Frage zur rechtlichen Situation: Leine-Biss

Sandra007

Super Knochen
Angenommen mein Hund befindet sich an der Leine ohne Beisskorb und ist mit Hunden unverträglich. Wenn jetzt ein anderer Hund zu mir gerannt kommt und meiner diesen dann verletzt oder im schlimmsten Fall sogar tötet. Bin ich dann Schuld, obwohl der andere Hund nicht abrufbar war und meine Warnungen, dass mein Hund nicht verträglich ist somit mehr oder weniger ignoriert wurden? Mein Hund war ja somit eigentlich eh *verwahrt* ?? Wie sieht das dann aus?
 
Angenommen mein Hund befindet sich an der Leine ohne Beisskorb und ist mit Hunden unverträglich. Wenn jetzt ein anderer Hund zu mir gerannt kommt und meiner diesen dann verletzt oder im schlimmsten Fall sogar tötet. Bin ich dann Schuld, obwohl der andere Hund nicht abrufbar war und meine Warnungen, dass mein Hund nicht verträglich ist somit mehr oder weniger ignoriert wurden? Mein Hund war ja somit eigentlich eh *verwahrt* ?? Wie sieht das dann aus?

Ich denke Teilschuld - denn man muss als Hundehalter seinen Hund immer so verwahren, dass nichts passieren kann. Wenn ich weiß er ist unverträglich würde das wohl auch bedeuten Maulkorb. Sollte in deinem Gebiet überhaupt Leinen- und Maulkorbzwang bestehen, dann auf jeden Fall Teilschuld.

LG
Uni
 
und ist es dann möglich aufgrund so eines vorfalles eine Maulkorbpflicht zu bekommen? Ist so etwas überhaupt möglich?wer verhängt sowas?
 
und ist es dann möglich aufgrund so eines vorfalles eine Maulkorbpflicht zu bekommen? Ist so etwas überhaupt möglich?wer verhängt sowas?

Ich weiß nicht, ob es überall so abläuft, aber ich habe schon von Leuten gehört, deren Hunde dann aufgrund eines Vorfalls einen Maulkorbpflicht hatten, allerdings liefen diese Hunde auch frei, als der Vorfall passiert ist. :o
 
und ist es dann möglich aufgrund so eines vorfalles eine Maulkorbpflicht zu bekommen? Ist so etwas überhaupt möglich?wer verhängt sowas?

Ist moeglich, wird glaube ich entweder von der Polizei selbst oder vom MA60 verordnet. Weiss ich mit 100 % Sicherheit. Auch wenn der Hund an der Leine ist und einen anderen Hund angreift, sprich beisst und die Vorfaelle sich mehren, dann ist es die Schuld des Besitzers, der den Hund nicht sicher verwahrt hat. Also wird eine Beisskorb u. Leinenpflicht verhaengt.
 
ich kann nur einen realen fall schildern...

hund rennt frei herum und sieht einen hund der an der leine ist. freier hund rennt zu hund an der leine. hund an der leine findet das gar nicht toll und beisst den freilaufenden hund.

der besitzer des hundes der an der leine war durfte zahlen.
 
ich kann nur einen realen fall schildern...

hund rennt frei herum und sieht einen hund der an der leine ist. freier hund rennt zu hund an der leine. hund an der leine findet das gar nicht toll und beisst den freilaufenden hund.

der besitzer des hundes der an der leine war durfte zahlen.

