Hi,
hätte eine allgemeine Frage betreffend Hausordnungen.
Wenn steht "Insbesondere ist zu unterlassen: die Mitnahme von Tieren aller Art - ausgenommen Blinden/Partnerhunde"
In wie weit kann man da gesetzlich belangt werden, schließlich seh ich es nicht als striktes Verbot?! Od. ist das dann je nachdem Auslegungssache?
hätte eine allgemeine Frage betreffend Hausordnungen.
Wenn steht "Insbesondere ist zu unterlassen: die Mitnahme von Tieren aller Art - ausgenommen Blinden/Partnerhunde"
In wie weit kann man da gesetzlich belangt werden, schließlich seh ich es nicht als striktes Verbot?! Od. ist das dann je nachdem Auslegungssache?