Freispruch nach tödlicher Hundeattacke
Nach dem Tod einer 52-Jährigen nach einer Hundeattacke in Wilfleinsdorf (Bezirk Bruck an der Leitha) hat sich die 20-jährige Tochter des Tierhalters am Donnerstag vor dem Bezirksgericht verantworten müssen. Sie wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.
noe.orf.at
Freispruch nach tödlicher Hundeattacke
Nach dem Tod einer 52-Jährigen nach einer Hundeattacke in Wilfleinsdorf (Bezirk Bruck an der Leitha) hat sich die 20-jährige Tochter des Tierhalters am Donnerstag vor dem Bezirksgericht verantworten müssen. Sie wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.Online seit gestern, 16.42 Uhr
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Der Richter begründete den Freispruch damit, dass das Entkommen des Hundes nicht vorhersehbar gewesen sei. Die Einfriedung des Gartens sei völlig ausreichend gewesen, das hätten auch zwei Gutachten unabhängig voneinander bestätigt. Außerdem habe die Angeklagte alles versucht, die Angriffe des Hundes zu verhindern. Es sei ein tragischer Vorfall, eine Verkettung unglücklicher Umstände, die aber kein strafbares Verhalten seitens der Angeklagten bedeuten, hieß es.
Der Rottweiler hatte im Juli des Vorjahres einen Zaun durchbrochen und eine 52-jährige Frau angefallen, die mit ihren Enkelkindern spazieren war. Rund zwei Monate später starb die Frau an ihren schweren Verletzungen – mehr dazu in Frau zwei Monate nach Hundeattacke gestorben (noe.ORF.at; 18.10.2023). Gegen die 20-jährige Tochter des Tierhalters wurde seither wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.
Tödliche Hundeattacke: 20-Jährige muss vor Gericht
Durch kleinen Spalt aus Garten entkommen
Die Angeklagte sagte am Donnerstag aus, dass sie an jenem Tag im Juli mit dem Hund im Garten gespielt habe. Dabei sei der Hund durch einen 13 Zentimeter großen Spalt aus dem Garten entkommen. Er sei dann zu den zwei Frauen und fünf Kindern gelaufen, die spazieren waren. Dort habe der Rottweiler die 52-Jährige und die beiden Enkel beschnuppert.Die Angeklagte habe die Hündin am Nacken gepackt und sich weggedreht, um mit ihr wegzugehen. Dabei habe sie plötzlich ein Geräusch wie das Klatschen von einem Schuh auf den Rücken der Hündin gehört. Einen zweiten Schlag habe sie dann gesehen.
Zweijährigen gebissen
Daraufhin habe sich der Hund losgerissen und den Zweijährigen gebissen. Die Angeklagte habe versucht, ihn zurückzuziehen und ihm auch ins Maul gegriffen, worauf der Hund von dem Kind abgelassen habe. Die Familie sei schließlich weggelaufen. Auch die Angeklagte ist eigenen Angaben zufolge daraufhin in ihr Haus gelaufen, um Leine und Beißkorb zu holen.Währenddessen dürfte die Hündin aber die 52-Jährige, die sich in einem nahegelegenen Rohbau versteckt hatte, entdeckt und attackiert haben. Die Angeklagte habe Schreie gehört und gemeinsam mit einer anderen Nachbarin den Hund abgedrängt. Dabei habe sie sich auf den Hund geworfen und ihm erneut ins Maul gegriffen. Weitere Nachbarn hätten dann die Rettung verständigt. Das Urteil vom Donnerstag ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat sich Bedenkzeit erbeten.
red, noe.ORF.at