Rudis Rudel
Junior Knochen
Hallo, hier mal eine knifflige Frage an alle Hobbyrechtsverdreher oder auch die echten Profis auf dem Gebiet.
Es geht um die Haftung für Schäden durch meinen Hund.
Ich weiß, dass es im geltenden deutschen Recht (keine Ahnung, ob das in Österreich auch so ist) einen stillschweigenden Haftungsausschluss für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit bei Gefälligkeitshandlungen gibt.
Nun meine Überlegung. Wenn ich einen fremden Hund (z.B. den der Nachbarin) aus Gefälligkeit - also nicht gewerblich und ohne Vertrag oder Bezahlung - in Urlaubsbetreuung nehme und wider Erwarten wird dieser Hund durch meinen gebissen - gilt dann dieser Haftungsausschluss auch oder muss ich Schadenersatz leisten?
Der Schaden würde ja durch die Verwirklichung einer typisch tierischen Gefahr entstehen, also aus der Gefährdungshaftung heraus und da spielt Verschulden wie z.B. einfache Fahrlässigkeit ja keine Rolle. Danach müsste ich den Schaden also ersetzen. Wie ist nun tatsächlich die Rechtslage in dem Fall?
Conny
Es geht um die Haftung für Schäden durch meinen Hund.
Ich weiß, dass es im geltenden deutschen Recht (keine Ahnung, ob das in Österreich auch so ist) einen stillschweigenden Haftungsausschluss für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit bei Gefälligkeitshandlungen gibt.
Nun meine Überlegung. Wenn ich einen fremden Hund (z.B. den der Nachbarin) aus Gefälligkeit - also nicht gewerblich und ohne Vertrag oder Bezahlung - in Urlaubsbetreuung nehme und wider Erwarten wird dieser Hund durch meinen gebissen - gilt dann dieser Haftungsausschluss auch oder muss ich Schadenersatz leisten?
Der Schaden würde ja durch die Verwirklichung einer typisch tierischen Gefahr entstehen, also aus der Gefährdungshaftung heraus und da spielt Verschulden wie z.B. einfache Fahrlässigkeit ja keine Rolle. Danach müsste ich den Schaden also ersetzen. Wie ist nun tatsächlich die Rechtslage in dem Fall?
Conny