Feldwegerecht in NÖ?

Obwohl ich grundsätzlich nicht über Felder gehe - bei uns in der Gegend hätte ich noch nie ein diesbezügliches Problem bemerkt.

Wobei ich halt schon das "Glück" hab, dort wo ich viel mit Hundsi unterwegs bin, viele Grundbesitzer zu kennen.
Und beim Acker meines Freundes oder dessen Nachbar weiss ich einfach, ob was angebaut ist und dass ich da drauf darf....;)

Sehr oft ist es halt schon ein "So wie man in den Wald hineinruft" - manche Leute können sich einfach nicht benehmen, lassen Hund oder Pferd quer über alles möglich drüber laufen oder zerstören Äcker massiv.
Oft auch aus Unwissenheit - weil viele Felder, die z.B. über den Winter unbebaut aussehen sind sehr wohl bebaut.

Andererseits gibt´s natürlich Grundbesitzer, Pächter, Jäger usw. die einfach übertrieben und extrem reagieren.

Würde ich ein vermisstes Tier suchen, würd ich wenn es nicht anders geht auch ein Feld betreten. Würd aber trotzdem versuchen irgendwo am Rand langzukommen.
Bei einer Wiese würd ich wohl in dieser Situation quer drüber gehen.
Ist´s eine richtige Suchaktion wo mehrere Leute gehen, würd ich versuchen dem Eigentümer Bescheid zu geben.
 
@ VerE: DAS ist aber jetzt wirklich lieb von Dir, danke :)

@ netdragon: Dort wo es eine Klingel gibt und man höflich nachfragen kann haben wir das auch getan, nur hab ich am Feld vergeblich nach einer solchen gesucht :D
 
Nein stimmt nicht, da es durch das Jagdgesetz eingeschränkt ist. Würde nur dort stimmen, wo keine Jagd stattfindet, und das gibts in Österreich eigentlich nur in städtischen Gebieten.
ich glaube, da liegst du falsch. es kann ein zeitlich befristetes sperrgebiet aufgrund der jagt eingerichtet werden, mehr nicht.
 
@ Tipsy: Genau so seh ich es auch: Wie man in den Wald hineinruft...

Wir sind auch sofort retour und hätten uns auch gleich entschuldigt (wir waren wirklich überrascht über dieses Verbot!), aber wenn mich jemand gleich so anschreit und - trotz Erklärung - weiterschimpft und fotografiert denk ich mir echt meinen Teil....:rolleyes:
 
ich glaube, da liegst du falsch. es kann ein zeitlich befristetes sperrgebiet aufgrund der jagt eingerichtet werden, mehr nicht.

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Jagdgebiet ist Jagdgebiet. Die übrigends fast das ganze Jahr ausgeübt wird, den Rest davon, im Winter wird gehegt.
Ich weiss, das glauben viele, ist aber nicht so. Sperren würde bedeuten auch die Wege zu sperren, das geht nicht. Aber das verlassen der Wege ist innerhalb eines Jagdgebietes nicht erlaubt. Die Wege dürfen zeitlich begrenzt gesperrt werden wenn man Holzarbeiten durchführt, während einer Jagd, und wegen aller Dinge, die die Spaziergänger gefährden könnten.
 
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Jagdgebiet ist Jagdgebiet. Die übrigends fast das ganze Jahr ausgeübt wird, den Rest davon, im Winter wird gehegt.
Ich weiss, das glauben viele, ist aber nicht so. Sperren würde bedeuten auch die Wege zu sperren, das geht nicht. Aber das verlassen der Wege ist innerhalb eines Jagdgebietes nicht erlaubt. Die Wege dürfen zeitlich begrenzt gesperrt werden wenn man Holzarbeiten durchführt, während einer Jagd, und wegen aller Dinge, die die Spaziergänger gefährden könnten.
bitte um beleg deiner behauptung.
der gesetzgeber hat bereits 1975 den wald (nicht nur die wege) "geöffnet" und dies u.a. im forstgesetz verankert.
 
bitte um beleg deiner behauptung.
der gesetzgeber hat bereits 1975 den wald (nicht nur die wege) "geöffnet" und dies u.a. im forstgesetz verankert.

