Freispruch

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Freispruch nach tödlicher Hundeattacke​

Nach dem Tod einer 52-Jährigen nach einer Hundeattacke in Wilfleinsdorf (Bezirk Bruck an der Leitha) hat sich die 20-jährige Tochter des Tierhalters am Donnerstag vor dem Bezirksgericht verantworten müssen. Sie wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.

Online seit gestern, 16.42 Uhr
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Der Richter begründete den Freispruch damit, dass das Entkommen des Hundes nicht vorhersehbar gewesen sei. Die Einfriedung des Gartens sei völlig ausreichend gewesen, das hätten auch zwei Gutachten unabhängig voneinander bestätigt. Außerdem habe die Angeklagte alles versucht, die Angriffe des Hundes zu verhindern. Es sei ein tragischer Vorfall, eine Verkettung unglücklicher Umstände, die aber kein strafbares Verhalten seitens der Angeklagten bedeuten, hieß es.

Der Rottweiler hatte im Juli des Vorjahres einen Zaun durchbrochen und eine 52-jährige Frau angefallen, die mit ihren Enkelkindern spazieren war. Rund zwei Monate später starb die Frau an ihren schweren Verletzungen – mehr dazu in Frau zwei Monate nach Hundeattacke gestorben (noe.ORF.at; 18.10.2023). Gegen die 20-jährige Tochter des Tierhalters wurde seither wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.

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Tödliche Hundeattacke: 20-Jährige muss vor Gericht​


Durch kleinen Spalt aus Garten entkommen​

Die Angeklagte sagte am Donnerstag aus, dass sie an jenem Tag im Juli mit dem Hund im Garten gespielt habe. Dabei sei der Hund durch einen 13 Zentimeter großen Spalt aus dem Garten entkommen. Er sei dann zu den zwei Frauen und fünf Kindern gelaufen, die spazieren waren. Dort habe der Rottweiler die 52-Jährige und die beiden Enkel beschnuppert.

Die Angeklagte habe die Hündin am Nacken gepackt und sich weggedreht, um mit ihr wegzugehen. Dabei habe sie plötzlich ein Geräusch wie das Klatschen von einem Schuh auf den Rücken der Hündin gehört. Einen zweiten Schlag habe sie dann gesehen.

Zweijährigen gebissen​

Daraufhin habe sich der Hund losgerissen und den Zweijährigen gebissen. Die Angeklagte habe versucht, ihn zurückzuziehen und ihm auch ins Maul gegriffen, worauf der Hund von dem Kind abgelassen habe. Die Familie sei schließlich weggelaufen. Auch die Angeklagte ist eigenen Angaben zufolge daraufhin in ihr Haus gelaufen, um Leine und Beißkorb zu holen.

Währenddessen dürfte die Hündin aber die 52-Jährige, die sich in einem nahegelegenen Rohbau versteckt hatte, entdeckt und attackiert haben. Die Angeklagte habe Schreie gehört und gemeinsam mit einer anderen Nachbarin den Hund abgedrängt. Dabei habe sie sich auf den Hund geworfen und ihm erneut ins Maul gegriffen. Weitere Nachbarn hätten dann die Rettung verständigt. Das Urteil vom Donnerstag ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat sich Bedenkzeit erbeten.
red, noe.ORF.at
 
Was für ein Desaster.

Die Dame ist in Haus gelaufen um die Leine zu holen, als der Hund von dem Kind abgelassen hatte.
Den Hund ins Haus mitzunehmen, auf die Idee ist sie nichte gekommen, wie absurd ist das denn. Den Hund hat sie draußen gelassen und er konnte eine weitere Person schwer verletzen.

Da läuft gewaltig was schief
 
Ein junger Mensch in höchster Aufregung...
Ich traue mich nicht zu behaupten, dass ich mich immer und in allen Situationen zu 100% richtig verhalten würde.Ich hoffe es halt.
Scheinbar hat sie ja schon ein paar mal versucht den Hund so fest zu halten, ohne Leine, und es ist ihr nicht gelungen. Vielleicht hat sie einfach geglaubt, in dem Moment, es wäre das geringere Risiko, schnell die Leine zu holen und dann den Hund endgültig zu sichern. Im Nachhinein wissen wir natürlich, dass das die falsche Entscheidung war, aber ja, nachher ist man immer klüger.
Vorausgesetzt, es ist alles wirklich so abgelaufen, wie es dargestellt wurde, dann sehe ich tatsächlich nicht viel Schuld bei der Hundehalterin.
 
