Ich hab mir die Links die Brigie in Post 39 eingestellt hat, genau durchgelesen und nach meinem Persönlichen Verständnis, würd's da eigentlich keinen Zweifel dran geben, dass die Versicherung im gegenständlichen Fall zu zahlen hat.
Es sind Fremde geschädigt worden; die Tochter des Hundebesitzers hat diese Schädigung weder absichtlich - und lt. Gericht nicht einmal fahrlässig verursacht und die Geschädigten haben weder das Grundstück auf dem sich der Hund befunden hat betreten, noch die Tochter in irgend einer Form bedroht - also selbst auch keine "Schuld" an dem Vorfall.
Mag sein, dass es Versicherungen gibt, die da trotzdem "Troubles" machen. Das wäre aus meiner Sicht allerdings Geldgier - ausgetragen auf dem Rücken vom Schicksal schwer getroffener Menschen. Bei so einer Versicherung würd ich keinen Vertrag abschließen wollen.
Jeder HH muß eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund bezahlen; ich bin überzeugt davon, dass 99% nie einen Schaden verursachen für den die Versicherung zahlen müßte - heißt, wenn die Versicherungen in den zum Glück sehr seltenen Fällen, wo wirklich ein schlimmes Unglück passiert, anstandslos zahlen, werden sie an dieser Versicherungspflicht immer noch genug verdienen. Meine Meinung halt zumindest.
Liebe Grüße, Conny