Der Gesetzgeber, kann keine Wälder, die ihm nicht gehören öffnen. Privatbesitz. Man darf Wälder zu Erhohlungszwecken betreten, eben auf Wegen, man darf keine Schwammerl suchen, man darf keine Beeren sammeln, man darf kein Reisig schneiden, kein Holz mitnehmen, keinen Lärm machen, keine Pflanze ausgraben.
Der Waldbesitzer darf keine Zäune ziehen ( Wildwechsel) und die Wege nicht sperren bezw. das Gebiet sperren.
Schau nach NÖ Jagdgesetz. In den anderen Bundesländern ist es vielleicht anders. Könnte auch wo anders stehen, am Abend werde ich es suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Tipsy: Genau so seh ich es auch: Wie man in den Wald hineinruft...

Wir sind auch sofort retour und hätten uns auch gleich entschuldigt (wir waren wirklich überrascht über dieses Verbot!), aber wenn mich jemand gleich so anschreit und - trotz Erklärung - weiterschimpft und fotografiert denk ich mir echt meinen Teil....:rolleyes:

Wie gesagt....Idioten gibt´s immer.
Mir wollte auch mal jemand vorschreiben, dass ich meinen Hund gefälligst an die Leine zu nehmen und das Pferd hier nicht grasen lassen dürfte.
Blöd nur, dass das der Grund meiner damaligen Stallbesitzerin war.......und das gute Ehepaar da eigentlich gar nicht mit ihrem Waldi hätte gehen dürfen, wenn man´s genau nimmt.
Als ich ihnen das dann gesagt hab, waren sie sehr schnell still und noch schneller weg....:D
 
Auch im Wald ist es nicht erlaubt, abseits der Wege zu gehen.......ausgenommen Schwammerlsucher;)
und die sind nur geduldet

Das stimmt nicht. Gerade im Wald gibt es da in Ö ganz spezielle sehr "benutzerfreundliche" Regelungen.
Spazierengehen ( nicht langlaufen, radfahren etc! ) darf man fast immer und fast überall im WALD, egal, ob Bundesforst oder Privat.
Nur ganz bestimmte meist vorübergehende Sperren sind erlaubt, so muss zB bei einem "jagdlichen Sperrgebiet" dieses erstens ausgewiesen sein und zweitens zeitlich begerenzt. Steht das nicht dabei, gilt es schon wieder nicht.

Übrigens, der Paragraph 94 im NÖ Jagdgesetz, der das Durchstreifen von Jagdgebiet abseits von Wegen verbietet, der öfters hergenommen wird auch von Camellia wie es scheint - der gilt eigentlich nur für die Jäger selber, da darf nämlich nicht einer einfach so durch das Revier vom anderen latschen - nicht aber für nichtjagende Spaziergänger! Es steht nämlich schön deutlich geschrieben: man darf es nicht mit Gewehr, mit Fallen, mit Frettchen oder Vogel, auch nicht mit offensichtlich revierendem (Jagd)Hund.....
Wer also weder Gewehr noch sonst etwas, womit man jagen könnte, mitführt, der darf sehr wohl. Auch im Jagdgebiet, auch abseits der Wege!
Futterstellen im Umkreis von 200m, sowie gekennzeichnete Wildschutzgebiete, die aber max. 10% des gesamten Jagdgebietes ausmachen dürfen, ausgenommen.

Das gilt aber nicht für Feld und Wiese. Da darf der Grundeigentümer schon das Betreten verbieten, wenn er will, aber das muss er dann kennzeichnen.

Man geht glaube ich auch juristisch von dem aus, was allgemein ( orts) üblich ist.

