Haftungsfrage - an Kenner des deutschen Rechts

Rudis Rudel

Junior Knochen
Hallo, hier mal eine knifflige Frage an alle Hobbyrechtsverdreher oder auch die echten Profis auf dem Gebiet.
Es geht um die Haftung für Schäden durch meinen Hund.
Ich weiß, dass es im geltenden deutschen Recht (keine Ahnung, ob das in Österreich auch so ist) einen stillschweigenden Haftungsausschluss für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit bei Gefälligkeitshandlungen gibt.
Nun meine Überlegung. Wenn ich einen fremden Hund (z.B. den der Nachbarin) aus Gefälligkeit - also nicht gewerblich und ohne Vertrag oder Bezahlung - in Urlaubsbetreuung nehme und wider Erwarten wird dieser Hund durch meinen gebissen - gilt dann dieser Haftungsausschluss auch oder muss ich Schadenersatz leisten?
Der Schaden würde ja durch die Verwirklichung einer typisch tierischen Gefahr entstehen, also aus der Gefährdungshaftung heraus und da spielt Verschulden wie z.B. einfache Fahrlässigkeit ja keine Rolle. Danach müsste ich den Schaden also ersetzen. Wie ist nun tatsächlich die Rechtslage in dem Fall?
Conny
 
Das würde ich ganz simpel lösen indem ich meine Hundehaftpflicht anrufe und ihnen den Sachverhalt schildere. Die können dir das am besten sagen, haben Ahnung davon und machen das den ganzen Tag lang.

Ansonsten: "Gefälligkeitsverhältnis"
"Wird eine Leistung im Rahmen als Gefälligkeit erbracht, wollen sich die Parteien nicht rechtlich binden. Entsprechend abgegebene Erklärungen fehlt es am Rechtsbindungswillen der Parteien. Sie wollen nicht für den Eintritt und daraus entstehende Folgen einstehen und sich einer Haftung nicht unterwerfen. Die Leistung erfolgt lediglich aus freundschaftlichen, gesellschaftlichen oder moralischen Gründen."

Es besteht damit kein Schuldverhältnis, was eine Voraussetzung für den Schadensersatz ist

Ansonsten gäbe es da noch:
§ 833 BGB
Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache (der Hund) beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen[...]

Dieser § ist logisch, zwischen zwei Tierhaltern besteht selten ein Schuldverhältnis, wenn die sich zufällig auf der Straße treffen. So muss ein Schadensersatz auch ohne diese möglich sein in der Situation. Das könnte hier helfen: http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-833.htm

Ich persönlich käme gar nicht auf die Idee, mich da frei reden zu wollen. Mein Hund hat gebissen also ersetze ich den Schaden, ob der Hund nun bei mir in Verwahrung war oder nicht, das finde ich selbstverständlich. Ich würde danach, lediglich den fremden Hund nicht mehr aufnehmen.
Stell dir das mal bitte anders rum vor, du gibst deinen Hund einem Bekannten und denkst ihn sicher. Dann wird dein Hund gebissen und der andere sagt "ja Pech gehabt, hättest mir den Hund mal nicht gegeben"

Das sicherste ist, das ganze schriftlich festzuhalten. Mach einen Vertrag mit der Nachbarin indem du expliziet diese Haftung ausschließt und schon ist alles auf der sicheren Seite.
 
Hallo Kyra,
ich will mich nicht aus der Haftung reden, sondern die Versicherung. Die leistet nicht, weil ich deren Meinung nach nicht hafte. Ich bin der Meinung, ich hafte und sie müssten leisten. Deshalb will ich das ja geklärt haben.
Übrigens weiß ich aus Erfahrung, dass die Versicherungsmitarbeiter nicht immer rechtlich korrekt entscheiden. Es gehört wohl zum System, erstmal zu versuchen, den Schaden abzuwehren. In meinem Fall mit zwei Begründungen, die sich gegenseitig ausschließen, da kommt einem schon das Grübeln, ob der Mitarbeiter dort weiß, was er tut.
Hätte ich einen Vetrag mit der Nachbarin gemacht, dann hätte ich wirklich die A...karte, da dann keine Versicherung mehr leistet und das dann auch noch zu Recht.
Wie gesagt, ich will mich nicht aus der Verantwortung ziehen, aber für solche Fälle hab ich ja eine Versicherung. Schnell mal einen vierstelligen Betrag aus der Börse zaubern kann ich leider auch nicht, zumal mein Hund auch verletzt war.
Trotzdem Danke, dass Du Dir Gedanken gemacht hast.
Vielleicht kann mir ja doch noch jemand weiterhelfen.
 
ach so das ist bei dir genau anders herum :-) dann sieht das schon anders aus. Da muss die andere Hundehalterin erstmal Widerspruch gegen einlegen, herausreden tun sich Versicherungen eh gern.
Ich würde es schon sehen das du nach § 833 haftest.

