamt der gemeinde vorsprechen. solange die frist nicht abgelaufen ist könnt ihr eure bedenken/einsprüche kundtun.
ansonsten: wer schweigt akzeptiert.
 
ohne Bauverhandlung darf er nicht zu bauen beginnen und wenn die ist, dann könnt/müsst ihr Einspruch erheben :)

gegen eine Garage kann man im allgemeinen nichts machen, die darf an einer Grundstückgrenze erbaut werden, nicht aber Wohnhäuser.........da gilt es die vorgeschriebenen Entfernungen vom Nachbargrundstück einzuhalten!

also, ab zur Gemeinde, fragen ob es da eine Bauverhandlung eigentlich gibt und wenn nicht dann schriftlich Einspruch gegen das Vorhaben erheben........noch besser wäre eine RS-Versicherung und das ganze über einen RA aufsetzen lassen! unbedingt beachten, dass alle Fristen eingehalten werden, sonst habt ihr das Nachschauen ;)
 
Das, was jetzt bei der Gemeinde war, war anscheinend ein Parteiengehör. Man hat 14 Tage ab Zustellung der Verständigung Zeit, Einspruch zu nehmen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Einwände vorgebracht werden, entfällt die Bauverhandlung.

So ist es jetzt einmal von rechtlicher Seite. Natürlich werden wir Einspruch erheben. Nur will ich halt noch ein paar Meinungen einholen.

Und noch einmal: die Garage ist deshalb problematisch, weil die hintere Wand dann praktisch nur 2m von unserer Hausmauer entfernt wäre. Und auch eine Garage braucht ein Fundament. Wo gräbt man das? Auf unserer Seite? Was ist mit wenn es bei uns zu Erdrutschungen kommt? Was ist mit unserer neuen Fassade wenn da was beschädigt wird.

Ja, am Papier muss das alles repariert werden - nur, wer hat Lust, um die korrekte Durchführung ev. zu streiten?
 
alle bauarbeiten muss er auf seiner seite machen. dass bei aushub des fundamentes für die garage - nur die darf direkt an das nachbargrundstück angebaut werden - mal ein paar bröckerln erde rüber kullern, ist normal, mehr passiert aber üblicherweise nicht, da es ja von profis gemacht werden sollte.

den garagenanbau direkt an euer grundstück anschließend kannst du nicht beeinspruchen. der hausbau muss jedoch 3 meter von eurem grundstücksende entfernt sein. das muss aber sowieso im plan angeführt sein, ansonsten bekommt er gar keine baugenehmigung. ausnahme wäre eine gekoppelte bauweise, wo ein haus an die hausmauer des anderen anschließt, was aber nur dann möglich ist, wenn es in der gemeinde genehmigt ist und der nachbar natürlich dort weder fenster noch türe hat;)
 
Ähm.. ohne mich da mit den gesetzlichen Sachen auszukennen: habt ihr schon versucht so mit den Leuten zu sprechen? Vielleicht ist denen das ja gar nicht so bewusst. Und ev kann man da auch schon einlenken, als auf Dauer eine schlechte Nachbarschaft zu haben - DAS stell ich mir nämlich echt ungut vor!
 
kamiu, ich find auch eine gute nachbarschaft ist ein stück lebensqualität, doch das sind entscheidungen für jahrzehnte und da sollte das gesetzt entscheiden - im sinne einer guten nachbarschaft.
tagtgl. bereu ich im sinne der guten nachbarschaft meine bereits bewilligten pläne geändert zu haben. das haus steht fürn rest des lebens, die euphorische freude auf gute nachbarschaft vergeht......:rolleyes:
also gesetze, richtlinien, verordnungen einhalten und dann gibts da keinen fragwürdigen streitpunkt.
 
Ähm.. ohne mich da mit den gesetzlichen Sachen auszukennen: habt ihr schon versucht so mit den Leuten zu sprechen? Vielleicht ist denen das ja gar nicht so bewusst. Und ev kann man da auch schon einlenken, als auf Dauer eine schlechte Nachbarschaft zu haben - DAS stell ich mir nämlich echt ungut vor!

Natürlich haben wir es versucht, da wir von Haus aus kontaktfreudig sind. Wir haben ihnen immer gezeigt bzw. gesagt, was wir demnächst vorhaben usw. Sie haben sich das bisschen, was wir erfahren haben aus der Nase ziehen lassen. Wir dachten noch, dass sie halt gefrustet sind, weil bei uns alles planmäßig (einfach weil wir eben organisierter arbeiten) läuft, während bei ihnen 10 Leut nix weiterbringen.

