Freispruch

Ich stimme Brigie zu. Was mir aber viel mehr zu denken gibt...der noch junge Hund wurde von der Militärhundestaffel ausgemustert, weil " nicht brauchbar". Wss bitte wurde dem Hund zuvor schon antrainiert? Steckerl holen wohl eher nicht. Ich vermute - vor allem auch im Hinblick auf zukünftige Eignung fürs Militär, dass da schon vom Welpenalter an eine in eine gewisse Richtung gehende Ausbildung begann.
 
Und dann eine 20jährige, die mit dem Hund überfordert war. Bitte - haben die von der Militärhundeestaffel die Leute nicht gewarnt, dass dieser Hund womöglich kein alles liebender Kuschelhund sei? Dass der Hund bereits auf etwaige Trigger anspringen könnte? Warum wird so ein Hund in anscheinend unbedarfte Hände abgegeben?
 
Ich bin so froh, mit meinen vielen Hunden Glück gehabt zu haben, ich hatte 5 Hunde zugleich und noch nie hat auch nur einer meiner Hunde den Versuch gemacht, auf jemanden loszugehen. Meine Hunde, außer Rocky, waren alle erwachsen und wir hatten keinerlei Ahnung, was uns erwartet. Aber bei uns war auch alles gut abgesichert auf dem Grundstück. Aber sie waren auch ausgezeichnet erzogen, wer immer das übernommen hatte?!

Ich glaube, manchmal ist es einfach dumm gelaufen, ohne große Schuld zu haben.
Wir sind alle Menschen und jeder von uns macht mal einen Fehler. Fährt eine Person unter Alkoholeinfluss, ist das vorsätzlich.
Aber wenn man im Stress ist, wie hier zum Beispiel, dann passieren auch Fehler.
Wow und das von dir. Aber genau so ist es. Nein, nicht glück gehabt, sondern ihr habt was dazu getan. Viele überlegen sich, was tut wenn.. Nein, einfach tun. Meistens agiert der Mensch richtig.

Ich gebe meine Hunde nicht einem 20 jährigen Mädel zum aufpassen oder sitten.
Nicht mal zum spazieren gehen würde ich es tun. Denn genau aus diesem Gründen , wie schnell was passieren kann. Kräftige Hunde ( Rhodesian Ridgeback), schnelle überfordern, kennt meinen Hund nicht, kann diesen eventuell nicht lesen und einschätzen ect...

Auch meine sindngut erzogen, aber es sind Hunde u d keiner weiß schlussendlich wie sie ticken.
 
Ich stimme Brigie zu. Was mir aber viel mehr zu denken gibt...der noch junge Hund wurde von der Militärhundestaffel ausgemustert, weil " nicht brauchbar". Wss bitte wurde dem Hund zuvor schon antrainiert? Steckerl holen wohl eher nicht. Ich vermute - vor allem auch im Hinblick auf zukünftige Eignung fürs Militär, dass da schon vom Welpenalter an eine in eine gewisse Richtung gehende Ausbildung begann.
Vermuten kann man viel. Da die Rottweiler vor allem zur Objektsicherung eingesetzt werden, kann es natürlich sein, dass die Hündin schon früher mal selbstständig in ein Gebäude hineingeschickt wurde, um dort versteckte Personen aufzufinden.

Aber das sind alles Vermutungen🤷🏼‍♀️

Wichtig ist finde ich vor allem die Frage, ob und wenn, dann, wie viel Schuld trifft die junge Frau in dem konkreten Fall?
Und da sehe ich (immer vorausgesetzt die Schilderungen des Ablaufs treffen so in etwa zu) so gut wie keine Schuld bei ihr.
Zu wenig für eine Verurteilung jedenfalls.
 
Die Frage ist sicher wichtig , aber für mich ist auch die Frage, was bedeutet das für die Opfer, wichtig.
es gibt ein Gesetz das eindeutig besagt, dass ein Hund stets unter Kontrolle stehen muss etc etc.....und jetzt heißt es für die Opfer quasi: tja Pech gehabt, ihr steht allein da, ihr könnt ja zivilrechtlich klagen....das bedeutet nicht nur viel Geld, es bedeutet auch immer wieder in die Situation einzutauchen und das einen ev sehr langen Zeitraum.

Wenn dadurch das Vertrauen in das Rechtssystem schwindet, ist das nicht verwunderlich

Meiner Meinung nach muss die Justiz, die Politik, die Gesellschaft über eine Änderung, ein neues Modell nachdenken. Ein Gesetz, das den Opfern und deren Angehörigen im Fall des Falles eine Wiedergutmachung zugesteht auch ohne Verurteilung
 
Wobei allerdings Rottweiler durchaus dafür bekannt sind, auf gar nix mehr zu hören, wenn sie mal im Angriffsmodus sind.
Echt, wo steht denn sowas, dass Rottweiler dafür bekannt sind?