Meine Großeltern waren Bauern plus Jäger mit viel Grund und Wald. Abgeerntete Felder durften da betreten werden, im Winter wenn kein Wintergetreide angesät war auch, das galt auch für die von den Nachbarn und teilweise sogar zu Pferde ( zB Stoppelfelder vor dem Umpflügen ).
Wiesen bis zu einer gewissen Höhe durfte ich auch betreten...
Oder anders ausgedrückt, man hat mir damals erklärt, wenn ich sicher keinen Schaden anrichte, dann darf ich.:) Das ist aber lange her, und war in OÖ.
Ich halte mich trotzdem immer noch genau so daran und habe bisher keine Probleme mit den Bauern hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
von tirol weiß ich, daß die gemeinden einige monate im winter das betreten erlauben, ende okt-ende märz?
bei häufig frequendierten feldwegen stehen hinweistafeln bezgl. leinenpflicht, betreten.... unterschrieben 'der bürgermeister'.

Entschuldige , aber die Gemeind kann nicht über das Eigentum eines anderen entscheiden .

weil ich ja doch lieb bin :)

3.2 Nicht eingefriedete Flächen
Für das Betreten oder die sonstige Nutzung zu Erholungszwecken anderer nicht eingefriedeter
landwirtschaftlich genutzter Flächen ist zu unterscheiden, ob auf diesen Feldfrüchte angebaut sind
oder nicht.
Auf nicht angebauten Flächen ist zwar das Betreten ohne Zustimmung des
Verfügungsberechtigten nicht gestattet, es wird jedoch im allgemeinen geduldet.
Für das aktuell in Nutzung stehende Gebiet gelten jedoch die Vorschriften der Feldschutzgesetze.
Nach diesen ist lediglich das Betreten der Wege (soweit sie nicht gesperrt sind) gestattet, ein
Aufenthalt in der sonstigen Flur ist nicht erlaubt, wenn auch nur in Einzelfällen Einwände erhoben
werden.

Stand 1993, keine Ahnung, ob sich da inzwischen etwas geändert hat.

Hier wurde alles gesagt und im schlimmeren Fall , kann man eine Besitzstörungsklage bekommen .
Auch der Jäger/Jagdpächter kann über fremdes Eigentum nicht bestimmen , da er ja selbst nur eine Art von duldungsrecht hat .. sprich betretten eines fremden Grundstückes .

Josef
 
... Übrigens, der Paragraph 94 im NÖ Jagdgesetz, der das Durchstreifen von Jagdgebiet abseits von Wegen verbietet, der öfters hergenommen wird auch von Camellia wie es scheint - der gilt eigentlich nur für die Jäger selber, da darf nämlich nicht einer einfach so durch das Revier vom anderen latschen - nicht aber für nichtjagende Spaziergänger! Es steht nämlich schön deutlich geschrieben: man darf es nicht mit Gewehr, mit Fallen, mit Frettchen oder Vogel, auch nicht mit offensichtlich revierendem (Jagd)Hund.....
Wer also weder Gewehr noch sonst etwas, womit man jagen könnte, mitführt, der darf sehr wohl. Auch im Jagdgebiet, auch abseits der Wege!
Futterstellen im Umkreis von 200m, sowie gekennzeichnete Wildschutzgebiete, die aber max. 10% des gesamten Jagdgebietes ausmachen dürfen, ausgenommen.
vielen dank für die sehr verständliche erklärung!
 
Meine Großeltern waren Bauern plus Jäger mit viel Grund und Wald.

Abgeerntete Felder durften da betreten werden, im Winter wenn kein Wintergetreide angesät war auch, das galt auch für die von den Nachbarn und teilweise sogar zu Pferde ( zB Stoppelfelder vor dem Umpflügen ).
Wiesen bis zu einer gewissen Höhe durfte ich auch betreten...
Oder anders ausgedrückt, man hat mir damals erklärt, wenn ich sicher keinen Schaden anrichte, dann darf ich.:) Das ist aber lange her, und war in OÖ
Ich halte mich trotzdem immer noch genau so daran und habe bisher keine Probleme mit den Bauern hier.

Innerhalb der Familie sollte es auch keine Schwierigkeiten geben.

ich denke, kein Nichtbauer kann durch bloßes Hinschauen, ob der Boden vorbereitet ist oder nicht.

Wenn man beabsichtigt für seinen Hund eine Trainingsfährte zu legen sollte man den Eigentümer VORHER um seine Einverständnis bitten. In der Regel, und wenn der Eigentümer noch keine negative Erfahrung machen mußte wird er nicht dagegen haben.