:eek: in wien? trotz der leinen oder beisskorbpflicht?
 
ja in wien
hab damals mit der betroffenen dame (deren hund gebissen wurde) länger gesprochen.
finds auch sehr seltsam. :o
 
So weit ich weiß (wobei im Tierschutzgesetz stehts genauer und besser) - wenn Du in einem Gebiet wo Leine oder Beißkorb verordnet ist und Du einwandfrei (Zeuge) nachweisen kannst dass der andere Hund in aggressiver Absicht hergelaufen ist - dann kann Dir eigentlich nichts passieren. Wenn es sich zB um einen öffentlichen Platz in Wien handelt wo Leine und Beißkorb Pflicht ist hast Du eine Teilschuld. Wenn es das erste Mal passiert und keine Menschen verletzt werden ist es ein Fall für die Versicherung sonst nichts. Wenn Dein Hund aktenkundig unverträglich oder gefährlich eingestuft ist dann hättest Du eine Teilschuld.

Bis Dein Hund aber als solcher eingestuft wird dauert es ziemlich lange - normalerweise wird vorher ein Wesenstest vom Amts-TA gemacht - der bestimmt ob Dein Hund mit Leine und Beißkorb geführt werden muss oder nicht.

Einen "Persilschein" hast Du damit aber nicht wenn Dein Hund an der Leine ist. Es sollte klar sein dass man (im zumutbarem Rahmen) verhindert dass ein herlaufender Hund zum eigenen hinkommt....
 
unverträglicher hund an der leine, ein zweiter unverträglicher kommt ohne leine aber mit beißkorb und wird nicht zurück gerufen, obwohl der hb mehrfach auffordert den hund weg zu nehmen. der hund mit beißkorb versucht zu beißen (geht ja nicht) und der andere schnappt zurück. der hund an der leine wird zu lebenslänglicher maulkorb und leinenpflicht verdonnert, der besitzer muss die ta-kosten des anderen hundes übernehmen. dem gebissenen hund und dessen besitzer passiert nichts. so läufts.
 
Also ich kenne auch so einen fall...Hund einer Bekannten war an der Leine. Ein freilaufender Hund ist zu Ihr gerannt und hat mit Ihrem Hund angefangen zu raufen. Zahlen durfte meine Bekannte deren Hund an der Leine war..Begründung: Die Gegenpartei konnte glaubhaft versichern, das Ihr Hund nichts macht und absolut verträglich ist und der Hund meiner Freundin agressiv ist (was absolut nicht stimmt). Dadurch hat meine Freundin Ihre verwahrpflicht verletzt und war somit die Schuldige..
 
erschüttertbin :mad: wenn fremder Hund zu Hund an Leine hinläuft und HB mit Hund an Leine "schuldig gesprochen" wird .....

Ich habe mit jedem meiner Hunde einen Wesenstest auf der VetMED machen lassen (hatten damals Konflikt mit den neuen Hausbesitzern) und somit einen Nachweis in der Tasche dass meine Snuffis "wesensfest" sind.

Hatte noch nie das Problem dass ein unangeleinter Hund zu meinen hingekommen wäre wenn sie an der Leine waren - war bisher einfach erfolgreich beim Verhindern ....

Hatte nur 1x das Problem als mein HundeCO mit meinen des Nächtens unterwegs war, sie nicht an der Leine hatte, ein alter Jagdhundmix aus einem Hauseingang gestürmt ist und auf meine Hündinnen hingefahren ist. Laut Anzeige hätten meine Hündinnen versucht die arme Jagdhündin zu zerreissen. (wenn 3 Dogos einen Jagdhund zerreissen wollen bleibt von dem Hund ichts über - nur Dogos tun das normalerweise nicht) Ich war zwar nicht dabei aber ich habe sofort auf der Polzei angerufen und klar gestellt dass ich ein Biss-Gutachten von einem TA verlange (komisch Bissvorwurf wurde zurückgezogen) und wenn über meine Hunde sowas behauptet wird ich wegen übler Nachrede mal klage. Wir hatten sogar das Problem dass Frau Inspektor die diese Anzeige aufgenommen hat anscheinend contra-Dogo eingestellt ist (was sie mir nie offen gesagt hat - habe ich erst aus ihrer Anzeige erfahren als wir Wesenstest beim Amts-TA machten) Als ich auch klar gestellt hatte dass wir uns mittels RA wehren würden wenn nötig - hat Frau Inspektor Wesenstest bei MA 60 angefordert - Amtstierarzt kam und wir haben Wesenstest supergut bestanden. Als mir nun aus der Niederschrift heraus klar wurde dass Frau Inspektor Dogos nicht mag und wenig intelligent genug war unwahre Dinge zu behaupten (was ich beweisen konnte) habe ich mich an den Bezirksvorsteher gewandt mit der Bitte um Hilfe - haben wir bekommen -

