Snuffi
Super Knochen
Rathauskorrespondenz vom 26.3.2010:
Wiener Landtag (9)
Utl.: Gesetzesentwurf zur Abänderung des Wiener Tierhaltegesetzes
Wien (RK). LAbg Mag.a Sonja Kato (SPÖ) stellte fest, dass das Ergebnis der Volksbefragung bei dieser Frage so eindeutig gewesen sei, wie bei keiner anderen Frage. Man halte die Versprechen ein, die man gegeben habe und werde nun den Hundeführschein wie von 90 Prozent der Bevölkerung gewünscht umsetzen. Dies sei kein Gesetzesentwurf, der über die Köpfe der BürgerInnen hinweg gehe, sondern ein erster wichtiger Schritt. Natürlich werde man weitere Schritte setzen müssen, so Kato.
LAbg Dr. Herbert Madejski (FPÖ) sagte, dass man es sich einfacher machen hätte können, wenn man in dem bestehenden Gesetz nur das Wort "freiwillig" durch das Wort "verpflichtend" ersetzt hätte. Man gehe in diesem Entwurf immer von den 13 Hunderassen aus, die derzeit nur fünf Prozent der Hunde in Wien umfassen würden. Bald würde man jedoch alle Mischlinge mit aufnehmen müssen, denn ansonsten wäre die zu beschließende Verordnung völlig hinfällig. Laut Experten könne man die Rassen gar nicht in "gefährlich" und "nicht gefährlich" einteilen. Er merkte auch an, dass man die Prüfung schriftlich absolvieren müsse und man sich frage, was mit den Hunden passiere, wenn ihre Besitzer die Prüfung nicht schaffen würden. Auch die geforderten fachärztlichen Untersuchungen stellte er in Frage. Er sei sich sicher, dass dieses Gesetz bald - sowie auch in der Steiermark - aufgelassen werden müsse.
LAbg Günter Kenesei (ÖVP) merkte an, dass dieses Gesetz viele Eigenartigkeiten aufweise und die Hundebissstatistik ganz andere Zahlen aufführe, die nicht den angeführten Hunderassen entspreche. Diese Zahl ignoriere die SPÖ und verweise auf Dunkelziffern bei sogenannten Kampfhunden. Die WählerInnen hätten keine Ahnung gehabt von dem, was die SPÖ hier plane. Auch bezüglich der Definition des Begriffs "Welpe" habe die SPÖ keine Ahnung, da man Welpen in einem Alter von sechs Monaten noch nicht zum Gehorsam erziehen könne. Mit diesem Gesetz wolle man seitens der ÖVP nichts zu tun haben.
StRin Mag.a Ulli Sima (SPÖ) zitierte aus einem Antrag der ÖVP vom 26.11.2009, wo man einen verpflichtenden Hundeführschein für "gefährliche Rassen" gefordert habe. Zudem sei der Volksbefragungstext eindeutig zu verstehen gewesen und die WienerInnen hätten diesem zu 90 Prozent zugestimmt.
Abstimmung: Der Antrag der Grünen und der FPÖ betreffend "Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes" wurde abgelehnt. Der Antrag der ÖVP betreffend "Einrichtung einer Experten- Arbeitsgruppe zur Erarbeitung vollziehbarer Bestimmungen für einen Hundeführschein fand ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der SPÖ in der ersten Lesung angenommen. Gegen die zweite Lesung wurde durch die Opposition Widerspruch erhoben. Das Gesetz wurde somit nicht beschlossen und kommt zur nächsten Sitzung nochmals auf die Tagesordnung.
Zwtl.: Entwurf eines Gesetzes mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird (Behördenzuständigkeit)
Der eingebrachte Absetzungsantrag wurde abgelehnt. Das Gesetz wurde ohne Wortmeldung in erster Lesung mit den Stimmen der SPÖ angenommen. Da gegen die zweite Lesung durch die Opposition Widerspruch erhoben wurde, wurde es somit nicht beschlossen und steht in der nächsten Sitzung des Wiener Landtages nochmals auf der Tagesordnung.
