warum schreibst du das was ich grad per PN bekommen habe nicht öffentlich ?

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warum schreibst du das was ich grad per PN bekommen habe nicht öffentlich ?
Weil solche Leute wie diese MichiS solche unnötigen Kommentare schreiben. Genau solche Personen nerven mich. Darum gibts auf jede Frage nur noch eine PN.
Tut mir leid aber ich habe sicherlich keine Lust mich zu ärgern.
MichiS
deine unnötigen Kommentare interessieren hier niemanden, darum geh ich nicht drauf ein.
Was ich mache oder nicht geht dich einfach nichts an. Kümmer dich um deine eigenen Probleme, wenn du keine Antwort auf meine Fragen hast dann spam bitte jemanden anderen mit deinem Müll zu!
Ich kündige hier nichts öffentlich an , ich informiere mich lediglich! Das ist alles!
Also bitte ich dich, hör auf hier weiterhin zu antworten!
Weil solche Leute wie diese MichiS solche unnötigen Kommentare schreiben. Genau solche Personen nerven mich. Darum gibts auf jede Frage nur noch eine PN.
Tut mir leid aber ich habe sicherlich keine Lust mich zu ärgern.
Weil solche Leute wie diese MichiS solche unnötigen Kommentare schreiben. Genau solche Personen nerven mich. Darum gibts auf jede Frage nur noch eine PN.
Tut mir leid aber ich habe sicherlich keine Lust mich zu ärgern.
- Also, daß es in einer Wohnung nicht "so schön" ausschaut, wenn grad renoviert wird, ist logisch. Renovierungsarbeiten sind nun einmal von Zeit zu Zeit notwendig und machen Staub. Ist so - und bestimmt kein Grund für die Abnahme eines Hundes.
-Ich würde meinen Hund auch nicht sofort von fremden Leuten angreifen lassen - schlicht und einfach, weil mein Hund das nicht will. Wenn die Leute einmal ein bißchen mit mir geredet haben, vielleicht eine Viertel Stunde da sind, dann vergeht sein anfängliches Mißtrauen eh, dann können sie ihn gerne auch angreifen. Aber in den ersten Minuten, wo er noch ängstlich schaut, wird nicht an ihm "herumgetatscht" - auch das kann sicher kein Grund für die Abnahme eines Hundes sein. Ich hatte vor einiger Zeit auch unterwegs eine HFS Kontrolle wo auch der Chip ausgelesen wurde - hab gebeten, daß ich das selbst machen darf, weil es meinen Hund ängstigt, wenn Fremde da gleich mit einem "Gerät" an ihm rumtun. Wurde anstandslos akzeptiert, ich hab den Chip ausgelesen, HFS und Personalausweis hergezeigt - mein Hund ist ruhig neben mir gesessen. Polizei war voll zufrieden, die Forderung meinen Hund angreifen zu dürfen, wurde NICHT gestellt.
-Zum Rest: Ich kann's nicht verstehen. Einen Hund ordentlich zu halten (gutes Futter, TÄ-Versorgung; Zubehör wie Spielzeug Brustgeschirr etc., Haftpflichtversicherung etc.) kostet eine Menge Geld. Kommt's denn da wirklich auf die Hundesteuer an? Ich käm echt nicht auf die Idee einen Hund "unangemeldet" zu halten. Wegen den 105 Euro/ Jahr oder was das pro Hund bei Mehrhundehaltung kostet, Schwierigkeiten riskieren? Wozu? Halt Deine Hunde entsprechend der geltenden Gesetze, dann brauchst Du keine Angst zu haben und hast keine Schwierigkeiten.
Liebe Grüße, Conny
Dieses unfreundliche Pack lies mich allerdings nicht raus gehen
Ist bei solchen Kontrollen nicht eine Anmeldung erforderlich? Hat das MA60 Polizeigewalt? wenn nicht ist evtl Amtsanmaßung.meinten sie müssen die Wohnung betreten obwohl sie das nicht ohne Einwilligung des Eigentümers bzw Mieters dürfen
Gibts in Ö nicht den Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit? Erstmal muss nachgewiesen werden wie lange die Hunde bei der Frau sind, danach gibts vielleicht ne erhöhte Hundesteuer für den vergangenen Zeitraum. Was diie Kontrolettiers gemacht haben ist auch nicht einwandfrei, zumindest grenzwertig zur Nötigung, Hausfriedensbruch etc.
Ist bei solchen Kontrollen nicht eine Anmeldung erforderlich? Hat das MA60 Polizeigewalt? wenn nicht ist evtl Amtsanmaßung.
LenaLena mach ein Protokoll von dem Vorfall, aber bitte sachlich, neutral, ohne Wertung von Aussehen etc. Lass das vom Freund als Zeuge unterschreiben und nimm das mit.
Betreten von Liegenschaften, Räumen und Transportmitteln, Mitwirkungspflicht
§ 36. (1) Die Organe der mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden und die zugezogenen Sachverständigen sowie die Veterinärsachverständigen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben unter Einhaltung der erforderlichen veterinärpolizeilichen Vorkehrungen das Recht, Liegenschaften, Räume und Transportmittel zum Zwecke der Kontrolle (§ 35) zu betreten und sich zu ihnen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel Zutritt zu verschaffen, wenn dieser nicht freiwillig gewährt wird. Dies gilt auch, wenn sich der begründete Verdacht ergibt, dass eine Übertretung dieses Bundesgesetzes erfolgt ist. Dem für die Tierhaltung Verantwortlichen ist, soweit die Erhebungszwecke nicht beeinträchtigt werden, Gelegenheit zu geben, bei der Kontrolle anwesend zu sein.
(2) Die über die betroffenen Liegenschaften, Räume und Transportmittel Verfügungsberechtigten haben die Ausübung der Befugnisse nach Abs. 1 zu dulden.
das ist etwas sehr überheblich und selbstgerecht-gerade aus deinem mund!
komm mal runter von deinem hohen ross..
wer fehler macht - bzw bewusst betrügt, soll die konsequenz
darauss ziehen! du tust mir kein bisschen leid und ich hoffe
du bekommst nen ordentlichen denkzettel!