Wie man in den Wald hineinruft - so kommts zurück.

lg.Feline
 
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ich denke, kein Nichtbauer kann durch bloßes Hinschauen, ob der Boden vorbereitet ist oder nicht.
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Wenn man beabsichtigt für seinen Hund eine Trainingsfährte zu legen sollte man den Eigentümer VORHER um seine Einverständnis bitten.

Ich glaube eigentlich schon, dass ein Mensch mit ein wenig Hausverstand den Unterschied zwischen einem Stoppelfeld, einem grob gepflügten Feld oder einem fein mit der Egge vorbereiteten Feld erkennen kann, dazu muss man kein Bauer sein.

Fährten ist ja sowieso wieder eine andere Geschichte, dazu braucht man einen Bewuchs auf den Feldern. Das ist mir unangenehm - siehe Erziehúng durch die Bauern-Großeltern;) - daher trainiere ich fast nur auf (eher kurzen) Wiesen, oder gelegentlich im Wald.
 
Das stimmt nicht. Gerade im Wald gibt es da in Ö ganz spezielle sehr "benutzerfreundliche" Regelungen.
Spazierengehen ( nicht langlaufen, radfahren etc! ) darf man fast immer und fast überall im WALD, egal, ob Bundesforst oder Privat.
Nur ganz bestimmte meist vorübergehende Sperren sind erlaubt, so muss zB bei einem "jagdlichen Sperrgebiet" dieses erstens ausgewiesen sein und zweitens zeitlich begerenzt. Steht das nicht dabei, gilt es schon wieder nicht.

Übrigens, der Paragraph 94 im NÖ Jagdgesetz, der das Durchstreifen von Jagdgebiet abseits von Wegen verbietet, der öfters hergenommen wird auch von Camellia wie es scheint - der gilt eigentlich nur für die Jäger selber, da darf nämlich nicht einer einfach so durch das Revier vom anderen latschen - nicht aber für nichtjagende Spaziergänger! Es steht nämlich schön deutlich geschrieben: man darf es nicht mit Gewehr, mit Fallen, mit Frettchen oder Vogel, auch nicht mit offensichtlich revierendem (Jagd)Hund.....
Wer also weder Gewehr noch sonst etwas, womit man jagen könnte, mitführt, der darf sehr wohl. Auch im Jagdgebiet, auch abseits der Wege!
Futterstellen im Umkreis von 200m, sowie gekennzeichnete Wildschutzgebiete, die aber max. 10% des gesamten Jagdgebietes ausmachen dürfen, ausgenommen.

Das gilt aber nicht für Feld und Wiese. Da darf der Grundeigentümer schon das Betreten verbieten, wenn er will, aber das muss er dann kennzeichnen.

Man geht glaube ich auch juristisch von dem aus, was allgemein ( orts) üblich ist.

Meine Großeltern waren Bauern plus Jäger mit viel Grund und Wald. Abgeerntete Felder durften da betreten werden, im Winter wenn kein Wintergetreide angesät war auch, das galt auch für die von den Nachbarn und teilweise sogar zu Pferde ( zB Stoppelfelder vor dem Umpflügen ).
Wiesen bis zu einer gewissen Höhe durfte ich auch betreten...
Oder anders ausgedrückt, man hat mir damals erklärt, wenn ich sicher keinen Schaden anrichte, dann darf ich.:) Das ist aber lange her, und war in OÖ.
Ich halte mich trotzdem immer noch genau so daran und habe bisher keine Probleme mit den Bauern hier.


Kannst du mir sagen, wie es rechtlich aussieht, wenn der Jäger die Futterstellen neben öffentl. Wegen aufstellt, also wirklich 1m vom Weg weg? Das machens nämlich auf allen Wegen in meiner Spaziergegend.
 
Dass man eingezäuntes Gebiet nicht betritt, ist mir klar; genau so laufe ich nicht über Felder bzw. bei uns durch die Reihen der Weingärten.

