Freundin gibt Hund ins Tierheim!

ChayaDestiny

Junior Knochen
Hallo!

Ich poste das für/naja eher wegen einen Freund.. das lässt mir keine ruhe :eek:

Er hatte heute (nicht zum ersten Mal) heftigen Streit mit seiner Freundin.

Diese hat ihn dann vor die Türe gesetzt und dann hat sie ihn mit sms und anrufen terrorisiert usw. Deswegen hat er sein Handy ausgemacht...

Sein hund (American Stafford) war noch bei ihr in der Wohnung.

Handy wieder angemacht.. zig Anrufe und sms.. und eine Nachricht auf der Mobilbox das der Hund vom Tierschutzhaus abgeholt wird :eek: noch weiss ich nicht ob das wirklich stimmt... ober ob das nur ein Bluff ihrerseits war. Aber sie hat ihm schon mehrmals mit der wegnahme seines Hundes bedroht.

Er hatte halt toal Angst um seinen hund usw.... und er denkt er würde seinen Hund nicht wieder bekommen.

Er ist vorbestraft, kann deswegen den Hundeführerschein nicht machen (so hat ers erzählt...).

Die Chancen stehen recht hoch dass das mit dem Tierheim wirklich stimmt.... (Ich selsbt weiss nix, kann ihn nich mehr erreichen.. er kümmert sich grade um den verbleib seines Hundes...Vielleicht ist ja jemand vom Tierheim hier?)

Wisst ihr zufällig ob es möglichkeiten gibt, dass er, im Falle des Falles den Hund wieder sieht? Soweit ich es verstanden hab, existieren Papiere zu dem Hund, die aber nicht in der Wohnung seiner Freundin waren, dass heisst er selbst hat die irgendwo, kann also auch somit belegen dass das SEIN hund ist.
 
.....was die tatsache das in österreich jeder stocki einen hund halten darf wieder mal bestätigt.....

das klingt alles so unreif und dumm......und solche leute /KINDER sollen in der lage sein einen hund verantwortungsvoll zu halten und zu führen!?....
und ihm ein stabiles sicheres umfeld bieten!?...
:cool:


ich hoffe das sich für den hund alles zum guten wendet und er nicht (lange) unter der unfähigkeit seiner besitzer leiden muss....
 
Ich hoffe auch, dass die Geschichte wenigstens für den Hund gut ausgeht.


Was für ein schöner Beweis dafür, dass Hundeführscheine Probleme in der Hundehaltung lösen können... :mad:
 
Ich hoffe auch, dass die Geschichte wenigstens für den Hund gut ausgeht.


Was für ein schöner Beweis dafür, dass Hundeführscheine Probleme in der Hundehaltung lösen können... :mad:

Jeder kann an einen Arschlochpartner kommen...

Die einen betrügen einen nur, die anderen beklauen sich, wenn sie sich trennen, oder wollen dem Partner ihre Schulden unterschieben, die nächsten streiten sich ums Sorgerecht nur um dem Parnter eins auszuwischen, und ein paar ganz seltsame Individuen entführen die gemeinsamen Kinder auf andere Kontinente,...

Und bei mindestens 50% der Idioten siehst du es vorher nicht.
 
Ja jeder kann Pech mit der liebe haben, aber ER ist vorbestraft und ER hat einen hund den er nicht halten darf!!
 
Hallo
Wenn der Hund gechipt ist, sollte er ja sein, dann kann das Tierheim schnell sehen dass es sein Hund ist.
Und ich finde er sollte einfach ins Tierheim gehen und die Situation schildern, das sind ja keine Unmenschen dort, mit denen kann man ja reden.

Hat dein Freund keinen Schlüssel zur Wohnung damit er die Papiere holen kann?

Ich find es ist eine Frechheit so schnell über diesen Mann zu urteilen, lieber sollte man sich darum bemühen dass kein weiterer Listenhund im Tierheim landet, wir wissen doch alle wie es um deren Vermittlungschancen gerade steht.

Liebe Grüße
Isa
 
Ja jeder kann Pech mit der liebe haben, aber ER ist vorbestraft und ER hat einen hund den er nicht halten darf!!

Ja, seit ein paar Monaten. Hätt ihn ja gleich ins TH geben können :rolleyes:

Ohne die Situation zu kennen, erlaube ich mir da kein Urteil. Ebenso kann nämlich JEDER vorbestraft werden. Braucht nur eine "kleine" Schlägerei sein, die ein anderer angezettelt hat. (Oder man lässt sich oder seine Freunde eben zusammenschlagen, oder lässt zu, dass seine Freundin begraptscht wird,...)
 
und warum soll jemand der vorbestraft ist, nicht fähig sein, seinen (Listen)hund ordentlich zu halten...?
 
es kommt auf die art der vorstrafe an, ob er einen listenhund halten darf :rolleyes: (ich übe einen beruf aus, bei dem es auch sein kann, dass ich eine vorstrafe bekommen könnte oder zb bei einem autounfall könnts auch passieren) - zum rest schreibe ich nichts, weil ich die situation nicht kenne...

wünsche dem hund das beste!
 