Und welche Rasse ist denn im Angriffsmodus beherrschbar?
Ich stimme Brigie zu. Was mir aber viel mehr zu denken gibt...der noch junge Hund wurde von der Militärhundestaffel ausgemustert, weil " nicht brauchbar". Wss bitte wurde dem Hund zuvor schon antrainiert? Steckerl holen wohl eher nicht. Ich vermute - vor allem auch im Hinblick auf zukünftige Eignung fürs Militär, dass da schon vom Welpenalter an eine in eine gewisse Richtung gehende Ausbildung begann.
Ja, das sehe ich auch als Problem, dass mit Hunden für den Schutz gearbeitet wurde und dann, weil nicht passend, an Privat HH abgegeben.. dann sollte darauf geachtet werden, dass genug Erfahrung vorhanden, um solch einen Hund zu führen...
 
Solche Kreaturen sollten gar nicht erst gezüchtet, geschweige denn ausgebildet werden. Wir haben im 21. Jahrhundert wahrlich bessere und sicherer Möglichkeit als Hunde auf Zugriff zu selektieren. Der Schei* wird erst ein Ende haben wenn sich so ein toller Köter im Einsatz mal in jemand anderen als das gewünschte Ziel verbeißt. Dass die Viecher ihr eigenes Pflegepersonal zerfleischen haben sie ja schon bewiesen.

Und wenn man sowas schon produziert, dann hat man verdammt nochmal die Verantwortung zu verhindern, dass eine derartige Waffe in Zivilistenhände kommt und die Zivilbevölkerung meuchelt.
 
Die Frage ist sicher wichtig , aber für mich ist auch die Frage, was bedeutet das für die Opfer, wichtig.
es gibt ein Gesetz das eindeutig besagt, dass ein Hund stets unter Kontrolle stehen muss etc etc.....und jetzt heißt es für die Opfer quasi: tja Pech gehabt, ihr steht allein da, ihr könnt ja zivilrechtlich klagen....das bedeutet nicht nur viel Geld, es bedeutet auch immer wieder in die Situation einzutauchen und das einen ev sehr langen Zeitraum.

Wenn dadurch das Vertrauen in das Rechtssystem schwindet, ist das nicht verwunderlich

Meiner Meinung nach muss die Justiz, die Politik, die Gesellschaft über eine Änderung, ein neues Modell nachdenken. Ein Gesetz, das den Opfern und deren Angehörigen im Fall des Falles eine Wiedergutmachung zugesteht auch ohne Verurteilung

Ich verstehe schon was du meinst, aber es gibt halt auch Unfälle. Es kann die Leine reißen, es kann jemand stolpern und dabei entkommt ihm der Hund….Beißvorfälle gegen Menschen sind natürlich besonders traumatisch, aber es genügt eigentlich auch, wenn der Hund, der sich etwa losgerissen hat oder wie hier, kaum vorhersehbar, unter dem Zaun durchschlüpft, dann einen PKW Unfall mit Personenschaden verursacht.
Dafür gibt es ja die Pflicht zur Haftpflichtversicherung, damit da keine Opfer ganz ohne Entschädigung über bleiben, und hier ist vorgesehen, dass die genau dann einspringt, wenn eben keiner so wirklich Schuld hat.

Oder gerade dann.

Wenn nämlich jemand zB mit einem schon als gefährlich bekannten Hund ohne Leine spazieren geht, und es passiert etwas, dann würde die Versicherung nicht zahlen. Wenn der in dem Fall durchaus schuldige Hundehalter dann kein Vermögen und auch kein nennenswertes Einkommen hat, schaut es mit finanzieller Entschädigung schlecht aus. Die Versicherung ist da schon aussichtsreicher.
 
Ein tragischer Fall und sicher für die Hinterbliebenen kein befriedigendes Urteil und für die Folgen für die Kinder rede ich erst gar nicht.

