3.2.04 - Tiroler Tageszeitung
Psychotest ist für Welzig einfach demütigend
Tierschutzverein tobt über Gesetz.Wohin mit abgenommenen Hunden? Tierheime wollen sie keinesfalls ein halbes Jahr verwahren, bis sie dann möglicherweise doch eingeschläfert werden.
INNSBRUCK (hm). Die Novelle des Landespolizeigesetzes über die Hundehaltung hat nicht nur Freunde. Ab 5. März brauchen Hundehalter eine Bewilligung für Kampfhunde oder Mischlinge mit einem Scharfen im Stammbaum. Wer nicht ansucht, muss mit Strafen bis zu 10.000 rechnen. Außerdem wird das Tier abgenommen (die TT berichtete).Die Leiterin des Tierschutzvereines für Tirol, Inge Welzig, sieht gerade hier unlösbare Probleme auf die Tierheime zukommen: Die abgenommen Vierbeiner sollen nämlich ein halbes Jahr bei uns untergebracht werden. Wir haben uns zur Wehr gesetzt, dass dies auch im Gesetzestext verankert wird. In diesem Zeitraum könnte der Hundehalter doch noch eine Bewilligung bekommen oder ein neues Zuhause für das Tier gefunden werden. Wenn alle Stricke reißen, muss der Kampfhund eingeschläfert werden egal, ob er schon aggressiv in Erscheinung getreten ist oder nicht. Eine unglaubliche Zumutung für unser tierliebendes Personal. Das soll sechs Monate einen gutmütigen, aber beschlagnahmten Hund mit dem Wissen liebevoll versorgen, dass er getötet wird. Und für die echten Notfälle bleibt dann kein Platz mehr bei uns, schimpft Welzig.Die Innsbrucker Tierschützerin ärgert sich auch, dass das neue Kampfhundegesetz verlangt, dass Hundehalter mindestens das doppelte Gewicht des Tieres auf die Waage bringen müssen: Das heißt, dass ich letztes Jahr einen Rottweilermischling mit durchschnittlichem Gewicht führen konnte, heuer nach einer Gewichtsabnahme aber nicht mehr darf. Zuvor muss auch ich einen fast demütigenden Psychotest über mich ergehen lassen und den Ärzten dafür 120 Euro bezahlen.
Psychotest ist für Welzig einfach demütigend
Tierschutzverein tobt über Gesetz.Wohin mit abgenommenen Hunden? Tierheime wollen sie keinesfalls ein halbes Jahr verwahren, bis sie dann möglicherweise doch eingeschläfert werden.
INNSBRUCK (hm). Die Novelle des Landespolizeigesetzes über die Hundehaltung hat nicht nur Freunde. Ab 5. März brauchen Hundehalter eine Bewilligung für Kampfhunde oder Mischlinge mit einem Scharfen im Stammbaum. Wer nicht ansucht, muss mit Strafen bis zu 10.000 rechnen. Außerdem wird das Tier abgenommen (die TT berichtete).Die Leiterin des Tierschutzvereines für Tirol, Inge Welzig, sieht gerade hier unlösbare Probleme auf die Tierheime zukommen: Die abgenommen Vierbeiner sollen nämlich ein halbes Jahr bei uns untergebracht werden. Wir haben uns zur Wehr gesetzt, dass dies auch im Gesetzestext verankert wird. In diesem Zeitraum könnte der Hundehalter doch noch eine Bewilligung bekommen oder ein neues Zuhause für das Tier gefunden werden. Wenn alle Stricke reißen, muss der Kampfhund eingeschläfert werden egal, ob er schon aggressiv in Erscheinung getreten ist oder nicht. Eine unglaubliche Zumutung für unser tierliebendes Personal. Das soll sechs Monate einen gutmütigen, aber beschlagnahmten Hund mit dem Wissen liebevoll versorgen, dass er getötet wird. Und für die echten Notfälle bleibt dann kein Platz mehr bei uns, schimpft Welzig.Die Innsbrucker Tierschützerin ärgert sich auch, dass das neue Kampfhundegesetz verlangt, dass Hundehalter mindestens das doppelte Gewicht des Tieres auf die Waage bringen müssen: Das heißt, dass ich letztes Jahr einen Rottweilermischling mit durchschnittlichem Gewicht führen konnte, heuer nach einer Gewichtsabnahme aber nicht mehr darf. Zuvor muss auch ich einen fast demütigenden Psychotest über mich ergehen lassen und den Ärzten dafür 120 Euro bezahlen.