Erbfrage

Gelöscht_32

Gesperrt
Super Knochen
Vielleicht weis wer von euch wie das ist wenn man wem enterbt.

Folgendes: Meine Mam möchte meinen großen Bruder enterben. was muss sie im Testament beachten bzw, kann er das Testament dann mal anfechten?
 
He super Danke für den Link, der Mordversuch ist da nur hat meine Mam das leider nicht zur Anzeige gebracht.

Ja das Testament wird auf jeden Fall mit einem Notar gemacht werden, es ist einiges an Wert da bei uns und das soll er einfach nicht bekommen.

Wer auf seine eigene Mutter mit dem Messer los geht ohne Grund noch dazu der hat es nicht verdient was zu bekommen:mad::mad::mad:
 
He super Danke für den Link, der Mordversuch ist da nur hat meine Mam das leider nicht zur Anzeige gebracht.

Ja das Testament wird auf jeden Fall mit einem Notar gemacht werden, es ist einiges an Wert da bei uns und das soll er einfach nicht bekommen.

Wer auf seine eigene Mutter mit dem Messer los geht ohne Grund noch dazu der hat es nicht verdient was zu bekommen:mad::mad::mad:

:eek: alter schwede....
geb dir völlig recht :mad:
viel "erfolg" wünsch ich euch, hoffe das klappt!
 
Genau das wollen wir ja verhindern, er hat einen Teil schon bekommen.
Genauer gesagt den hat er sich einfach genommen ohne lange zu fragen, auch ist er NICHT bei meiner Mam aufgewachsen wie sie die Sachlage da aus?


In diesem Fall sieht es wieder anders aus....
um anspruch auf seinen Pflichtteil zu haben muss er nachweislich zwei wochen lang mit seiner Mutter im selben Haushalt gelebt haben. Hat er das steht im glaub ich 1/8 zu....hat er weniger mit der Mutter gemeinsam im Haushalt gelebt kann der Pflichtteil reduziert werden bzw. ganz ausfallen!
Wie das ist wenn die Mutter drauf besteht das er GARNICHTS bekommt das weiß ich nicht! Kommt dann glaub ich auch drauf an ob es nachweisbar ist das er sich "seinen Anteil" schon verher weg genommen hat! Sowas gibt es und ist auch möglich...
Am besten den Notar fragen!

Bitte dann unbedingt bescheid geben was der gesagt hat...Erbsachen interessieren mich immer! :eek: Gerne auch per PN.
Viel glück auf jeden fall beim Notar! ;)
 
Das tät' mich auch interessieren, einfach weil mich solche Rechtsfragen generell sehr interessieren....

Rein vom Bauchgefühl her tät' ich sagen, bei völliger Entfremdung ist eine Enterbung schon möglich?

Edit: gerade nachgelesen....geht nur, wenn zB die Mutter vom Sohn in einer Notstandssituation im Stich gelasssen wurde, oder der Sohn rechtskräftig zu einer Haftstrafe von über 20 Jahren verurteilt wurde, oder er eine "gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößige Lebensart" führt - oder man glaubt, er würde das Erbe verprassen oder sonstwie verlieren, und er selber Kinder hat - dann kann man gleich die Enkel mit dem Pflichtteil bedenken, und ihn übergehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist möglich jemanden auch vom pflichtteil zu befreien, allerdings ist es sehr sehr sehr sehr sehr sehr sehr schwer und es sollten viele beweise für das behauptete da sein...

auf jeden fall mit einem notar erstellen und ihr solltet beim termin gleich mögliche beweise (briefe, usw usf...) mitnehmen.

das problem an der sache ist nämlich, dass der streit ja erst beginnt, wenn der enterber gestorben ist, dh dann wird auch erst geprüft ob das was im testament steht gültigkeit besitzt, falls der enterbte ansprüche meldet. und ein kind das von eltern enterbt (bzw vom pflichtteil befreit) werden soll ist so ca die schwierigste form..

falls du fragen hast, gern per pn, hab da erfahrung

lg
fiona
 
Edit: gerade nachgelesen....geht nur, wenn zB die Mutter vom Sohn in einer Notstandssituation im Stich gelasssen wurde


Nun meine Mutter und Großmutter hatten seit 20 Jahren keinen Kontakt und als meine Om eine ledensbedrohliche OP hatte und meine Mutter sie nicht besuchen und vor allem danach nicht pflegen wollte, war das kein Grund, da die Entfremdung schon vorher stattfand.