Was für ein Desaster.

Die Dame ist in Haus gelaufen um die Leine zu holen, als der Hund von dem Kind abgelassen hatte.
Den Hund ins Haus mitzunehmen, auf die Idee ist sie nichte gekommen, wie absurd ist das denn. Den Hund hat sie draußen gelassen und er konnte eine weitere Person schwer verletzen.

Da läuft gewaltig was schief
Die empathische & neunmalkluge Tamino :rolleyes:

Ein 20Jähriges Mädl!!! -
Ich war nicht dabei, aber ich kann mir Vorstellen unter welchem Schock dieses Mädchen noch agieren musste.
Weder war es ihr Hund nsw!

Ein junger Mensch in höchster Aufregung...
Ich traue mich nicht zu behaupten, dass ich mich immer und in allen Situationen zu 100% richtig verhalten würde.Ich hoffe es halt.

Genau so ist es !
Denn 100% gibt es nicht - und keiner weiß Schlußendlich wie sein Hund tickt.
Und bei einem " Fremden " schon gar nicht.

Schlimmer Vorfall für alle Beteiligten
 
Die junge Frau ist unschuldig.

Unverständlich ist hingegen, dass der Rottweiler (offenbar "von Kaisersteinbruch", Rufname "Kim") von einem "Tierschutzverein" übernommen wurde und auf dessen Website als "vermittelt" geführt wird.

Sprich, er ist untergetaucht. Wie auch die zwei Amstaffs, die an der Zerfleischung der Frau in Naarn beteiligt waren.

Menschenleben sind nichts wert, das Leid der Angehörigen ist nichts wert, Hauptsache gemeingefährliche Köter werden betüddelt. Pfui. Die sofortige Schlachtung eines solchen Hundes sollte guter Usus sein, damit sich ein solcher "Unfall" definitiv nie mehr wiederholen kann.
 
Ich kann es nicht wirklich nachvollziehen, was da passiert ist.. laut dem Bericht, reißt der Hund aus dem Garten aus, um die Menschen zu beschnuppern.. darauf kommt die junge Frau und läuft mit ihm zurück zum Grundstück.. bis dahin nichts passiert..

Dann auf einmal zieht eine Frau aus der Gruppe ihre Schuhe aus und schlägt damit auf den Hund ein.. Der reißt sich darauf hin los und rennt zu dem Kind, während die Frau sich versteckt.. irgendwie alles bissi undurchschaubar bzw die Schilderung nicht ganz schlüssig für mich.. Der Hund wäre doch schneller als die Frau, somit hätte sie sich vor ihm nicht verstecken können.. und wo war die andere Person und die Kinder...

Somit weiß man eigentlich gar nicht, was wirklich passiert ist.. hat der Hund auf die Schläge so aggressiv reagiert, oder war er gleich auf Angriff, weil vorher hieß es doch, er hätte nur geschnuppert... und warum schlägt die Frau dann mit ihrem Schuh auf den Hund ein? weil er angelaufen kam oder hatte er da schon gebissen.. alles bissi merkwürdig.. aber grundsätzlich würde ich auch sagen, ein Hund der einen Menschen lebensgefährlich verletzt, sollte man nicht mehr auf die Menschheit loslassen...
 
Ich kann diese dauernde Täter/ Opfer- Umkehrung echt nicht mehr ertragen. Es gibt keine Zeugen dafür, dass die Frau den Hund mit ihrem Schuh geschlagen hat, nur die Aussage der Angeklagten.

Und auch wenn, wenn der Hund ein Kind angreift, dann zerre ich den hinter mir her ins Haus, koste, was wolle. Für mich klingt das so, als hätte sie sich gefürchtet. Ich find die ganze Darstellung sehr dubios.

Und nein, auch wenn sie nicht die Besitzerin war, in dem Moment hatte sie die Verantwortung für den Hund. Wenn ich den Hund von meinem Freund beaufsichtige, während er einen Mittagsschlaf hält, bin ich verantwortlich, wenn der Hund jemanden killt.
 
