Naja hätte bislang auch so gedacht, seitdem ich aber mal gelesen hab, dass in Wien ein Einbrecher Schmerzensgeld bekommen hat und die Hundebesitzerin eine Vorstrafe wegen Körperverletzung, weil der Hund im eigenen Garten den Einbrecher gebissen hat, bin ich mir da nicht mehr so sicher.
Im Freien keine Frage, wenn irgendwo reiten erlaubt ist und gleichzeitig Leinenpflicht, und ich glaube in vielen Bundesländern ist in der Biologie Leinenpflicht, und der Hund rennt frei und der Reiter fällt und bricht sich was, dann ist fürchte ich der Hundebesitzer haftbar.
Das Schmerzensgeld ist in diesem Falle ja noch das kleinere Übel. Was nur leider wenige wissen ist, dass man um überhaupt Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können, Fremdverschulden behaupten muss. In diesem Falle macht die Klinik unabhängig vom PAtienten eine polizeiliche Verletzungsanzeige und es beginnt ein Strafverfahren zu laufen, weil es bei einem Bruch eines Knochens, egal um welchen Knochen es sich handelt IMMER um schwere Körperverletzung handelt.
Wenn man dann sein Schmalz wegen schwerer Körperverletzung ausgefasst hat, dann beginnt auch die Krankenkasse die Behandlungskosten zu regressieren, weil sie für fremdverschuldete Unfälle nicht aufkommt. Da geht es schnell mal um ganz hohe Beträge, die mit Schmerzensgeld nix zu tun haben.
Abgesehen davon ist dann der Verurteilte auch noch auf Jahre hinaus mit einem nicht intakten Leumundszeugniss versehen. Ist dann dieses arme Schwein auch noch Beamter (Bund,Gemeinde) also z.B. Polizist, Lehrer oder auch Postler etc. Muss er dann noch diese "Veruteilung" bei seiner Dienststelle melden, (ist im Dienstrecht so vorgesehen) und hat wenn er Pech hat auch noch dienstrechtliche Folgen zu tragen.
Und das ist ein Beispiel aus der PRaxis, so geschehen. Sturz vom Pferd mit gebrochener Hand.