Um was für einen Betrag geht es denn? Ungefähr musst nicht genau sagen. Bis 100Euro würd ich wohl noch aus eigener Tasche bezahlen.
 
Ja, ich hatte es einfach mal umgedreht, dachte, dass es einfacher zu verstehen ist - das Haftungsrecht ist ja schon knifflig genug. Obwohl ich da nicht ganz unbeleckt bin, ist der Fall schon knifflig, hab auch in keinem Gesetzbuch was Genaueres gefunden. Nur eben den §833BGB, nachdem ich schon hafte, dadurch, dass ich überhaupt einen Hund habe.
Und was das betrifft, sind wir uns ja einig.

Die ersten 100,-€ für die Erstversorgung hab ich auch gleich selbst bezahlt, da diskutiere ich auch nicht. Aber da eine OP notwendig wurde, liegen wir inzwischen weit im vierstelligen Bereich und die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen.
Die Halterin des verletzten Hundes hätte auch keine Forderungen gestellt, wenn es sich um 300,- oder 400,- gehandelt hätte, wir sind ja alle nur Menschen und Hunde sind eben keine Maschinen. Aber der Betrag liegt nun doch jenseits von Gut und Böse und genau dafür dachte ich meine Haftpflichversicherung zu haben - dachte ich. :mad:
Da zahlt man da 10 Jahre lang brav ein für vier Hunde und beim ersten Mal, wenn dann wirklich mal was passiert, gibt's eine Abfuhr.
Ich hatte gehofft, eh ich nochmal Geld für einen Anwalt ausgebe, hol ich mir mal ein paar Meinungen im Netz ein. Meine Antwort an die Versicherung soll schon Hand und Fuß haben.
Conny
 
Nein, du leistest keinen Schadensersatz, da die Besitzerin des Hundes sich der Gefahr bewusst sein musste, deshalb steigt deine Versicherung auch aus.

Wärest du gewerblicher Sitter, hättest du für den Fall wohl eine Versicherung.
 
Nö, mit einem Vertrag oder gar gewerblich hätten sie auch nicht geleistet laut deren Bedingungen.
Natürlich muss man immer damit rechnen, dass Hunde sich prügeln, deshalb unterliegen sie ja der Gefährdungshaftung und genau deshalb habe ich ja die Versicherung. Wäre in exakt derselben Situation die Halterin dabei gewesen, würden sie wohl leisten, aber es wäre ja genau die selbe Situation - unberechenbares tierisches Verhalten.
Ich dachte immer, ich habe die Versicherung, WEIL von Hunden immer eine Gefahr ausgeht. Aber wenn die dann nicht leisten, weil der andere ja damit rechnen musste, dass was passiert - ehrlich, da kann ich mir das sparen. Wenn ich einen Hund in Pflege gebe, rechne ich ehrlich gesagt nicht damit, dass sich gut verträgliche Hunde plötzlich beißen.

Wenn ich die Straße betrete, muss ich auch damit rechnen, überfahren zu werden - leistet dann die Versicherung auch nicht? Wäre ja auch Gefährdungshaftung.
So richtig überzeugt mich das nicht. Gugguggs, hast Du dafür irgendeine Quelle, wo man sich belesen kann?

Sollte die Schlussfolgerung sein, nie mehr einen Hunde in Pflege zu geben oder in Pflege zu nehmen???
Conny
 
Die normale Haftpflicht hätte nicht gezahlt, wenn du es gewerblich gemacht hättest, aber da hättest du dann wahrscheinlich eine Berufshaftpflicht die geazhlt hätte. ;)
 
Wie gesagt, ich hab es nur aus Gefälligkeit gemacht. Ich hab noch mal nachgelesen, nach §833BGB hafte ich schon allein dafür, dass ich den Hund halte, ohne wenn und aber, es sei denn ich halte meinen Hund gewerblich oder zur Berufsausübung, was nicht der Fall ist.
Oder gibt's da noch ein Gesetz oder andere Rechtssprechungen, die das aushebeln? Bitte immer her damit.
 
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