gemeindewohnung?

ja und das is ja wohl nicht grad wenig! bzw mir viel zu viel!
hätt ich das gel,d würd uch auf ne maklerseite gehen und morgen schon von meiner neuen wohnung schwärmen.
tja fakt ist dass kaution und miete drin ist aber mehr einfach im moment nicht, leider :o
 
@schneeball: das is ja cool. ich hab auch eine restplatzwohnung, aber das is ja nur eine alibi-wohnung, weil ich eigentlich nur alle 2 wochen mal die post hol und den rest bei meinem freund bin. ich glaub, dass es für mädi undenkbar wäre, dort zu wohnen. aber sonst isses ein schönes abstellkammerl.
lg, petra
 
leyla schrieb:
na dann wär´s ja mal sehr interessant wo ich gemeldet bin :rolleyes:
die vorige Vermieterin hat mich angeblich abgemeldet, und bei meinem Freund war das eigentluch nur viel kürzer geplant, dh da hab ich mich auch nicht anngemeldet... :confused:

[...]

naja, dann bin ich wohl in der alten noch gemeldet, ...

Es kann gut sein, daß Du nirgendwo gemeldet bist. Das wäre praktisch ein Verstoß gegen das Melderecht (was nicht allzu tragisch ist, das fällt "nur" unter Verwaltungsrecht, nicht unter Strafrecht und kann allenfalls mit Geldstrafe geahndet werden; Strafmaß dafür AFAIK unter 150,- ;)).
 
Isegrim schrieb:
Es kann gut sein, daß Du nirgendwo gemeldet bist.......

Weil wir grad' bei Melden sind:
Habe erst letztes einen Brief bekommen, in dem angefragt wurde, ob ich noch an der Adresse *Rennweg* wohne..da ich dort noch gemeldet war..
:eek: bin dort vor ganzen 19 Jahren ausgezogen!!!!!!!! (und habe sogar noch den Stempel auf der *Abmeldung* lesen können!)

Lg,Nina
 
jaja ... ich bin vor einem jahr auch draufgekommen, dass ich nen nebenwohnsitz hab ... war genau der gleiche wie mein damaliger hauptwohnsitz, nur ein komma war anders oder so :confused: möcht nicht wissen was die da drin so machen :rolleyes:
 
hallo ihr, bezüglich einer restplatzbörse (oder vms überhaupt) wärs am besten,wenn man in das kundendienstzentrum geht, das zum bezirk gehört, in dem man wohnt. ich würd ganz einfach unter mitnhame aller personaldokumente usw dort auflaufen und mal schaun , was der jeweilige wohnberater dann dort damit anfangt und welche ideen er/sie hat. falls es nix mit dem vms wird, würd ich auf ein ablehnungsschreiben bestehen, das sollten sie dir gleich in die hand drücken, wenns sicher ist, das man keinen vms kriegt. dann würd ich mich an die jeweilige wohnungskommission (unbedingt unter 05 75 75 500 anmelden) wenden. und noch was, so weit ich weiss (ich merk mir eh nur noch die hälfte) , gibt es, so wies oben schon gesagt wurde, nen nichtmeldeschein oder so ähnlich. wenn man den hat, glaub ich (könnt mich noch genauer informieren) kann man in irgendeinem kd vorsprechen, die nehmen dann den akt auf, und leiten ihn an die soziale schiene weiter. ach ja, noch was: es gibt auch restplatzbörsewohnungen mit 3 oder 4 zimmern (sogar eher öfters), pro person gibts einen wohnraum und einen ev. noch zum drüberstreuen.....
 
Ich find die Situation absolut mistig...

wer hat schon Zeit 36 Monate auf eine Wohnung zu warten, weil er sich keine "teure" leisten kann? (mal abgesehen davon, dass sich bis dato die Lebenssituation ärgstens verändern kann...Freund/Mann/geschieden/Kind/schwanger/Hund....)

So ein Mist...naja, bei mir sinds ja eh nur mehr 30 Monate :rolleyes:
 
Speervogel schrieb:
Ich find die Situation absolut mistig...

wer hat schon Zeit 36 Monate auf eine Wohnung zu warten, weil er sich keine "teure" leisten kann? (mal abgesehen davon, dass sich bis dato die Lebenssituation ärgstens verändern kann...Freund/Mann/geschieden/Kind/schwanger/Hund....)

So ein Mist...naja, bei mir sinds ja eh nur mehr 30 Monate :rolleyes:

Zuerst muss man mal zu einem Vormerkschein kommen. Ich hab das vor ca. 2 Jahren auch mal probiert. Grad, dass sie mich dort nicht ausgelacht haben. Ich hab damals mit meiner Tochter in einer 45 m2 Wohnung gewohnt, 1 Zimmer und ein größeres Abstellkammer. Sie haben mir erklärt, ich hätte keinen Anspruch, da ich ja eine Wohnung hätte. Und solange man irgendwo wohnt, hätte man keinen Anspruch. Dann hat mir der noch gessagt, wie viele Scheidungsfälle sie im Jahr haben und dass die dann alle eine Wohnung brauchen. Also - schnell Heiraten, Scheiden lassen und um eine Wohnung ansuchen. Und resozialisierte Häftlinge, Ex-Drogenabhängige bzw. ehemalige Patienten einer Nervenheilanstalt bekommen auch eine Gemeindewohnung hab ich gehört. Solche hab ich auch gesehen als ich mehrmals dort am Amt gewartet habe und einer hat mich sogar angesprochen ob ich auf einen Kaffee mit ihm gehe. Dann waren dort noch eingebürgerte Großfamilien, die erzählten, sie würden sich zu fünft am Gang mit Kaltwasser waschen. Da kam ich mir vor wie eine Königin dazwischen.

Aber ich finde in Zeiten der allgemeinen Wohnbeihilfe ist es nicht mehr wirklich notwendig, um eine Gemeindewohnung anzusuchen. Das ist eines der wenigen positiven Dinge, die in den letzen Jahren verbessert wurden.
 
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