Soweit ich aber im Hinterkopf habe (vielleicht irre ich mich auch), ist ein Hundebiss eine fahrlässige Körperverletzung und in diesen Fall mit einer Todesfolge. Für eine fahrlässige Körperverletzung muss aber ein Fahrlässigkeit vorliegen, die ich leider in diesem Fall ebenfalls nicht sehe. Lt. den Sachverständigen (wenn ich anhand von den Artikeln gehe) war der Garten entsprechend gesichert und es war nicht absehbar, dass der Hund sich durch einen so schmalen Spalt zwängen kann. Scheinbar war der Hund ja vorher nicht auffällig geworden und wurde auch nicht für den Militärdienst eingesetzt und wahrscheinlich nicht mal ausgebildet, denn wenn man den Artikeln glauben darf, hat er scheinbar beim Spielen schon nicht Mal gezeigt, dass er sich dafür eignet. Ich kenne mich zu wenig bei der Militärhundestaffel und deren Ausbildungsmethoden aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hund eine entsprechende Ausbildung dort erfährt, der schon beim Spielverhalten scheitert. Wie gesagt, ich kenne auch nicht alle Berichte, aber die die ich kenne, steht nicht, wie alt der Hund war und wie alt der Hund bei der Übernahme war (vielleicht habe ich es auch überlesen).

Warum die Zeugen nichts ausgesagt haben, kann man auch nur vermuten. Vielleicht war die Sicht verdeckt, Sie haben den Anfang nicht mitbekommen oder warum auch immer.

Warum Sie keine Leine, Halsband und Beißkorb geholt hat, mag nicht richtig gewesen sein, aber wenn ich sehe, der Hund zwängt sich durch den Zaun und läuft zu fremden Menschen hin, bin ich mir nicht sicher, ob ich ins Haus laufen würde und Halsband, Leine und Beisskorb holen würde.

Unser Rechtssystem hat nun mal den Spruch "Im Zweifel für den Angeklagten" und hier würde es für mich durchaus einige Zweifel geben, das die junge Frau fahrlässig gehandelt hat. Denn der Hund war scheinbar bisher nicht auffällig, es war ein gesicherter Garten und scheinbar war ja der Hund ruhig und hat nur beschnuppert. Ob ein "Schlag" für die Eskalation der Situation der Grund war, lässt sich aufgrund von fehlenden Zeugenaussagen nicht feststellen, wobei wir ja die Berichte nur aus der Zeitung kennen. Vielleicht haben sogar die Zeugen das Bestätigt und die Zeitungen schreiben es nur nicht so.

Es ist schlimm was hier passiert ist und auch der Schadensersatz ändert nichts an der Situation und ist eher ein Hohn, aber ich sehe hier leider auch kein verschulden der Halterin.
 
Ohne mich auf eine detaillierte Diskussion einzulassen: Unser Strafrecht verlangt aus guten Gründen einen zweifelsfreien Schuldnachweis - und der wurde nach Ansicht des erkennenden Gerichts nicht erbracht. Außerdem gibt es eine Urteilskontrolle im Instanzenzug. Alles andere wäre Willkür. Wir leben erfreulicherweise in einem Rechtsstaat, wenngleich manche Kreise daran rütteln.
Taminas Idee einer quasi automatischen Entschädigung für Opfer und Angehörige von (tragischen) Vorfällen ist gut gemeint, aber rechtstaatlich wohl kaum durchsetzbar. Dafür gibt es das Schadensersatzrecht und allenfalls Versicherungen. An der Tragik für alle Betroffenen ändert das natürlich nichts.
 
Taminas Idee einer quasi automatischen Entschädigung für Opfer und Angehörige von (tragischen) Vorfällen ist gut gemeint, aber rechtstaatlich wohl kaum durchsetzbar. Dafür gibt es das Schadensersatzrecht und allenfalls Versicherungen. An der Tragik für alle Betroffenen ändert das natürlich nichts.
Ich geb zu, dass ich - als juristischer Laie - diesen Teil Deines Posts nicht verstehe.
Ich hatte bisher eigentlich gedacht, dass der Grund, warum eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben ist, der ist, dass Geschädigte auf jeden Fall zu ihren finanziellen Ansprüchen kommen. Also auch dann, wenn der Hundehalter z.-B. kein Einkommen oder Vermögen hat, mit dem er ein Schmerzensgeld bezahlen könnte, oder wenn er eben strafrechtlich vom Vorwurf der Fahrlässigkeit freigesprochen wird.
Der "Schaden" der durch Hundebisse verursacht wurde, ist in der Regel ja unstrittig - der kann durch die medizinischen Befunde ja ganz leicht bewiesen werden.
Also wozu ist eine Haftpflichtversicherung dann überhaupt gut, wenn der Geschädigte trotz Beweisen für den "Schaden" erst lange und kostspielige Zivilverfahren mit dem Hundehalter "ausfechten" muss? Versteh ich nicht.

Liebe Grüße, Conny
 
Gerade wenn der Hundehalter grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt, zahlt die Versicherung nicht. Dann kann vermutlich nur das Gericht etwas festlegen.

Aber auch wenn es ein Unfall ist, es kann schon mühsam sein, bis man von der Versicherung etwas bekommt.
 
