Spezielle Bestimmungen für gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde, gleich welcher Rasse, sind in Dänemark ungewünscht. Als gefährlich gelten Hunde, die Personen angegriffen haben, erhebliche Schäden verusachten oder auf andere Weise vermuten lassen, dass sie eine Gefährdung darstellen. Die Besitzer können im Einzelfall aufgefordert werden, den Hund nur mit Maulkorb mitzuführen. Auch Auflagen zur Tötung des Tieres können u.U. auferlegt werden.