Also am besten beim Notar nachfragen, die erste Stunde kostet nichts, wenn er kein Schrifstück aufsetzt.
 
Nun meine Mutter und Großmutter hatten seit 20 Jahren keinen Kontakt und als meine Om eine ledensbedrohliche OP hatte und meine Mutter sie nicht besuchen und vor allem danach nicht pflegen wollte, war das kein Grund, da die Entfremdung schon vorher stattfand.

Also am besten beim Notar nachfragen, die erste Stunde kostet nichts, wenn er kein Schrifstück aufsetzt.


Das heißt deine Mutter hat trotzdem zummindest ihren Pflichtteil von deiner Großmutter geerbt, hab ich das jetzt richtig verstanden? :confused:
 
Das heißt deine Mutter hat trotzdem zummindest ihren Pflichtteil von deiner Großmutter geerbt, hab ich das jetzt richtig verstanden? :confused:

Ja, hätte sie, wenn keine Überschuldung durch das Begräbnis gewesen wäre.

So habe ich alles bekommen was da war, weil ich das begräbnis, Notar etc bezahlt hatte.
"Überlassung an Zahlung statt" hat das glaube ich geheißen.

Ich bekam ihr Sparbuch und alles was am Konto war (das waren ein paar Hundert Euro gemeinsam) und hatte insgesamt ein minus von ein paar Tausend Euro. :rolleyes:
 
Ja, hätte sie, wenn keine Überschuldung durch das Begräbnis gewesen wäre.

So habe ich alles bekommen was da war, weil ich das begräbnis, Notar etc bezahlt hatte.
"Überlassung an Zahlung statt" hat das glaube ich geheißen.

Ich bekam ihr Sparbuch und alles was am Konto war (das waren ein paar Hundert Euro gemeinsam) und hatte insgesamt ein minus von ein paar Tausend Euro. :rolleyes:

*sprachlosbin* :eek:
 
Naja, bei "an Zahlungs halber" gehts ja nicht um Erbantritt od. nicht.
Fakt ist, daß derjenige welcher das Begräbnis bezahlt (das muß kein Familienangehöriger sein) ein Anrecht auf das Erbe hat sofern dieses vom Wert geringer ist als die Begräbniskosten.

Hatte ich letztes Jahr, persönliche Gegenstände u. 80 geerbt, die Differenz zu den Beerdigungskosten waren natürlich trotzdem im vierstelligen Bereich (vermutlich so wie bei Cheeta).
 
ja.. beerdigungskosten sind höher als im allgemeinen angenommen.
immerhin will frau ja am letzten weg eines geliebten menschen nicht geizen.. da kommt wirklich einiges zusammen.
 
ja wohl wahr.
schockiert war ich dann aber schon das ich in wien (trotz eigenem familiengrab) doppelt soviel zahlen hätte müssen als bei einem neuen grab bei uns im ort.... eine differenz von ca. 4500 euro ist da ja schon etwas sehr extrem. :eek:
 
@ snoopy & jenny:

ähm, wenn bei ableben deiner mutter kein vermögen mehr da ist, bzw. nur mehr soviel, dass damit die begräbniskosten beglichen werden können, nun ja ... dann kann dein brüderchen brausen gehen!

wir hatten auch so einen fall ...
bei lebzeiten kann man alles verschenken und mit seinem vermögen machen was man will. nun ja, das tat meine großmutter dann.
der notar sagte uns damals, dass es da eine frist gibt, damals waren es 2 jahre, die meine großmutter noch leben muss, danach verjährt es und es besteht kein anspruch auf pflichtteil mehr (außer was tatsächlich noch im besitz meiner großmutter ist).

meine oma hat das fruchtgenussrecht, lebenslanges wohnrecht und meine mutter muss sie pflegen, das geschenkte haus darf weder belastet noch veräußert werden - erst mit ableben meiner großmutter. der notar hat damals 600,00 eur gekostet und beim gericht waren ca. 180,00 euro eintragungsgebühren zu zahlen. sonst nix.
erben ist meist wesentlich teurer.

such dir einen guten notar und erklärt ihm alles, die sachlage in der familie ... einfach die karten offen auf den tisch. die rechtslage und tricks die kennt dieser und kann euch helfen.
unseren notar kann ich nur bestens weiterempfehlen, der hatte wirklich was los.
 
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