hi,
mal wieder ein völlig "untierisches" thema, aber vielleicht kann mir der/die ein oder andere weiterhelfen:
konkret hätt ich gern gewusst, wo die unterschiede, vor- und nachteile einer haupt- und nebenmeldung liegen.
sachlage:
momentan wohnen wir in einer genossenschaftswohnung in wien, werden aber in kürze ins neu gekaufte haus in nö umziehen.
die wohnung wollten wir an meinen schwager weitergeben, doch da der noch nicht vorgemerkt ist, will die genossenschaft das nicht.
drum hab ich angefragt, ob es ginge, wenn er davor schon hier gemeldet wär (also quasi, am papier, zu uns dazuziehen würde).
dann ginge es lt. genossenschaft, aber erst nach 5 jahren, sprich: wenn er 5 jahre hier in der wohnung hauptgemeldet ist, kann er sie übernehmen.
die frage ist nun, in wieweit es ein problem wäre, wenn wir uns im haus die nächsten 5 jahre nur nebenmelden (denn die genossenschaftswohnung können wir nur behalten, wenn wir offiziell dort hauptgemeldet sind), obwohl wir ja eigentlich fix dort wohnen und uns erst dann, wenn der schwager die wohnung übernehmen konnte, uns ganz ummelden.
freu mich auf antworten und tipps,
lg, dev
mal wieder ein völlig "untierisches" thema, aber vielleicht kann mir der/die ein oder andere weiterhelfen:
konkret hätt ich gern gewusst, wo die unterschiede, vor- und nachteile einer haupt- und nebenmeldung liegen.
sachlage:
momentan wohnen wir in einer genossenschaftswohnung in wien, werden aber in kürze ins neu gekaufte haus in nö umziehen.
die wohnung wollten wir an meinen schwager weitergeben, doch da der noch nicht vorgemerkt ist, will die genossenschaft das nicht.
drum hab ich angefragt, ob es ginge, wenn er davor schon hier gemeldet wär (also quasi, am papier, zu uns dazuziehen würde).
dann ginge es lt. genossenschaft, aber erst nach 5 jahren, sprich: wenn er 5 jahre hier in der wohnung hauptgemeldet ist, kann er sie übernehmen.
die frage ist nun, in wieweit es ein problem wäre, wenn wir uns im haus die nächsten 5 jahre nur nebenmelden (denn die genossenschaftswohnung können wir nur behalten, wenn wir offiziell dort hauptgemeldet sind), obwohl wir ja eigentlich fix dort wohnen und uns erst dann, wenn der schwager die wohnung übernehmen konnte, uns ganz ummelden.
freu mich auf antworten und tipps,
lg, dev