Ich hoffe er kann das irgendwie lösen und bekommt seinen Hund, den er anscheinend wirklich gern hat, wieder :(
Helfen kann ich euch nicht aber ich kenne genug Leute die vorbestraft sind - auch wenns nur Jugendsünden sind, oder Schlägereien wo andere eigentlich Schuld hatten... und alle sind verantwortungsbewusste Hundehalter.
Menschen mit Vorstrafen in eine gewisse Schublade zu stecken ist unter aller Kritik.
Der besagte HH vom ersten Post hält seinen Hund illegal - ja richtig aber warum?? Weil er ihn liebt und ihn nicht abgeben wollte. Er nimmt also die Gefahr auf sich in nächster Zeit eine hohe Geldstrafe zu zahlen ;) das sagt einiges aus auch wenn ich den Herrn nicht persönlich kenne.
 
Ja jeder kann Pech mit der liebe haben, aber ER ist vorbestraft und ER hat einen hund den er nicht halten darf!!
Naja ich weiss nich so sicher warum er die vorstrafe hat.. jeder erzählt seine sicht. Ging um ne Schlägerei auf jeden fall oder so..

Ansonsten ist er ein recht vernünftiger Junger mann, berufstätig, möchte sich selbstständig machen usw..

ausserdem... dieser Hund war vorher schon da, er ist ca. 7 Jahre alt.. Das eine hat mit dem anderen also nix zu tun.

Weiss leider noch nix neues.
 
Ein weiteres interessantes Beispiel dafür, wie man durch die österreichischen Gesetze in die Illegalität gezwungen wird....

Ich wünsche Hund und Herrl ein baldiges Wiedersehen und der Freundin einen wohldosierten Tritt in den A.
 
Meiner Meinung nach hat er nur eine Möglichkeit. Den Hund sofort anmelden, den Führschein sofort ablegen.


Edit, hab erst jetzt gelesen das er vorbestraft ist. Würd mal nachfragen bei welchen Delikten man den Hund nicht halten darf. Da kommt halt schon viel zusammen, nicht angemeldet, kein Führschein.....
 
Zuletzt bearbeitet:
mit dem tritt würd er sich ja wieder strafbar machen, auch wenn ein solcher für mich verständlich wär...
 
pah, da stinkts bis zum Himmel nach euren Vorurteilen!

Ein Vorbestrafter hat einen Listenhund... waaaaaahnsinn!
GSD kennt ihr, die ihr alle so laut schreit, die ganze Geschichte.

Und weils die Freundin des Typen aushängt, hat das auch herzlich wenig mit den Kentnissen oder Fähigkeiten von ihm zu tun...

Ich kenn die Geschichte auch nicht und ich würde mir nie anmaßen, so ein Urteil zu fällen!

naja, über den Tellerrand blicken ist halt nicht jedermanns Sache...

In diesem Sinne... immer schön weiter schimpfen ohne einen Funken einer Ahnung zu haben. :rolleyes:
 
Meiner Meinung nach hat er nur eine Möglichkeit. Den Hund sofort anmelden, den Führschein sofort ablegen.


Edit, hab erst jetzt gelesen das er vorbestraft ist. Würd mal nachfragen bei welchen Delikten man den Hund nicht halten darf. Da kommt halt schon viel zusammen, nicht angemeldet, kein Führschein.....

Also wenn er tatsächlich wegen der Vorstrafe nicht zum HFS antreten darf, wird´s wohl ein bissl mehr gewesen sein, als eine harmlose kleine Wirtshausrauferei....


(5) Zur Absolvierung der Hundeführscheinprüfung sind nur jenen Personen zuzulassen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und über die notwendige Verlässlichkeit (Abs. 6) verfügen.
(6) Verlässlichkeit ist nicht gegeben bei einer:
1. rechtskräftigen Verurteilung wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden, wegen Zuhälterei, Drogenhandel, Menschenhandel oder Schlepperei,
2. rechtskräftigen Verurteilung wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels,
3. rechtskräftigen Verurteilung wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen,
4. rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei gemäß § 222 StGB,
5. rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung der §§ 5 und 6 Tierschutzgesetz,
6. rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung gemäß § 39 Tierschutzgesetz,
7. rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren gemäß § 4,
8. rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung von Aufträgen gemäß § 8 Abs. 5 oder 6.
 
und nachdem er ja "eh erst" seit ein paar monaten vorbestraft ist,und den hund schon lang hat, hätte er ja eigentlich schon lang vorher den schein machen können.
hat er aber nicht,und dass sagt schon etwas über seine "fähigkeiten" aus.

und das hat nix mit "vorurteilen" und "urteil fällen" zu tun, er hat falsch gehandelt in beider hinsicht

und eine vorstrafe passiert einem nicht so leicht,
 
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