stimmt so nicht ganz - siehe ForstG
Nein stimmt nicht, da es durch das Jagdgesetz eingeschränkt ist. Würde nur dort stimmen, wo keine Jagd stattfindet, und das gibts in Österreich eigentlich nur in städtischen Gebieten.
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stimmt so nicht ganz - siehe ForstG
ich glaube, da liegst du falsch. es kann ein zeitlich befristetes sperrgebiet aufgrund der jagt eingerichtet werden, mehr nicht.Nein stimmt nicht, da es durch das Jagdgesetz eingeschränkt ist. Würde nur dort stimmen, wo keine Jagd stattfindet, und das gibts in Österreich eigentlich nur in städtischen Gebieten.
ich glaube, da liegst du falsch. es kann ein zeitlich befristetes sperrgebiet aufgrund der jagt eingerichtet werden, mehr nicht.
bitte um beleg deiner behauptung..
Jagdgebiet ist Jagdgebiet. Die übrigends fast das ganze Jahr ausgeübt wird, den Rest davon, im Winter wird gehegt.
Ich weiss, das glauben viele, ist aber nicht so. Sperren würde bedeuten auch die Wege zu sperren, das geht nicht. Aber das verlassen der Wege ist innerhalb eines Jagdgebietes nicht erlaubt. Die Wege dürfen zeitlich begrenzt gesperrt werden wenn man Holzarbeiten durchführt, während einer Jagd, und wegen aller Dinge, die die Spaziergänger gefährden könnten.
bitte um beleg deiner behauptung.
der gesetzgeber hat bereits 1975 den wald (nicht nur die wege) "geöffnet" und dies u.a. im forstgesetz verankert.
@ Tipsy: Genau so seh ich es auch: Wie man in den Wald hineinruft...
Wir sind auch sofort retour und hätten uns auch gleich entschuldigt (wir waren wirklich überrascht über dieses Verbot!), aber wenn mich jemand gleich so anschreit und - trotz Erklärung - weiterschimpft und fotografiert denk ich mir echt meinen Teil....
Auch im Wald ist es nicht erlaubt, abseits der Wege zu gehen.......ausgenommen Schwammerlsucher
und die sind nur geduldet
von tirol weiß ich, daß die gemeinden einige monate im winter das betreten erlauben, ende okt-ende märz?
bei häufig frequendierten feldwegen stehen hinweistafeln bezgl. leinenpflicht, betreten.... unterschrieben 'der bürgermeister'.
weil ich ja doch lieb bin
3.2 Nicht eingefriedete Flächen
Für das Betreten oder die sonstige Nutzung zu Erholungszwecken anderer nicht eingefriedeter
landwirtschaftlich genutzter Flächen ist zu unterscheiden, ob auf diesen Feldfrüchte angebaut sind
oder nicht.
Auf nicht angebauten Flächen ist zwar das Betreten ohne Zustimmung des
Verfügungsberechtigten nicht gestattet, es wird jedoch im allgemeinen geduldet.
Für das aktuell in Nutzung stehende Gebiet gelten jedoch die Vorschriften der Feldschutzgesetze.
Nach diesen ist lediglich das Betreten der Wege (soweit sie nicht gesperrt sind) gestattet, ein
Aufenthalt in der sonstigen Flur ist nicht erlaubt, wenn auch nur in Einzelfällen Einwände erhoben
werden.
Stand 1993, keine Ahnung, ob sich da inzwischen etwas geändert hat.
vielen dank für die sehr verständliche erklärung!... Übrigens, der Paragraph 94 im NÖ Jagdgesetz, der das Durchstreifen von Jagdgebiet abseits von Wegen verbietet, der öfters hergenommen wird auch von Camellia wie es scheint - der gilt eigentlich nur für die Jäger selber, da darf nämlich nicht einer einfach so durch das Revier vom anderen latschen - nicht aber für nichtjagende Spaziergänger! Es steht nämlich schön deutlich geschrieben: man darf es nicht mit Gewehr, mit Fallen, mit Frettchen oder Vogel, auch nicht mit offensichtlich revierendem (Jagd)Hund.....
Wer also weder Gewehr noch sonst etwas, womit man jagen könnte, mitführt, der darf sehr wohl. Auch im Jagdgebiet, auch abseits der Wege!
Futterstellen im Umkreis von 200m, sowie gekennzeichnete Wildschutzgebiete, die aber max. 10% des gesamten Jagdgebietes ausmachen dürfen, ausgenommen.
Meine Großeltern waren Bauern plus Jäger mit viel Grund und Wald.
Abgeerntete Felder durften da betreten werden, im Winter wenn kein Wintergetreide angesät war auch, das galt auch für die von den Nachbarn und teilweise sogar zu Pferde ( zB Stoppelfelder vor dem Umpflügen ).
Wiesen bis zu einer gewissen Höhe durfte ich auch betreten...
Oder anders ausgedrückt, man hat mir damals erklärt, wenn ich sicher keinen Schaden anrichte, dann darf ich. Das ist aber lange her, und war in OÖ
Ich halte mich trotzdem immer noch genau so daran und habe bisher keine Probleme mit den Bauern hier.