Jetzt wissen wir, warum sie sich so bedeckt gehalten haben. Und jetzt ist es schon zu spät zum Reden, weil die Nachbarschaft durch dieses Verhalten eh schon eine Mauer dazwischen hat.:mad:
 
alle bauarbeiten muss er auf seiner seite machen. dass bei aushub des fundamentes für die garage - nur die darf direkt an das nachbargrundstück angebaut werden - mal ein paar bröckerln erde rüber kullern, ist normal, mehr passiert aber üblicherweise nicht, da es ja von profis gemacht werden sollte.

den garagenanbau direkt an euer grundstück anschließend kannst du nicht beeinspruchen. der hausbau muss jedoch 3 meter von eurem grundstücksende entfernt sein. das muss aber sowieso im plan angeführt sein, ansonsten bekommt er gar keine baugenehmigung. ausnahme wäre eine gekoppelte bauweise, wo ein haus an die hausmauer des anderen anschließt, was aber nur dann möglich ist, wenn es in der gemeinde genehmigt ist und der nachbar natürlich dort weder fenster noch türe hat;)

Zwischen der Grundstücksgrenze wo die Garage vorgesehen ist, bis zu unserer Hauswand sind es nur 1,30m. Verstehst du jetzt unsere Bedenken, wenn für das Fundament gegraben werden soll? Da geht es nicht um "ein paar Erdbrocken", die zu uns fallen könnten, sondern um die Statik und Rutschungsgefahr.
 
Also was ich weiß, hängt das von der Bauklassifizierung ab, wie weit irgendwas von der Grundstücksgrenze (alle vier Seiten!) entfernt gebaut werden kann/darf/soll. Genauso wie die Höhe und Form des Haues und des Daches. Dann kommt noch die maximale Bebauungsfläche im Verhältnis zum Gesamtgrundstück dazu.

In Wien ist auch für Garagen bis Zaun ein 3 Meter Abstand einzuhalten, es sei denn, daß die Nachbarn einvernehmlich drauf verzichten. Das sieht dann meist so aus: Haus-Garage-Garage-Haus. Ausgenommen von dieser 3-M-Regel sind nur z.B. Stiegenaufgänge.

Am Land ist das von der NÖ Bauverordnung anders geregelt, und dann noch von Gemeinde zu Gemeinde bisserl abweichend. Das hängt dann auch davon ab, ob man im Grünland/Agrar, im Bauland/Agrar oder im Siedlungsgebiet ist (siehe Flächenwidmungsplan).

Bei uns stehen alle Häuser etc exakt auf der Grundstücksgrenze. Da ist dafür eine Feuermauer Plicht. Gibts allerdings auch in Wien, wo alte Straßendörfer eingemeindet wurden.

Was vor der Änderung der jeweils aktuellen Bauordnung genehmigt wurde, muß natürlich auch nicht mehr abgerissen werden.

Also mein Tipp:
Einsicht in den Flächenwidmungsplan, Auskunft beim Bau-SV auf der BH, ev. RS-Versicherungs-anwalt wegen Auskunft.

Es gibt nicht nur ein Recht der Nachbarn, sondern auch eine Duldungspflicht. Das wird oft übersehen. Und da stimmt es absolut: Recht und Gesetz vor Nachbarschaft, die eh immer irgendwann den Bach runter geht. Klare Verhältnisse schafft da nur das Gesetz. Denn rein vom Empfinden will fast jeder auf einer Insel wohnen... ;)
Ich auch, nebenbei....:rolleyes: Nur keine Nachbarn, sind gute Nachbarn!! :(

Ein Baubeginn ohne Bauverhandlung ist ein no go und da kannst Du ev. einen sofortigen Baustopp verlangen bzw. verfügen lassen.
 
kamiu, ich find auch eine gute nachbarschaft ist ein stück lebensqualität, doch das sind entscheidungen für jahrzehnte und da sollte das gesetzt entscheiden - im sinne einer guten nachbarschaft.
tagtgl. bereu ich im sinne der guten nachbarschaft meine bereits bewilligten pläne geändert zu haben. das haus steht fürn rest des lebens, die euphorische freude auf gute nachbarschaft vergeht......:rolleyes:
also gesetze, richtlinien, verordnungen einhalten und dann gibts da keinen fragwürdigen streitpunkt.

