Hallo an alle Interessierten:
Habe gerade folgende Info (telefonisch im Büro der Umweltstadträtin +43 1 4000-81351 ) bekommen (bezieht sich auf einen Hund einer Rasse, die ab 1.Juli 2010 auf der Liste §2 steht):
1) den freiwilligen wr. Hundeführschein kann (vorab) nur die Person machen, auf die der Hund gemeldet ist. Sämtliche Gassigeher müssen auf den 1.Juli warten bis er dann (für die jeweilige Rasse) verpflichtend ist!!
2) der freiwillige HFS des Hundebesitzers wird mit 1.Juli 2010 umgeschrieben auf den verpflichtenden bzw behält einfach seine Gültigkeit und es ist KEIN verpflichtender zu machen.
3) der wiener HFS (sowohl freiwillig als auch verpflichtend) ist nur dann gültig, wenn er von einem der legitimierten Prüfer (zu finden unter: http://www.tieranwalt.at/index.php?cccpage=hundefuehrschein) abgenommen wird!
Ich habe aus "Sicherheitsgründen" die Fragen auch noch mal schriftlich per mail an das Büro der Umweltstadträtin geschickt um es dann schwarz auf weiß zu haben!
mfg
RatPack
Habe gerade folgende Info (telefonisch im Büro der Umweltstadträtin +43 1 4000-81351 ) bekommen (bezieht sich auf einen Hund einer Rasse, die ab 1.Juli 2010 auf der Liste §2 steht):
1) den freiwilligen wr. Hundeführschein kann (vorab) nur die Person machen, auf die der Hund gemeldet ist. Sämtliche Gassigeher müssen auf den 1.Juli warten bis er dann (für die jeweilige Rasse) verpflichtend ist!!
2) der freiwillige HFS des Hundebesitzers wird mit 1.Juli 2010 umgeschrieben auf den verpflichtenden bzw behält einfach seine Gültigkeit und es ist KEIN verpflichtender zu machen.
3) der wiener HFS (sowohl freiwillig als auch verpflichtend) ist nur dann gültig, wenn er von einem der legitimierten Prüfer (zu finden unter: http://www.tieranwalt.at/index.php?cccpage=hundefuehrschein) abgenommen wird!
Ich habe aus "Sicherheitsgründen" die Fragen auch noch mal schriftlich per mail an das Büro der Umweltstadträtin geschickt um es dann schwarz auf weiß zu haben!
mfg
RatPack