Was ich sagen will - es ist leicht dass man ungerechtfertigt beschuldigt wird mit dem Argument dass man einen "gefährlichen" Hund hat - in dem Fall kann ich nur jedem empfehlen RA einschalten, sofort wehren wenn man im Recht ist.

Wenn ich meinen Hund an der Leine habe und tatsächlich nicht verhindern kann dass der andere Hund zu meinen hinkommt dann ist es mehr als wahrscheinlich dass ich im Verlauf dieses Vorfalls gebissen werde - dann gibt es eine saftige Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den HB und im Anschluss eine Privatklage....und ich habe 3 Zettel die mir schwarz auf weiß belegen dass meine Hunde wesensmäßig OK sind.....
 
Hab eine ähnliche Frage:
angenommen ich habe einen ängstlichen Hund, der einen fremden Menschen gebissen hat, weil er ihn streicheln wollte. Was passiert wenn ich angezeigt werde? Muss ich überhaupt angezeigt werden, damit was passiert (blöd formuliert, hoffe ihr versteht was ich meine). Was kann ich bekommen, Beisskorbpflicht? Kann es sein, dass jemand mir vorschreibt den Hund einzuschläfern, wenn er einen Menschen gebissen hat?

Würd mich interessieren wie da die rechtliche Situation ausschaut.
 
da ist auch wichtig ob der hund versichert ist.... schmerzensgeld.
ich denke, dass man auch da als besitzer voll schuld ist und unter umständen eine klage ins haus steht?
 
Bei den geschilderten Fällen kommt es doch sehr auf die Details an, die hier leider fehlen. Ehrlich gesagt, ich bin selbst schon öfter auf solche "XXX hat mir erzählt"-Fälle reingefallen, dass ich da sehr skeptisch geworden bin. Da war ein ähnlicher Fall in der Nachbarschaft, auch mit empörendem Ergebnis. Als ich die Dame dann mal selbst gesprochen und nach den Details gebohrt habe, war's plötzlich ganz anders gewesen ....

Ohne Einblick in die Akten glaube ich daher gar nix mehr.

Die Rechtslage in Österreich ist eigentlich klar: Es gibt keine Gefährdungshaftung des Hundehalters, sondern eine Beweislastumkehr. Er muss beweisen, dass der Hund ausreichend verwahrt war. Das ist eine Gummibestimmung, ist aber auch notwenidg, sonst müsste der Gesetzgeber mit Winz-Details, wie Leinenlänge und -material, Maulkorbbeschaffenheit etc. aufwarten. So bleibt es bei dem entscheidenen Richter oder der Behörde, das anhand der jeweiligen Umstände zu beurteilen.

Grundsätzlich gilt ein angeleinter Hund als ausreichend verwahrt. "Grundsätzlich" heißt, mit Einschränkungen. Eine zehn Meter-Flexi kann unter bestimmten Umständen eben nicht ausreichend sein, oder der siebzig-Kilo Molosser angeleint am vierzig Kilo-Mädchen. Oder der Hund ist bekannt unverträglich und an der Leine aggressiv, auch dann kann es sein, dass die Verwahrung nur an der Leine als nicht ausreichend angesehen wird.

