erlaubt?

Seit 1. Jänner 2005 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft; in vielen Bereichen sieht es höhere Standards als das bisherige Gesetz vor. Hier die wichtigsten Neuerungen: Die Haltung von Kettenhunden ist ab sofort ausnahmslos untersagt. Ebenso verboten ist die Verwendung von Stachelhalsbändern, elektrisierenden bzw. chemischen Dressurgeräten. Wenn Sie Ihren Hund in einem Zwinger halten, müssen Sie für regelmäßigen Auslauf sorgen. Achten Sie auch darauf: der Zwinger muss mindestens 15 m2 groß und mit einer wärmegedämmten Schutzhütte und Liegefläche ausgestattet sein.
Wenn Sie mehrere Hunde halten, gibt es die Verpflichtung zur Gruppenhaltung, soweit die Hunde untereinander verträglich sind. Und wenn Ihre Hündin Junge hat, dürfen diese frühestens nach acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Bei der Unterbringung von Hunden in Autos ist für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.
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Ein Hund ist in einem Zwinger ganz sicher besser aufgehoben, als an der Kette, oder an einem Strick !!!!!!!!!!!!
Wenn du solange außer Haus sein musst, dann sorge für jemanden der den Hund betreut, mit ihm Gassi geht, dann kannst du dir auch den Zwinger
ersparen.
 
dwina schrieb:
tja..vermutlich wirds jetzt wieder öfters solche haltungsformen geben...gestern kam vom lagerhaus der neue prospekt, da ist diese art von hundehaltung auch zu kaufen :mad:
Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum sowas verkauft werden darf, gilt auch für Tele und Stachler, wenn es sowieso nicht verwendet werden darf, dann sollte auch der Handel damit verboten werden:mad:
 
Kathi K. schrieb:
bzw selbst wenns erlaubt wäre würd ich das nie machen...und sogut wie alle anderen hier sicher auch ned!:cool:

Das mag sein, aber:

Ob man etwas macht oder machen würde ODER nicht macht oder nicht machen würde ist persönliche Einstellungssache.

Und im Allg. ist die Einstellung zu Haustieren am Land ja eine etwas andere als in "unseren Breiten" üblich.

An Gesetze müssen sich jedoch sowohl Bauern als auch Doktoren halten (DAS IST BITTE EIN ÜBERSPITZTES BEISPIEL UND KEINERLEI WERTUNG!!!), andernfalls ist mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.

Das sind die Fakten ;) .

lg
Nicole
 
Andrea J schrieb:
Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum sowas verkauft werden darf, gilt auch für Tele und Stachler, wenn es sowieso nicht verwendet werden darf, dann sollte auch der Handel damit verboten werden:mad:

das nennt man "freie Marktwirtschaft" ;)

Es ist nicht verboten, die Dinger zu kaufen, verkaufen oder zu Hause zu haben, sondern nur, sie zu verwenden.

lg
Nicole
 
Isetta schrieb:
das nennt man "freie Marktwirtschaft" ;)

Es ist nicht verboten, die Dinger zu kaufen, verkaufen oder zu Hause zu haben, sondern nur, sie zu verwenden.

lg
Nicole

ah, da bin ich mir nicht so sicher, irgendwo wurde doch hier mal zitiert das eigentlich schon der besitz eines teles oder stachelhalsbandes strafbar ist :confused:
 
Bewegungsfreiheit

§ 16. (1) Die Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so
eingeschränkt sein, dass dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden
zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird.
(2) Das Tier muss über einen Platz verfügen, der seinen
physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen ist.
(3) Die dauernde Anbindehaltung ist verboten.
(4) Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter
Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren,
soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe
entgegenstehen. Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft durch Verordnung festzulegen, welche
Gegebenheiten als zwingende rechtliche oder technische Gründe
anzusehen sind.
(5) Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der
Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden
.
(6) Wildtiere dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend,
angebunden gehalten werden. Unberührt bleibt die Ausbildung von
Greifvögeln im Rahmen der Beizjagd.
 