Die Sitzung des Wiener Landtages endete mit 17.43 Uhr. (Schluss) wil/bom
Rückfragehinweis für Medien:
Wiener Landtag (9)
Utl.: Gesetzesentwurf zur Abänderung des Wiener Tierhaltegesetzes
Wien (RK). LAbg Mag.a Sonja Kato (SPÖ) stellte fest, dass das Ergebnis der Volksbefragung bei dieser Frage so eindeutig gewesen sei, wie bei keiner anderen Frage. Man halte die Versprechen ein, die man gegeben habe und werde nun den Hundeführschein wie von 90 Prozent der Bevölkerung gewünscht umsetzen. Dies sei kein Gesetzesentwurf, der über die Köpfe der BürgerInnen hinweg gehe, sondern ein erster wichtiger Schritt. Natürlich werde man weitere Schritte setzen müssen, so Kato.
LAbg Dr. Herbert Madejski (FPÖ) sagte, dass man es sich einfacher machen hätte können, wenn man in dem bestehenden Gesetz nur das Wort "freiwillig" durch das Wort "verpflichtend" ersetzt hätte. Man gehe in diesem Entwurf immer von den 13 Hunderassen aus, die derzeit nur fünf Prozent der Hunde in Wien umfassen würden. Bald würde man jedoch alle Mischlinge mit aufnehmen müssen, denn ansonsten wäre die zu beschließende Verordnung völlig hinfällig. Laut Experten könne man die Rassen gar nicht in "gefährlich" und "nicht gefährlich" einteilen. Er merkte auch an, dass man die Prüfung schriftlich absolvieren müsse und man sich frage, was mit den Hunden passiere, wenn ihre Besitzer die Prüfung nicht schaffen würden. Auch die geforderten fachärztlichen Untersuchungen stellte er in Frage. Er sei sich sicher, dass dieses Gesetz bald - sowie auch in der Steiermark - aufgelassen werden müsse.
LAbg Günter Kenesei (ÖVP) merkte an, dass dieses Gesetz viele Eigenartigkeiten aufweise und die Hundebissstatistik ganz andere Zahlen aufführe, die nicht den angeführten Hunderassen entspreche. Diese Zahl ignoriere die SPÖ und verweise auf Dunkelziffern bei sogenannten Kampfhunden. Die WählerInnen hätten keine Ahnung gehabt von dem, was die SPÖ hier plane. Auch bezüglich der Definition des Begriffs "Welpe" habe die SPÖ keine Ahnung, da man Welpen in einem Alter von sechs Monaten noch nicht zum Gehorsam erziehen könne. Mit diesem Gesetz wolle man seitens der ÖVP nichts zu tun haben.
StRin Mag.a Ulli Sima (SPÖ) zitierte aus einem Antrag der ÖVP vom 26.11.2009, wo man einen verpflichtenden Hundeführschein für "gefährliche Rassen" gefordert habe. Zudem sei der Volksbefragungstext eindeutig zu verstehen gewesen und die WienerInnen hätten diesem zu 90 Prozent zugestimmt.
Abstimmung: Der Antrag der Grünen und der FPÖ betreffend "Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes" wurde abgelehnt. Der Antrag der ÖVP betreffend "Einrichtung einer Experten- Arbeitsgruppe zur Erarbeitung vollziehbarer Bestimmungen für einen Hundeführschein fand ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der SPÖ in der ersten Lesung angenommen. Gegen die zweite Lesung wurde durch die Opposition Widerspruch erhoben. Das Gesetz wurde somit nicht beschlossen und kommt zur nächsten Sitzung nochmals auf die Tagesordnung.
Zwtl.: Entwurf eines Gesetzes mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird (Behördenzuständigkeit)
Der eingebrachte Absetzungsantrag wurde abgelehnt. Das Gesetz wurde ohne Wortmeldung in erster Lesung mit den Stimmen der SPÖ angenommen. Da gegen die zweite Lesung durch die Opposition Widerspruch erhoben wurde, wurde es somit nicht beschlossen und steht in der nächsten Sitzung des Wiener Landtages nochmals auf der Tagesordnung.
Die Sitzung des Wiener Landtages endete mit 17.43 Uhr. (Schluss) wil/bom
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- Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
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Telefon: 01 4000-81081