Seit 1. Jänner 2005 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft; in vielen Bereichen sieht es höhere Standards als das bisherige Gesetz vor. Hier die wichtigsten Neuerungen: Die Haltung von Kettenhunden ist ab sofort ausnahmslos untersagt. Ebenso verboten ist die Verwendung von Stachelhalsbändern, elektrisierenden bzw. chemischen Dressurgeräten. Wenn Sie Ihren Hund in einem Zwinger halten, müssen Sie für regelmäßigen Auslauf sorgen. Achten Sie auch darauf: der Zwinger muss mindestens 15 m2 groß und mit einer wärmegedämmten Schutzhütte und Liegefläche ausgestattet sein.
Wenn Sie mehrere Hunde halten, gibt es die Verpflichtung zur Gruppenhaltung, soweit die Hunde untereinander verträglich sind. Und wenn Ihre Hündin Junge hat, dürfen diese frühestens nach acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Bei der Unterbringung von Hunden in Autos ist für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.
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Ein Hund ist in einem Zwinger ganz sicher besser aufgehoben, als an der Kette, oder an einem Strick !!!!!!!!!!!!
Wenn du solange außer Haus sein musst, dann sorge für jemanden der den Hund betreut, mit ihm Gassi geht, dann kannst du dir auch den Zwinger
ersparen.
Wenn Sie mehrere Hunde halten, gibt es die Verpflichtung zur Gruppenhaltung, soweit die Hunde untereinander verträglich sind. Und wenn Ihre Hündin Junge hat, dürfen diese frühestens nach acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Bei der Unterbringung von Hunden in Autos ist für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperatur zu sorgen.
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Ein Hund ist in einem Zwinger ganz sicher besser aufgehoben, als an der Kette, oder an einem Strick !!!!!!!!!!!!
Wenn du solange außer Haus sein musst, dann sorge für jemanden der den Hund betreut, mit ihm Gassi geht, dann kannst du dir auch den Zwinger
ersparen.