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wer sagt, dass ich für eine bissverletzung bei einem einbrecher hafte. ich bin auch nicht dafür haftbar, wenn er sich in meiner wohnung den fuß bricht.
Das Kind tut mir auch leid
Meine Hunde sind auch im Garten, wenn ich nicht daheim bin. Und darin hat niemand etwas verloren, wenn ich nicht da bin.
Und Herdenschutzhunde beschützen nun mal das Grundstück. Dafür sind sie ja da.
Der arme kerl kann ja auch nichts dafür. Ich würd meine Hunde nicht im Haus einsperren, nur weil viell. jemand in den Garten spazieren könnte.
LG Alex
Ja, leider. Auch wenn dein hund einen Einbrecher beißt. Du bist für den Hund zuständig und wenn was ist, dann bist IMMER du schuld, egal was ist.
Aber ich würd meinen Hund deshalb nicht einschläfern lassen. Mein Hund hat das Recht mich, bzw. sein Zuhause zu verteidigen. Egal ob gegen ein Kind, einen Erwachsenen oder nur einen Ball der über den Zaun fliegt.
Es ist sein terretorium und ihrgentwie in jedem Hund steckt ein Wachhund, und war es nicht früher seine Aufgabe Haus und Hof zu bewachen, gegen Fremde.
Das könnte mir bei "meinen" Hunden jederzeit passieren. Denn ich dringe in ihr Zuhause ein. Und ganz ehrlich, ich könnte es nicht wirklich übel nehmen, wenn mich deshalb ein Hund beißen würde. Klingt doof, ist aber so.
Ich wohne dort nicht und habe dort alleine auch nix zu suchen!
Sondern nur mit Besitzer.
Dann muss der Garten aber so abgesichert, sein, das niemand leicht hinein kommen kann, eine nicht verschlossene Gartentüre würde in so einem Fall, als grob Fahrlässig eingestuft.
Ja, leider. Auch wenn dein hund einen Einbrecher beißt. Du bist für den Hund zuständig und wenn was ist, dann bist IMMER du schuld, egal was ist.
Aber ich würd meinen Hund deshalb nicht einschläfern lassen. Mein Hund hat das Recht mich, bzw. sein Zuhause zu verteidigen. Egal ob gegen ein Kind, einen Erwachsenen oder nur einen Ball der über den Zaun fliegt.
Es ist sein terretorium und ihrgentwie in jedem Hund steckt ein Wachhund, und war es nicht früher seine Aufgabe Haus und Hof zu bewachen, gegen Fremde.
Das könnte mir bei "meinen" Hunden jederzeit passieren. Denn ich dringe in ihr Zuhause ein. Und ganz ehrlich, ich könnte es nicht wirklich übel nehmen, wenn mich deshalb ein Hund beißen würde. Klingt doof, ist aber so.
Ich wohne dort nicht und habe dort alleine auch nix zu suchen!
Sondern nur mit Besitzer.
Da kommt ein nettes Schild an die Tür: Achtung Wachhund! Betreten auf eigene Gefahr.
Die Gartentüre gehört natürlich abgesperrt.
Dann muss der Garten aber so abgesichert, sein, das niemand leicht hinein kommen kann, eine nicht verschlossene Gartentüre würde in so einem Fall, als grob Fahrlässig eingestuft.
Nicht böse sein, aber was hat das kind dort drinnen verloren, wenn niemand zu hause ist.
Hunde ungesichert, unbeaufsichtigt frei im Garten laufen zu lassen ist ebenfalls fahrlässig
Ich hätte keine ruhige Minute in der Arbeit
Da kommt ein nettes Schild an die Tür: Achtung Wachhund! Betreten auf eigene Gefahr.
hi´,
also wenn ein einbrecher kommt und mein Hund beißt ihn,
hat er von mir noch eine dazu--der Einbrecher!
da sind mir die konsequenzen egal!!!
lg,Irene und die Filas