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Naja, bei "an Zahlungs halber" gehts ja nicht um Erbantritt od. nicht.
Fakt ist, daß derjenige welcher das Begräbnis bezahlt (das muß kein Familienangehöriger sein) ein Anrecht auf das Erbe hat sofern dieses vom Wert geringer ist als die Begräbniskosten.
Hatte ich letztes Jahr, persönliche Gegenstände u. 80 geerbt, die Differenz zu den Beerdigungskosten waren natürlich trotzdem im vierstelligen Bereich (vermutlich so wie bei Cheeta).
Schmuck und anonyme Sparbücher muss man aber nun wirklich nicht vererben, die kann man doch recht gut auch zu Lebzeiten verschenken.
Auch will meine Mam nicht wenn mal was mit ihr ist, daß er hinter ihrem Sarg nachgeht, kann man das polizeilich verbieten lassen? Oder auch ins Testament mit aufnehmen?