Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
leyla schrieb:muss ich denn für den schein erst auf der strasser stehen oder wie???
leyla schrieb:einerseits muss ich seit zwei Jahren in wien gemeldet sein, andererseits darf ich keine Hauptmietwohnung haben, na muss ich denn für den schein erst auf der strasser stehen oder wie???
Isegrim schrieb:Nein. Denn wenn Du "auf der Straße stehst", benötigst Du dafür einen sogenannten "Nichtmeldeschein", bist also, wie der Name schon sagt, nicht gemeldet. Als somit Obdachloser hast Du auch keinen Anspruch auf eine Gemeindewohnung.
p.s. Kein Scherz.
leyla schrieb:na dann wär´s ja mal sehr interessant wo ich gemeldet bin![]()
die vorige Vermieterin hat mich angeblich abgemeldet, und bei meinem Freund war das eigentluch nur viel kürzer geplant, dh da hab ich mich auch nicht anngemeldet...![]()
Die Ablöse bei einer Gemeindewohnung darf, meines Wissens nach, nicht mehr als 4000.- betragen. Alles andere wäre unzulässig.leyla schrieb:hinfällig, unmöglich viel ablöse![]()