Ein junger Mensch in höchster Aufregung...
Ich traue mich nicht zu behaupten, dass ich mich immer und in allen Situationen zu 100% richtig verhalten würde.Ich hoffe es halt.
Scheinbar hat sie ja schon ein paar mal versucht den Hund so fest zu halten, ohne Leine, und es ist ihr nicht gelungen. Vielleicht hat sie einfach geglaubt, in dem Moment, es wäre das geringere Risiko, schnell die Leine zu holen und dann den Hund endgültig zu sichern. Im Nachhinein wissen wir natürlich, dass das die falsche Entscheidung war, aber ja, nachher ist man immer klüger.
Vorausgesetzt, es ist alles wirklich so abgelaufen, wie es dargestellt wurde, dann sehe ich tatsächlich nicht viel Schuld bei der Hundehalterin.
Ja, grundsätzlich seh ich das so wie Du. Die junge Frau ist sicher enorm erschrocken, konnte auch wirklich nicht ahnen, dass eine große, kompakte Hündin durch einen nicht einmal 20cm breiten "Spalt" im Zaun "abhaut" (wie das möglich ist, versteh ich ja überhaupt nicht) und sie hätte das Unglück sicher verhindert, wenn sie es irgendwie gekonnt hätte. So gesehen finde ich es gut, dass sie jetzt nicht strafrechtlich verurteilt wurde. Dass man sie nicht als Straftäterin behandelt, der die Schuld am Tod eines Menschen gerichtlich attestiert wird.

ABER: Natürlich gibt es leider Opfer. Ich hab keine Ahnung, wie das im österr. Recht ist. Haben die Opfer (gebissenes Kind; Hinterbliebene) jetzt trotzdem die Möglichkeit z.b. auf zivilgerichtlichem Weg ein Schmerzensgeld /Trauergeld zu bekommen? Ich meine "gut machen" kann man ja leider sowieso nichts mehr. Trotzdem fände ich es ungerecht, wenn das Leid der Opfer juristisch, überhaupt keine "Anerkennung" erfahren würde.
Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden (ja mir ist natürlich klar, dass Gerechtigkeit und Recht nicht immer dasselbe sind), wäre es richtig, die junge Frau nicht strafrechtlich zu verurteilen - also nicht als Straftäterin zu sehen - den Opfern aber trotzdem ein Schmerzensgeld zuzusprechen. (wer auch immer das bezahlen müßte - die junge Frau oder der Besitzer des Hundes)

Liebe Grüße, Conny
 
Das Urteil ist ja noch gar nicht rechtskräftig.

Aber wenn es so bleibt, dann müsste eigentlich die Haftpflichtversicherung die zivilen Schadensersatzansprüche übernehmen.
Weil die Gutachten ja ergeben haben, dass der Hund ausreichend sicher verwahrt war.
 
Ich bin sehr zwiegespalten bei diesem Urteil. Wobei das letzte Wort da noch nicht gesprochen ist, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

1. Es war nicht ihr Hund, sondern der Hund ihres Vaters. Sie hat sich diesen Hund also weder angeschafft, noch war sie verantwortlich für die Gestaltung von Haus, Garten, und Zaun.
Sie hat mit dem Hund ihres Vaters im Garten gespielt. Ob der Hund vorher schon auffällig war, geht aus dem Urteil nicht hervor.
Meine Frage ist: Wie weit war sie tatsächlich verantwortlich dafür, dass dieser Vorfall passieren konnte?
Was ist mit der Verantwortlichkeit des Vaters - denn er war es ja, der für die Ausbruchssicherheit des Gartens zu sorgen hatte? Der auch für die Erziehung des Hundes verantwortlich war?

2. Der Hund ist durch eine Zaunlücke hinausgelaufen, obwohl gerade mit ihm gespielt wurde (er war also nicht unbeaufsichtigt im Garten). Warum lief er hinaus?
Er lief zu der Oma mit ihren beiden Kleinkindern und hat sie beschnuppert. Die Tochter lief hin und hat den Hund weggezogen. Daraufhin - als sie schon abgewendet waren - gab es diese Schläge mit einem Schuh. Worauf der Hund sich wieder umgedreht und das 2jährige Kleinkind mehrfach gebissen hat.
Gibt es dazu nur die Aussage der Tochter?
Die Oma war zwei Monate im Krankenhaus bevor sie verstarb. Konnte sie noch eine Aussage dazu machen?

3. Die Tochter konnte lt. ihrer Aussage den Hund vom Kleinkind wegziehen, die Familie sei weggelaufen. Auch die Tochter lief weg, ins Haus, um Leine und Beißkorb zu holen - d.h. der Hund gehorchte ihr nicht, lief nicht mit ihr mit, ließ sich auch z.B. durch Griff ins Nackenfell nicht mitziehen.

