Anlage 5: Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen im Tierschutzgesetz 2004 (betrifft jeden Aquarianer!)
1. Mindestanforderungen für die Haltung von Süßwasserfischen
1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Süsswasserfischen
(1) Die angegebenen Wasserwerte sind Grenzen, innerhalb derer Fische dauerhaft gepflegt werden müssen. Zur Zucht, zur Zuchtvorbereitung oder zu Therapiezwecken sind Abweichungen zulässig.
(2) Die Temperaturangaben der Anlage sind Grenzwerte, zwischen denen die jeweiligen Arten gehalten werden müssen. Die Temperaturbereiche dürfen kurzfristig, höchstens bis zu 24 Stunden über- oder unterschritten werden. Aus technischen Gründen sind mittlere Werte anzustreben.
(3) Die Härte des Wassers wird in Grad deutscher Gesamthärte (°dGH) ermittelt.
Die Bedürfnisse handelsrelevanter Arten lassen sich in zwei Bereiche, Härtebereich I : < 15 °dGH und Härtebereich II : 15 °dGH bis 30 °dGH, gliedern.
Diese Werte dürfen um höchstens 3 °dGH über- oder unterschritten werden. Für die dauerhafte Pflege ist ein mittlerer Wert anzustreben. Die Fische werden in der Tabelle einem dieser zwei Härtebereiche zugeordnet. Einzelne Arten tolerieren den gesamten Härtebereich. Steht extrem weiches (kalkfreies) Wasser als Ausgangswasser zur Verfügung muss eine Mindesthärte von 4-5 °dGH eingerichtet werden.
(4) Die Einhaltung des pH-Wertes sorgt für Übereinstimmung mit den Verhältnissen im Heimatgewässer und ist für das Wohlbefinden der Fische unabdingbar. Aus der Praxis der Aquaristik werden in der Tabelle drei Teilbereiche zugeordnet : Bereich I : pH 5,0 bis pH 7,0 Bereich II : pH 6,0 bis pH 8,0 Bereich III: pH 7,0 bis pH 9,0 Mögliche erweiterte Toleranzbereiche sind in der Tabelle eingearbeitet. Für die dauerhafte Pflege sind Mittelwerte anzustreben.
(5) Wird als Ausgangswasser Trinkwasser verwendet, sind im Aquarium eine Ansammlung von Schadstoffen im Bereich der Stoffwechselendprodukte Ammoniak und Ammonium sowie Nitrit und Nitrat auszugleichen. In einem gut gepflegten Aquarium darf der Nitratwert 50 mg/l nicht überschreiten. Deutlich höhere Werte sind ein Hinweis auf ungenügenden Wasserwechsel und verboten.
(6) Die Herkunft der Fische ist überwiegend oberflächennah. Durch Tageslicht oder beleuchtungstechnische Einrichtungen ist für einen eindeutigen Tag-Nacht-Wechsel zu sorgen. Eine Ausnahme bilden streng an Höhlen gebundene Arten.
(7) Die Angabe der Aquariengröße ist ein Näherungswert. Der Allgemeinzustand der Fische und des Aquariums mit Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung, Vergesellschaftung und Besatzdichte sind maßgebend für das Wohlbefinden der Tiere. Die in der Anlage angeführten Angaben zur Aquariengröße sind Mindestmaße für ausgewachsene Tiere. Fische, die größer werden, müssen auch als Jungfische in Aquarien der gleichen Größe gehalten werden. Süßwasserrochen, Knochenzüngler und Großwelse mit einer Endgröße von über 40 cm sind in Aquarien mit mindesten 4 Quadratmeter Grundfläche für zwei Tiere zu halten. Jedem weiteren Tier muss ein Quadratmeter mehr zur Verfügung gestellt werden.
(8) Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf die Kantenlänge handelsüblicher Aquariengrößen
(Länge × Breite × Höhe ) :
60 cm = 60 cm × 30 cm × 30 cm ( 54 Liter l)
80 cm = 80 cm × 35 cm × 40 cm ( 112 l )
100 cm = 100 cm × 40 cm × 50 cm ( 200 l )
120 cm = 120cm × 40 cm × 50 cm ( 240 l )
150 cm = 150cm × 50 cm × 50 cm ( 375 l )
(9) Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität. Eine dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung, Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße zulässig.
(10) Die Einrichtung der Aquarien hat sich an den ökologischen Bedürfnissen der zu pflegenden Arten zu orientieren. Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören:
1. Bedarfsgemäßer freier Schwimmraum
2. Technische Geräte zur Sicherung der Wasserqualität (Filter, Heizung, Pumpe)
3. Bodengrund ( Sand, Kies, Steine)
4. Bedarfsgemäße Versteckplätze und Deckungmöglichkeiten
5. Bepflanzung, soweit die Fressgewohnheiten der Fische dieses zulassen