Davon vollkommen unabhängig ist die Frage eines Mit- bzw. Selbstverschuldens des anderen Hundehalters. An sich ist ein nicht angeleinter Hund nicht von vorne herein unverwahrt. Die "virtuelle" Leine genügt eigentlich, aber dann sind die Anforderungen an den so "virtuell" führenden Hundehalter sehr, sehr streng. Bei Verletzung eines Schutzgesetzes, und das wäre ein (ausschließlicher) Leinenzwang, gilt das Verschulden aber als gegeben. Da kann man noch so beteuern, dass der frei laufende Hund unheimlich lieb zu allem ist, was kreucht und fleucht.

Marcus
 
und ist es dann möglich aufgrund so eines vorfalles eine Maulkorbpflicht zu bekommen? Ist so etwas überhaupt möglich?wer verhängt sowas?

Wenn der Hund einen Menschen beißt dann verhängt die BH eine Leinen und Maulkorbpflicht (zumindst in Mödling) bei einen Hund glaub ich es nicht
 
Wenn der Gebissene zum/ins Arzt/Spital geht und eine Verletzung durch einen Hund meldet wird automatisch Anzeige erstattet, gegen den Besitzer aber auch wenn dein eigener hund dich gebissen haben soll wird eine Anzeige erstattet.
Voraussetzung ist immer: Der gebissene geht/muss zum Arzt/Spital und sagt die verletzung wurde durch einen Hund zugefügt.

Sollte das der Fall sein bist du als Hundebesitzer dazu verpflichtet am Tag des bisses und 10 Tage danach eine Tollwutuntersuchung zu machen. In diesen 10 Tagen ist für den Hund Leine und Maulkorb pflicht.

Diese Tollwut untersuchung muss auf der zuständigen Polizeiwache abgegeben werden (nur keine sorge, die melden sich bei dir).
Ebenso musst du eine aussage machen.

Sollte der eigene Hund den Besitzer gebissen haben, endet das Spektakel hier.

Hat der Hund einen "Fremden" gebissen, kommt es darauf an ob die Anzeige aufrecht erhalten wird, oder nicht.

mfg
paty
 
also ich wurde auch schon vom eigenen hund gebissen....
wurde im spital versorgt und es gab NIIIEEEE eine anzeige weils der eigene hund war....

ist bei uns zumindest so....


ach ja noch mal zu dem hund zu hund problem......


war gestern am see spazieren....
meiner an der leine sammt maulkorb drauf weil er mal weider nen schlechten tag hatte....

da komt so ne fein herausgeputzde dame mit ihrem kleinen terrier mix ums eck....
terrier frei und läuft auf uns zu.....
mein bub steht freundlich wedelnd da und die beiden beschnuppern sich...
als ich weiterlaufen will beginnt der kleine terrier knurrend nachzulaufen und fängt an in die hinterläufe meines hundes zu zwicken....
der weiß gar nicht wie ihm geschieht und will eigentlich nur weglaufen; kann aber nicht da ich ihn ja an der leine habe.
ich lass einen brüll und stampf auf den boden damit der kleine terrier endlich abhaut....

so und jetzt kommts...

darauf die ganz empöhrte dame: lassen sie ihn doch.... da kann ja eh nichts passieren da ihrer ja eh einen maulkorb drauf hat :eek::mad::mad::mad::confused:

kann es wirklich sein das mein gesicherter; eh scho unsicherer hund noch mehr zum opfer von so hinterfotzigen viehern wird und cih mir als hundeführer so einen scheiß anhöhren muss...

ich könnt scho wieder in die luft gehen....
 
also ich wurde auch schon vom eigenen hund gebissen....
wurde im spital versorgt und es gab NIIIEEEE eine anzeige weils der eigene hund war....

ist bei uns zumindest so....


vielleicht ist das auch von bundesland zu bundesland, oder von gemeinde zu gemeinde verschieden.
Ich kenne so einen fall und da wurde der besitzer angezeigt, tollwutuntersuchung usw. verlangt, danach wurde der akt geschlossen.
Man kann sich schliesslich nicht selbst verklagen.
 
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