4. Der Hund stand nun also alleine auf der Straße. Was hat er gemacht? Er hat die Familie (die sich in einem Rohbau versteckte) aktiv verfolgt und dort angegriffen.

Und dieser letzte Punkt liegt mir am schwersten im Magen.
Aktives, andauerndes, aggressives Verfolgen von jemandem, der für den Hund gar nicht mehr sichtbar ist.

Und auch hier wieder: Was ist mit der Verantwortung des Vaters, der diesen Hund angeschafft und erzogen hat?
Warum steht nur die Tochter vor Gericht? Weil es zufällig sie war, die bei dem Vorfall gerade mit dem Hund im Garten war?
Wäre es ein Kind gewesen, ein Bekannter, ein Sitter, wer auch immer - wäre ihnen da auch der Vorwurf der alleinigen Verantwortung gemacht worden?

Das sind die Fragen, die mir durch dieses Urteil nicht beantwortet werden...
 
Eine sehr bittere Situation

Eine Frau wird getötet, 2 Kinder werden schwer verletzt und nicht zu vergessen, schwer traumatisiert,. Durch einen Hund dessen Eigentümer nicht anwesend war, dessen zwei Besitzer aber sehr wohl anwesend waren. Was übrig bleibt: Tja Pech gehabt, obwohl zweifelsfrei erwiesen ist, dass die Besitzerin den Hund absolut nicht unter Kontrolle hatte.

Und genau diesen Menschen wird quasi eine Teilschuld attestiert. Für die Aussage, dass der Hund geschlagen wurde, gibt es weder einen Beweis noch Zeugenaussagen, außer die der Beklagten. Kein Anwalt wird sagen : sagen sie dies oder jenes....aber er darf/muss nachfragen, nachhaken .......das hinterlässt verständlicherweise eine sehr unangenehmen Nachgeschmack.
 
Da sind doch nicht mal die Besitzverhältnisse klar?
Kurz nach dem Vorfall hieß es, die Tochter sei die Besitzerin, nun im Urteil aber wieder, sie sei es nicht?
Völlig unklar auch wer im Alltag für den Hund zuständig war - vor allem für die Erziehung?
Und, selbst wenn der Hund bei einer Person gehorcht, heißt das ja noch lange nicht dass er das bei einer anderen Person auch tut.
Der Tochter jedenfalls gehorchte er nicht.

Wobei allerdings Rottweiler durchaus dafür bekannt sind, auf gar nix mehr zu hören, wenn sie mal im Angriffsmodus sind.
 
Doch die sind soweit ich weiß klar. Der Hund war Eigentum des Vaters der jungen Frau. Während seines Urlaubs wurde er in ihre Obhut und somit Verantwortung übergeben. Somit war sie zu diesem Zeitpunkt die Besitzerin. So war es zu lesen. Weiters wurde erwähnt, dass die Frau sowie auch ihr Großvater für den Hund zu sorgen hatten während der Abwesenheit.
Klar wollte die junge Frau niemals irgendeinem Menschen schaden und das wurde auch vom Gericht gewürdigt. Finde ich auch gut so. Andererseits war der Hund höchst gefährlich und zu keinem Zeitpunkt unter Kontrolle. Und für die Schilderung des Ablaufes gibt es ausschließlich die Worte der Beklagten, da die andere beteiligte Erwachsene leider getötet wurde.
Es sind halt 2 Seiten der Medaille. Denn selbstverständlich hat das Urteil, jede Aussage, jedes Gutachten Auswirkung auf ein ev Zivilverfahren. Und für so ein Verfahren brauchts einiges an Geld und Nerven
 
Ich bin so froh, mit meinen vielen Hunden Glück gehabt zu haben, ich hatte 5 Hunde zugleich und noch nie hat auch nur einer meiner Hunde den Versuch gemacht, auf jemanden loszugehen. Meine Hunde, außer Rocky, waren alle erwachsen und wir hatten keinerlei Ahnung, was uns erwartet. Aber bei uns war auch alles gut abgesichert auf dem Grundstück. Aber sie waren auch ausgezeichnet erzogen, wer immer das übernommen hatte?!

Ich glaube, manchmal ist es einfach dumm gelaufen, ohne große Schuld zu haben.
Wir sind alle Menschen und jeder von uns macht mal einen Fehler. Fährt eine Person unter Alkoholeinfluss, ist das vorsätzlich.
Aber wenn man im Stress ist, wie hier zum Beispiel, dann passieren auch Fehler.
 
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