ohhhh arme tante .... leckerli rüberschieb zum aufbauen
was ich heute gehört habe, liest da nach:
http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?p=1899450#post1899450
oh, toll! kekse!
die botschaft las ich wohl, allein mir fehlt der glaube.
wenn nichthundebesitzer hundegsetze machen, dann stehen halt ein paar ziemliche unüberlegtheiten zu befürchten (obwohl auch manche überlegten beschlüsse in sachen "kampfhunde" eher ziemlich undurchdacht sind...) - gerade was die übergangsfristen und die "fremdbetreuungssituation" anbelangt.
lauf ich ab ersten juli mit einem amtlichen zettel rum, worauf geschrieben steht "frau mitzi tantes notfallstiersitter hat am xyten prüfung?", und wenn der notfallsitter einen notfall hat, dann engagier ich jemanden, dem ich eine eidestattliche erklärung zum gackerlsackerl dazu in die hand drück, das herr/frau soundso von mir für befähigt befunden wurde, seine kenntnisse aber noch nicht unter beweis stellen konnte, weil notfall und nächster fühererscheintermin erst ende jänner 2011.
hat nun der sitter auch eine übergangsfrist oder darf der erst sitten, wenn er den hfs gemacht hat und was wäre wenn eine notfallsituation eintritt, bevor er den hfs hat und jemand offizielles sich bemüßigt fühlt, den sitter auf den ausweis zu fühlen (der mitzi ihre aushilfen schaun ja teilweis aus, als wärens polizeibekannt).
und was, wenn jemand alleinstehendes etwa längerfristig als hundebespaßung ausfällt und ersatz finden muss - wenn dann ein notfallsitter nicht langfristig zeit oder platz hat, sich keine hundepension findet oder nur schwer leistbar ist - aber jemand ohne hfs bereit erklärt, den hund eine weile zu betreuen. ja wie soll denn das bittschön laufen?
gut, ich geh ja nicht davon aus, dass immer und überall kontrolliert wird - und vorrangig leut, die so... so ... so... unseriös ausschauen (ab 1. juli geht die mitzi also nur noch im businesskostüm gassi - also in einem offiziell als solches anerkanntem) aber wenn man schon gesetzesvorgaben kriegt - dann muss man sich auch daran halten können.
ziviler ungehorsam wär mir zwar (des wär übrigens mitzihunds spezialdisziplin), in anbetracht der sinnfreiheit dieser verordnung lieb, aber zu teuer - nicht des geldes wegen, sondern des hundes.
die wichtigste ungeklärte frage aber: darf man mit dem kampfhundführerschein eigentlich einen kampfhund der klasse a, b oder c fahren?