:confused:Aber etwas versteh ich immer noch nicht:
Wir haben fast direkt vor der Haustüre/Gartentürl Felder und Weingärten so weit das Auge reicht - brettleben und weit und breit kein Wald.
Zwischen 2 Feldern läuft ein etwa 3 m breiter Gras-Unkraut-Matsch-Trampelpfad, der von den Bauern und Jägern auch befahren wird. Dieser 'Weg' schlängelt sich mehrere Kilometer bis zum Nachbarort.
'Unser' alter Jäger (einer von mehreren in einer Jagdgemeinschaft) jagt immer wieder Leute von dort weg - ohne Begründung, einfach nur, er erlaube das nicht.
Es gab schon einige unliebsame Begegnungen - nicht nur mit Hundebesitzern (angeleinte Hunde), sondern auch mit alten Menschen, die einfach nur spazieren gehen wollten.
Darf man so einen Weg gehen?
 
Kannst du mir sagen, wie es rechtlich aussieht, wenn der Jäger die Futterstellen neben öffentl. Wegen aufstellt, also wirklich 1m vom Weg weg? Das machens nämlich auf allen Wegen in meiner Spaziergegend.

Ich bin ja kein Jurist :p - aber ich tät' mal sagen, wenn das zB ein gekennzeichneter Wanderweg ist, dann ist es eindeutig, dann war der halt zu faul um weiter in den Wald reinzugehen.

Ähnlich würde ich das sehen, wenn es ein forstlich genutzter Weg ist (also breit genug für einen Traktor zB und auch immer mit frischen Spuren).

Wenn es aber nur so ein schmaler Gehweg ohne Kennzeichnung ist - dann würde ich persönlich den im Winter, solange halt gefüttert wird meiden, im Sommer nicht.
 
Ich bin ja kein Jurist :p - aber ich tät' mal sagen, wenn das zB ein gekennzeichneter Wanderweg ist, dann ist es eindeutig, dann war der halt zu faul um weiter in den Wald reinzugehen.

Ähnlich würde ich das sehen, wenn es ein forstlich genutzter Weg ist (also breit genug für einen Traktor zB und auch immer mit frischen Spuren).

Wenn es aber nur so ein schmaler Gehweg ohne Kennzeichnung ist - dann würde ich persönlich den im Winter, solange halt gefüttert wird meiden, im Sommer nicht.

Ja ich weiß eh :p, aber weils grad da stand und ich schon öfter drüber nachgedacht hab. Die Wege sind teilw. sogar asphaltiert bzw. alle relativ breit und Traktoren und Jäger kurven drauf herum. :D Weil wenn ich da 200m ausweichen müsste, würd ich wirklich quer durch den Wald latschen. :D
 
Dass man eingezäuntes Gebiet nicht betritt, ist mir klar; genau so laufe ich nicht über Felder bzw. bei uns durch die Reihen der Weingärten.

:confused:Aber etwas versteh ich immer noch nicht:

Wir haben fast direkt vor der Haustüre/Gartentürl Felder und Weingärten so weit das Auge reicht - brettleben und weit und breit kein Wald.
Zwischen 2 Feldern läuft ein etwa 3 m breiter Gras-Unkraut-Matsch-Trampelpfad, der von den Bauern und Jägern auch befahren wird. Dieser 'Weg' schlängelt sich mehrere Kilometer bis zum Nachbarort.
Die Bauern und Jäger nutze bei ihrer Arbeit auch schon Autos.

'Unser' alter Jäger (einer von mehreren in einer Jagdgemeinschaft) jagt immer wieder Leute von dort weg - ohne Begründung, einfach nur, er erlaube das nicht.
Das ist nun mal sein gutes Recht.

Es gab schon einige unliebsame Begegnungen - nicht nur mit Hundebesitzern (angeleinte Hunde), sondern auch mit alten Menschen, die einfach nur spazieren gehen wollten.
Besitzstörung ist altersunabhängig.

Darf man so einen Weg gehen?
nein

Würdest du es schätzen wenn wildfremde Leut' durch deinen Garten und dein Schlafzimmer latschen täten ?
 
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