........
ich denke, kein Nichtbauer kann durch bloßes Hinschauen, ob der Boden vorbereitet ist oder nicht.
.............
Wenn man beabsichtigt für seinen Hund eine Trainingsfährte zu legen sollte man den Eigentümer VORHER um seine Einverständnis bitten.
Das stimmt nicht. Gerade im Wald gibt es da in Ö ganz spezielle sehr "benutzerfreundliche" Regelungen.
Spazierengehen ( nicht langlaufen, radfahren etc! ) darf man fast immer und fast überall im WALD, egal, ob Bundesforst oder Privat.
Nur ganz bestimmte meist vorübergehende Sperren sind erlaubt, so muss zB bei einem "jagdlichen Sperrgebiet" dieses erstens ausgewiesen sein und zweitens zeitlich begerenzt. Steht das nicht dabei, gilt es schon wieder nicht.
Übrigens, der Paragraph 94 im NÖ Jagdgesetz, der das Durchstreifen von Jagdgebiet abseits von Wegen verbietet, der öfters hergenommen wird auch von Camellia wie es scheint - der gilt eigentlich nur für die Jäger selber, da darf nämlich nicht einer einfach so durch das Revier vom anderen latschen - nicht aber für nichtjagende Spaziergänger! Es steht nämlich schön deutlich geschrieben: man darf es nicht mit Gewehr, mit Fallen, mit Frettchen oder Vogel, auch nicht mit offensichtlich revierendem (Jagd)Hund.....
Wer also weder Gewehr noch sonst etwas, womit man jagen könnte, mitführt, der darf sehr wohl. Auch im Jagdgebiet, auch abseits der Wege!
Futterstellen im Umkreis von 200m, sowie gekennzeichnete Wildschutzgebiete, die aber max. 10% des gesamten Jagdgebietes ausmachen dürfen, ausgenommen.
Das gilt aber nicht für Feld und Wiese. Da darf der Grundeigentümer schon das Betreten verbieten, wenn er will, aber das muss er dann kennzeichnen.
Man geht glaube ich auch juristisch von dem aus, was allgemein ( orts) üblich ist.
Meine Großeltern waren Bauern plus Jäger mit viel Grund und Wald. Abgeerntete Felder durften da betreten werden, im Winter wenn kein Wintergetreide angesät war auch, das galt auch für die von den Nachbarn und teilweise sogar zu Pferde ( zB Stoppelfelder vor dem Umpflügen ).
Wiesen bis zu einer gewissen Höhe durfte ich auch betreten...
Oder anders ausgedrückt, man hat mir damals erklärt, wenn ich sicher keinen Schaden anrichte, dann darf ich. Das ist aber lange her, und war in OÖ.
Ich halte mich trotzdem immer noch genau so daran und habe bisher keine Probleme mit den Bauern hier.
Kannst du mir sagen, wie es rechtlich aussieht, wenn der Jäger die Futterstellen neben öffentl. Wegen aufstellt, also wirklich 1m vom Weg weg? Das machens nämlich auf allen Wegen in meiner Spaziergegend.
.....Darf man so einen Weg gehen?
Ich bin ja kein Jurist - aber ich tät' mal sagen, wenn das zB ein gekennzeichneter Wanderweg ist, dann ist es eindeutig, dann war der halt zu faul um weiter in den Wald reinzugehen.
Ähnlich würde ich das sehen, wenn es ein forstlich genutzter Weg ist (also breit genug für einen Traktor zB und auch immer mit frischen Spuren).
Wenn es aber nur so ein schmaler Gehweg ohne Kennzeichnung ist - dann würde ich persönlich den im Winter, solange halt gefüttert wird meiden, im Sommer nicht.
Dass man eingezäuntes Gebiet nicht betritt, ist mir klar; genau so laufe ich nicht über Felder bzw. bei uns durch die Reihen der Weingärten.
Aber etwas versteh ich immer noch nicht:
Wir haben fast direkt vor der Haustüre/Gartentürl Felder und Weingärten so weit das Auge reicht - brettleben und weit und breit kein Wald.
Zwischen 2 Feldern läuft ein etwa 3 m breiter Gras-Unkraut-Matsch-Trampelpfad, der von den Bauern und Jägern auch befahren wird. Dieser 'Weg' schlängelt sich mehrere Kilometer bis zum Nachbarort.
Die Bauern und Jäger nutze bei ihrer Arbeit auch schon Autos.
'Unser' alter Jäger (einer von mehreren in einer Jagdgemeinschaft) jagt immer wieder Leute von dort weg - ohne Begründung, einfach nur, er erlaube das nicht.
Das ist nun mal sein gutes Recht.
Es gab schon einige unliebsame Begegnungen - nicht nur mit Hundebesitzern (angeleinte Hunde), sondern auch mit alten Menschen, die einfach nur spazieren gehen wollten.
Besitzstörung ist altersunabhängig.
Darf man so einen Weg gehen?
nein