Gerade wenn der Hundehalter grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt, zahlt die Versicherung nicht. Dann kann vermutlich nur das Gericht etwas festlegen.
Conny30: Zugegeben, es ist für den juristischen Laien schwierig, die Zweiteilung Zivilrecht einerseits und Strafrecht andererseits zu verstehen. Aber bei einem Freispruch wie im gegebenen Fall ist die Rolle des Strafrichters damit beendet, sofern der Fall nicht in die Instanzen geht. Und dann ist, wenn einer Versicherung Schwierigkeiten macht, eben die Zivilgerichtsbarkeit am Zuge - und zwar dann, wenn Betroffene rechtliche Ansprüche geltend machen.
 
Conny30: Zugegeben, es ist für den juristischen Laien schwierig, die Zweiteilung Zivilrecht einerseits und Strafrecht andererseits zu verstehen. Aber bei einem Freispruch wie im gegebenen Fall ist die Rolle des Strafrichters damit beendet, sofern der Fall nicht in die Instanzen geht. Und dann ist, wenn einer Versicherung Schwierigkeiten macht, eben die Zivilgerichtsbarkeit am Zuge - und zwar dann, wenn Betroffene rechtliche Ansprüche geltend machen.
Danke für Deine Erklärung. Ja, das versteh ich grundsätzlich schon - wenn die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung geht (ich glaub die hat sich im gegenständlichen Fall ja Bedenkzeit erbeten), ist das Urteil rechtskräftig und die Angelegenheit damit für das Strafgericht erledigt. Soweit so klar.

Nur Geschädigte gibt es ja leider trotzdem und ich habe eben (offenbar fälschlicherweise) gedacht, dass man die Haftpflichtversicherung dafür bezahlt, dass sie in so einem Fall den Geschädigten eine entsprechende Zahlung zukommen läßt. So ähnlich wie z.B. bei einer Sturmschadenversicherung - man macht eine Schadensmeldung, beweist den Schaden und die Versicherung zahlt. Dafür braucht man ja gar kein Zivilgericht.
Aber ich werde einfach die Polizze meiner Hundehaftpflichtversicherung raussuchen und einmal genau nachlesen, was da drinnen steht. Daraus müßte ja erkennbar sein, unter welchen Voraussetzungen die Versicherung Zahlungen zu leisten hat.

Liebe Grüße, Conny
 
Nur Geschädigte gibt es ja leider trotzdem und ich habe eben (offenbar fälschlicherweise) gedacht, dass man die Haftpflichtversicherung dafür bezahlt, dass sie in so einem Fall den Geschädigten eine entsprechende Zahlung zukommen läßt. So ähnlich wie z.B. bei einer Sturmschadenversicherung - man macht eine Schadensmeldung, beweist den Schaden und die Versicherung zahlt.
Die Hundehaftpflicht muss immer zahlen, da gibt es keine Schuldfrage.. Aber Schmerzensgeld zahlt die Hundehaftpflicht nicht.. die muss aus eigener Tasche gezahlt werden... Vergleichbar mit Strafrecht, da zahlt auch keine Versicherung, nicht mal den Anwalt... Die Hundehaftpflicht übernimmt nur die entstandenen Kosten, wie z. B. Krankentransport, Arzt etc. aber keine Entschädigungen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich zahlt die Hundehaftpflichtversicherung auch berechtigte Schmerzensgeldforderungen.
(Ausgenommen es liegt Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers vor)
 
Es gibt viele Gründe warum eine Hundehaftpflichtversicherung doch nicht zahlt.
Angefangen von nicht zeitgerechter Meldung bis zu fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden.
Es kommt immer auch sehr drauf an was im Kleingedruckten steht, Versicherungen schließen gern bestimmte Schadensfälle aus bzw versichern sie nur gegen höhere Prämie.

z.B. allgemein:

z.B. die Nürnberger Versicherung:

(betrifft deutsche Versicherungen, aber in Ö wird es nicht grundsätzlich anders sein.)

Generell geht es für die Versicherung NICHT darum, dass der Geschädigte Geld bekommt, sondern darum, dass der Versicherte die Schadenersatzforderungen nicht selbst bezahlen muss.

In diesem Fall kommt wohl noch dazu, dass das Opfer erst nach über zwei Monaten im Krankenhaus verstorben ist. Da wird sich die Frage stellen, ob der Tod ursächlich durch die Hundebisse oder aber durch anderes (z.B. durch eine Infektion mit Krankenhauskeimen) verursacht wurde. Das würde sich (auch) auf die Höhe der Entschädigung auswirken.

Ich befürchte sehr dass das eine langwierige Gschicht wird.
 
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