Als sie mir sagten, sie wollen an die Grundgrenze bauen, habe ich ihnen unsere Bedenken sehr wohl gesagt und sie gebeten, es nicht so zu machen und es zu überdenken. Hatte eigentlich schon gedacht, ein bisschen zum Nachdenken angeregt zu haben - leider mit dem Ergebnis "wir machen es so" alles Andere ist uns wurscht.
Also ist die Basis für eine gute Nachbarschaft leider eh schon nicht mehr vorhanden.
 
Zwischen der Grundstücksgrenze wo die Garage vorgesehen ist, bis zu unserer Hauswand sind es nur 1,30m. Verstehst du jetzt unsere Bedenken, wenn für das Fundament gegraben werden soll? Da geht es nicht um "ein paar Erdbrocken", die zu uns fallen könnten, sondern um die Statik und Rutschungsgefahr.

Da sehe ich nicht das Problem. Es werden viel tiefere Schächte auch mitten in einer Stadt ausgehoben (siehe U-Bahnbau). Die Statik ist ein Rechenproblem, und wenn es von Fachleuten ausgeführt wird und dies noch sorgfältig, passiert nichts, auch bei 50 cm. Wenn allerdings geschlampt wird, liest es dann in der zeitung, daß ganze Häuser versinken... nein im Ernst: im privaten Bereich, ist das normalerweise kein Problem. Da kann nicht so geschlampt werden wie im öffentlich Auftrag. Da riskiert keiner was.
 
Da sehe ich nicht das Problem. Es werden viel tiefere Schächte auch mitten in einer Stadt ausgehoben (siehe U-Bahnbau). Die Statik ist ein Rechenproblem, und wenn es von Fachleuten ausgeführt wird und dies noch sorgfältig, passiert nichts, auch bei 50 cm. Wenn allerdings geschlampt wird, liest es dann in der zeitung, daß ganze Häuser versinken... nein im Ernst: im privaten Bereich, ist das normalerweise kein Problem. Da kann nicht so geschlampt werden wie im öffentlich Auftrag. Da riskiert keiner was.

Sehe ich eher umgekehrt. Weil im öffentlichen Bereich ist das Geld da. Im privaten Bereich muss doch oft gespart werden, weil man finanziell eh schon am Limit ist. Da wird dann oft viel in Eigenregie gemacht, was man besser von Fachleuten machen lassen sollte.
 
Zwischen der Grundstücksgrenze wo die Garage vorgesehen ist, bis zu unserer Hauswand sind es nur 1,30m. Verstehst du jetzt unsere Bedenken, wenn für das Fundament gegraben werden soll? Da geht es nicht um "ein paar Erdbrocken", die zu uns fallen könnten, sondern um die Statik und Rutschungsgefahr.

hmmm, nein verstehe ich ehrlich gesagt nicht, denn auf 1,30 meter kann man sowieso keine garage errichten, weil viel zu schmal:confused:

unser nachbar hat heuer eine garage errichtet und zwar genau auf dem 3-meter-streifen von seinem haus bis zum zaun. also auf dem platz, der normalerweise unbebaut sein muss, jedoch eine garage ist erlaubt (zumindest bei uns bzw. in NÖ)
 
hmmm, nein verstehe ich ehrlich gesagt nicht, denn auf 1,30 meter kann man sowieso keine garage errichten, weil viel zu schmal:confused:

unser nachbar hat heuer eine garage errichtet und zwar genau auf dem 3-meter-streifen von seinem haus bis zum zaun. also auf dem platz, der normalerweise unbebaut sein muss, jedoch eine garage ist erlaubt (zumindest bei uns bzw. in NÖ)

Du hast das jetzt nicht richtig verstanden. Der Nachbar baut nicht auf 1,30 Meter eine Garage, sondern der Abstand von seiner Grundgrenze (sprich der Rückwand der geplanten Garage) bis zu unserer Hausmauer wäre gerade mal 1,30 m. Da man normalerweise auch für eine Garage ein Fundament ausheben muss, haben wir eben Bedenken wegen Rutschung weil es so knapp wird. Wie muss da abgesichert werden? Da mein Mann vom Bau ist, hat er leider diesbezüglich schon viele Fälle miterlebt, wo das Nachbarhaus arg in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Und wenn es 100 mal auf dem Papier erlaubt ist. Es war Niemand da und hat sich das in natura angeschaut, geschweige denn, in natura abgemessen. Weil einfach die Abmessungen aus dem Katasterplan nehmen, ist zu ungenau.

Vielleicht finden Manche von Euch es jetzt überzogen und meinen Gesetz ist Gesetz aber ich möchte Euch sehen, wenn ihr betroffen seid, ob ihr dann auch so locker wärt.
 
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