"Pentobarbital ist deshalb die erste Wahl unter den zur Tötung von Tieren zugelassenen Arzneimitteln. Seine Unterstellung unter das Betäubungsmittelrecht bedingt keinen wesentlichen
bürokratischen Mehraufwand in der tierärztlichen Praxis, die eine Bevorzugung von T 61 rechtfertigen würde."
Pentobarbital IST die Narkose, die alleine in Überdosis oder in niedriger Dosis als Vorbereitung auf T61 gegeben werden kann.
Soweit ich weiß, ist in Ö ein sehr strenges Arzneimittelgesetz in Kraft und alles was zum betäuben oder süchtig machen geeignet ist, ist unter strengen Auflagen zu handhaben, zu lagern und zu dokumentieren. Immer schon.
Dieser von Dir zitierte Satz meint, dass es in D anscheinend (jetzt?) zu einer Umstrukturierung unter den Arzneimittel gekommen ist, wonach das Pentobarital jetzt auch streng zu handhaben ist. Das ist der "bürokratische Mehraufwand", der es NICHT rechtfertigt, NUR mit T61 zu töten.
So ist das zu verstehen.
An alle, die in die Situation kommen:
T61 steht groß und deutlich auf dem Karton der Durchstichflasche, aus der der TA die Spritze aufzieht. Hat das Tier zu diese Zeitpunkt noch keine Narkose (wurscht womit) bekommen; schreit den TA zusammen, packt das Tier und zeigt Rückgrat!
Es ist mir auch schon mal passiert (vor 20 Jahren), dass ein TA gleich nur zu T61 greifen wollte. Ich hab ihn angeschaut und gesagt: und wo bleibt die Narkose? Da hat er ganz kleinlaut reagiert und gestammelt, dass er eh vorher Narkose gibt......
Also es gibt schon Volltr.... ABER ICH HOFFE, DASS DIE MITTLERWEILE NICHT MEHR EXISTIEREN!