Gesetzeslage

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cinqueterre

Guest
hello und guten abend zusammen!

weiss wer wie es gesetzeslage ist wenn ich z.b. den hund einer freundin mit zum spazierengehen nehme und es passiert etwas - sprich der hund wird von einem anderen gebissen oder umgkehrt.

wer haftet dafür?der halter oder der der mit dem hund unterwegs ist?

lg
 
der, der mit ihm unterwegs ist....

nachtrag...wobei wenn dein gassihund gebissen wird, haftet nat. schon der andere hundebesitzer....also der, der mit dem beissenden unterwegs war....
 
cinqueterre schrieb:
hello und guten abend zusammen!

weiss wer wie es gesetzeslage ist wenn ich z.b. den hund einer freundin mit zum spazierengehen nehme und es passiert etwas - sprich der hund wird von einem anderen gebissen oder umgkehrt.

wer haftet dafür?der halter oder der der mit dem hund unterwegs ist?

lg

Sofern der "Gassigeher" nicht unmündig bzw. erwachsen ist, werden strafgesetzliche Ansprüche an den "Gassigeher" bzw. zivilrechtliche Ansprüche an die Versicherung des Hundes gerichtet.
 
Gibt auch Haftpflichtversicherungen für Hunde die selbst haften wenn ein anderer mit dem Hund Gassi geht (z.B. Agila).
 
Bei mir in der Haftpflichtversicherung sind auch dritte mitversichert, und ohne Leinenzwang. Das heißt, wenn nicht fahrlässig gehandelt wurde, übernimmt meine Versicherung den Schaden den der "ausführende" verursacht hat!
 
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