Ich klink mich mal mit ner Frage bzgl Laufschnur ein..

Warum ist das verboten, wenn der Hund (fast) genauso viel Bewegungsfreiheit hat wie ohne, nur halt das Grundstück garantiert nicht verlassen kann?
Es ist ja so, dieser Husky der Nachbarn meiner Mutter läuft frei im Garten rum und tötet ihre Katzen. Ich hab also meiner Mutter gesagt, sie soll den Besitzern sagen, sie sollen ihn an eine lange leine nehmen, die lang genug ist, dass er sich angenehm bewegen kann, aber keine Katze weit verfolgen. Ok, Beit Hanina hat eh kein TSG, aber was ist an sowas so schlimm? Draußen sind Hunde auch angeleint... macht's was aus, ob auf der Straße oder im Garten? Unser Bogus war, wenn er im Garten war, auch an einer mal 5, mal 10m langen Leine und konnte schön spielen, kein Problem.

:confused:
 
Zithat Anfang:Draußen sind Hunde auch angeleint... macht's was aus, ob auf der Straße oder im Garten? Unser Bogus war, wenn er im Garten war, auch an einer mal 5, mal 10m langen Leine und konnte schön spielen, kein Problem.
Zithat Ende

Ich wollt mich ja eigentlich nicht einmischen, aber das ist ja alles wirklich ....
Du kannst doch spazieren gehen an der Leine nicht mit einer Laufleine im Garten vergleichen. Beim spazieren gehen bin ich ja mit dabei und auf der Laufleine hängt er, wie in diesem Fall, 10 Stunden alleine angehängt.
Das musste ich jetzt loswerden.
Und ich schreibs auch noch mal, abgesehen davon, ES IST VERBOTEN!!!
 
Du liebe Zeit, ich nehm dem Paco sogar jegliche Halsbänder runter, wenn ich nur kurz aus der Wohnung geh......
Und da würde jemand tatsächlich den Hund den ganzen Tag anhängen.... ich möcht gar nicht nachdenken was alles passieren kann.

Ich bin oft zu vorsichtig, das geb ich zu.
Aber man weiß nie, wofür es gut ist.... ;)
 
stoepsl7 schrieb:
.......
Und ich schreibs auch noch mal, abgesehen davon, ES IST VERBOTEN!!!

DAS ist uns mittlerweile wirklich allen klar ;)

ABER DAS trifft auf Österreich zu, vielleicht auch auf Deutschland - nicht jedoch auf Israel (dort wohnt glaub ich Ore-Sama´s Mutter) ;)
 
Masal schrieb:
Wenns so ist darf ich meinen Hund gar nicht raus lassen ohne vorher den Garten und die Wege zu kontrollieren... reinschmeissen kann immer wer was!

Mein Vermieter hat keine Freude mit einem Zwinger...

Hab ja auch nach den Erfahrungen mit so einer Laufleine gefragt!!!!!!!!!!!!!!!!

Schon mal bedacht das der Hund wenn er an so einer Laufleine hängt und es regent eine Hütte usw. braucht-bzw. Sonnenschutz im somer und dies nicht so leicht mit der Laufkette zu bewerkstelligen ist? Oder soll er 10 Stundne im Regen/Schnee/Sonne stehen?
lg Uschi & Rudel
 
Wenn alleine im Garten, dann im Zwinger mit kleinem Auslauf - ohne Leine und ohne Halsband! 10 Stunden für einen einzelnen, einsamen Hund finde ich aber etwas heftig.

Niemals würde ich - auch wenn es erlaubt wäre - einen Hund ohne Aufsicht irgendwo anhängen für länger als 10 oder 15 Minuten.

Aber ich mache nicht mal das, wenn ich etwas besorgen muss, bleiben sie besser im Auto.
 
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