frage zur hundeanmeldung wien

*marion*

Super Knochen
ich hab ein paar theoretische fragen zur hundeanmeldund in wien:

beim online anmeldeformular muss ja das übernahmedatum angeführt werden - kann es zu nachzahlungen kommen, wenn der hund schon das eine oder andere jährchen bei einem ist, aber jetzt erst offiziell gemeldet wird? kann man da einfach irgendwas hinschreiben, weil es ja wohl kaum kontrolliert wird, wann hund xyz aus dem tierschutz tatsächlich übernommen wurde oder nicht?

ist es möglich den hund früher wieder abzumelden und würde das dann kontrolliert werden?

wieviel zahlt man da im jahr in wien für den hund?

danke für tipps :-)
 
In Wien zahlt man für einen Hund 43,60 euro

die beiden anderen Fragen kann ich dir leider nicht beantworten
 
Bei uns war es so, das offensichtlich eine Meldung vom WTH an das Magistrat gegangen ist, das wir einen Hund von dort übernommen haben. 4 Monate später haben wir ein Erinnnerungschreiben vom Magistrat bekommen und da mußten wir unseren Hund anmelden.

Früher war das bei der Abmeldung mal so, das man eine Bestätigung vom TA für den Tod des Hundes gebraucht hat (ist aber jetzt schon mindestens 15 Jahre her). Allerdings ob das heute noch so ist, kann ich dir nicht sagen. Aber warum willst du deinen Hund anmelden und gleich wieder abmelden???
 
Klar kannst du irgendwas angeben. Wer will dir nachweisen dass du dein Hundzi nicht erst gestern bekommen hat? du verstehst....

Wie es mit dem Abmelden ist weiss ich nicht. Ich weiss nur das du den Hund problemlos ummelden kannst, falls du nicht mehr der besitzer bist.

Das man einen Hund einfach abmeldet ohne dass er dann irgendwo "aufscheint.." weiss nicht ob das geht...

Zurückzahlen musst du nicht, wenn dir keiner draufkommt das du den Hund schon länger hast und dies auch beweisen kann! Und das wird auch niemand kontrollieren, sofern dich keiner "meldet" meiner nachbarin gings nämlich so. Die hat ihren hund später angemeldet und dann hatte sie etwas später einen netten brief im Postkasterl....

Also: wenn du das machst, behalts am besten für dich *gg*
 
gibts da nicht auch irgendwie das mit "wenn der hund pflegehund ist und nicht klar ist, wohin und wann er vermittelt wird ,auch nicht gemeldet werden kann"
???

wie lange dauert so allgemein eine anmeldung, ist das in wenigen tagen machbar?
 
das normale anmelden ist in wenigen tagen machbar. Ich musste ca eine woche auf meine Hundemarke warten. Das war aber im Jänner, und da ist allgemein viel los, also nach weihnachten.

Weisst du, am besten ist du rufst dort an. Und fragst wie es mit Pflegehund aussieht. Ich weiss grad nicht ob "diese" hunde gemeldet werden müssen/können oä.
 
Wenn Du ihn anmeldest, fragen die schon, woher Du ihn hast und seit wann.
Ich würde angeben, ihn privat übernommen zu haben, und zwar so kurz nach Sylvester. Irgendwo in einem anderen Bundesland - weit weg, zB Tirol;)
Wahrscheinlich kommen dann keine Nachfragen mehr.

Das Datum ist wichtig, weil wenn es mitten im Jahr ist, wurde ja meist für das Jahr schon Hundesteuer bezahlt, das müssen die dann anrechnen, wollen es aber überprüfen. Wenn die Hundeübernahme mit dem Jahreswechsel zusammenfällt, fällt das weg.
 
- kann es zu nachzahlungen kommen, wenn der hund schon das eine oder andere jährchen bei einem ist, aber jetzt erst offiziell gemeldet wird?
Ja.
kann man da einfach irgendwas hinschreiben, weil es ja wohl kaum kontrolliert wird,
Ja. Anfang des Jahre sit gut, wurde ja schon erklärt. :)
ist es möglich den hund früher wieder abzumelden
Nur mit Kaufvertrag/Übernahmrebestätigung des neuen Besitzers bzw. Bestätigung des TA über Ableben des Hundes.
und würde das dann kontrolliert werden?
Da gibts tatsächlich Kontrollorgane, die mal an der Haustür läuten können.
wieviel zahlt man da im jahr in wien für den hund?
Für den ersten Hund 43,60, für jeden weiteren sinds dann über 60 Euro

LG, Andy
 
Hallo Marion!
So weit ich weiß, ist es völlig egal wann man anmeldet, man zahlt fürs ganze Jahr (in dem man gemeldet hat) und auch wenn der Hund stirbt oder in ein anderes Bundesland übersiedelt, bekommt man nichts zurück. Innerhalb von 3(?) Monaten muss man aber anmelden, seit der Hund bei dir eingezogen ist. Wird kaum einer anzeigen, kann ja auch ein Besucherhund sein.

Wenn dem nicht so ist, dann hat sich seit 2006 was geändert.

Solange niemand kontrolliert ist es aber wurscht, nur verlassen würd ich mich nicht drauf.
 
gibts da nicht auch irgendwie das mit "wenn der hund pflegehund ist und nicht klar ist, wohin und wann er vermittelt wird ,auch nicht gemeldet werden kann"
???

einen pflegehund mußt du nicht anmelden, aber da hast du ja auch einen
pflegevertrag, auch ist der pflegehund über die orga versichert!

ich hatte 2005 des öffteren pflegehunde, und hab mich damals beim magistrat
erkundigt, möglicherweise hat sich das ja geändert, denk ich aber nicht.

einen pflegehund hast du ja gegebenenfalls einige tage bis einige monate, bei einer fixübernahme bekommst du dann einen schutzvertrag. dann mußt du ihn sehr wohl anmelden. so war es zumindest bei mir.
 
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