Darf man in Österreich Katzen oder Hundefleisch essen ?

akela1

Super Knochen
Ich hab da grad so eine Wette mit meinem Mann laufen - weiß wer ob es in Österreich gegen das Gesetz verstößt Hunde/Katzen zu essen ?

Mein erster Zugang war, dass ja das Schlachten von Katzen und Hunden sicher verboten ist - wie schaut es mit Import von Hundefleisch aus ?

Gibt es sowas in Österreich oder ist generell der Verzehr von Hund und Katze verboten ?

Lg
 
warum sollte es auch verboten sein ?

In unseren Breiten haben Hunde und Katzen einen anderen Stellenwert als anderswo. Deshalb stehen sie wohl nur sehr selten auf einem Speiseplan.

Wenn jemand nichts mehr hat, dann wird er alles erjagen um zu Nahrung zu kommen.

Nicht was in unsere Töpfe kommt, sondern wie man es behandelt und aufwachsen lässt sollte hinterfragt werden.
 
(2) Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten.

Zuerst habe ich gedacht nein, aber ich bin mir nicht mehr sicher. Obwohl es eigentlich logisch wäre, wenn bei uns das Töten verboten ist. Wie ist das mit der Einfuhr von Hunde und Katzenfellen? Müsste ja dann auch darunter fallen. Vielleicht ist das leichter zu erfahren.

http://www.ots.at/presseaussendung/...enges-importverbot-fuer-hunde-und-katzenfelle

Also ich bin mir ziemlich sicher, dass der Import nicht erlaubt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo steht das???

In Deutschland ist es ZB nicht verboten

§ 22 Abs. 1a der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV).

Ich habe es wieder geändert weil ja ein Unterschied zwischen töten und essen ist. Aber logischerweise kann man eine lebende Katze nicht essen. Da es auch ein Importverbot von Fellen gibt ist natürlich die Frage woher das Fleisch kommt. Aus einer illegalen Schlachtung?
 
Ich hab keine Ahnung, es gibt aber keine Zolltarifnummer für Fleisch von Hunden und Katzen. Hab grad den Zolltarif durchforstet
 
Es ist in Österreich verboten und in Deutschland auch, wir essen keine Hunde und Katzen.. :eek:

Aber in der Schweiz stehen sie noch auf dem Speiseplan... Wer hat's erfunden???

„Damit befindet sich die Schweiz in Gesellschaft mit Ländern wie China, Korea oder Vietnam, wo der Genuss von Hunde- und Katzenfleisch straffrei ist. Anders im benachbarten Ausland – etwa in Deutschland. Dort verbietet es das Gesetz, solches Fleisch «zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen». Auch in Österreich ist das Töten von Hunden und Katzen «zur Gewinnung von Nahrung, Hundefett oder Sonstigem» untersagt.“
Quelle:
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Schweizer-sollen-keine-Hunde-und-Katzen-mehr-essen/story/19945914
 
Zuletzt bearbeitet:
ich schätze mal es ist die Einfuhr von Hunde-und Katzenfleisch verboten...und daher kein Verzehr zu regulären gesetzlichen Bedingungen möglich....aber dein Mann ist ja Jäger, der müsste doch wissen, ob er die erschossenen Katzen heimnehmen und verarbeiten darf :confused: oder was machen den Jäger mit den getöteten Tieren?
 
Also mein Zugang wäre jetzt auch, dass es verboten ist Hunde und Katzen zur Gewinnung von Nahrungsmittel zu schlachten - ergo kann man kann Fleisch gewinnen - ergo gibts keinen Verzehr.

Allerdings ist das meine reine Einschätzung und ich hab keine Ahnung wie es mit importiertem Katzen/Hundefleisch ausschaut. Ist der Import von Hundefleisch auch verboten ? Steht das vielleicht irgendwo ?

Mein Mann hat von mir ein Tiere-töten-Verbot auferlegt bekommen, er ist also ein reiner Jagdhundeführer für Nachsuche, Fährte, Apportieren und sowas ! Und wir haben auch keine Waffen in unserem Besitz. Das wäre für mich ein Scheidungsgrund, genauso wie es für meinen Mann ein Scheidungsgrund wäre, wenn ich mich auf Facebook registriere :D

Ehrlichgesagt kenne ich auch keine Jäger persönlich, die auf Katzen oder Hunde schießen würden. Sogar welche, die eigentlich dazu verpflichtet wären tun es nicht, sondern mahnen eher 100x die Haustierhalter ab. (Zumindest die, die ich persönlich kenne).

Ich habe wohl schon von Jägern gehört, die zum Zweck der Raubwildschäfe den Jagdhund mit Katzentöten trainieren (ebenfalls ein Scheidungsgrund für mich, unser Hund darf sowas nicht tun), allerdings sind das Jäger die ich nicht persönlich kenne und soweit ich weiß werden diese getöteten Katzen dann nicht gegessen sondern entsorgt.

Aber ursprünglich ist mein Thema daher gekommen, weil letztens eine Freundin meiner Tochter bei uns gegessen hat und wir scherzhalber behauptet haben wir hätten Hundeschnitzerl gekocht. Wir haben dann herzlich gelacht und den Scherz auch gleich aufgelöst, aber das Mäderl hat dann bei ihrer Oma verlautbart, dass ihr unsere Hundeschnitzerl so gut geschmeckt haben, ob die Oma das nicht auch mal kochen könnte. Meine Tochter hat dann gleich gewetteifert, dass es nur zu besonderen Anlässen Hund gibt und welcher Hund nicht in Frage kommt,...

Am Ende hat sich das eh alles in Scherz aufgelöst, aber sicher war ich mir zwischendurch nicht, ob nicht doch jemand wirklich daran geglaubt hat :eek::D

Jedenfalls ist dann eine Diskussion über die rechtliche Lage von Verzehr von Hund oder Katze entstanden.
Ich bin halt der Meinung es ist nicht erlaubt. Mein Mann meint das steht nirgends also könnte es erlaubt sein.

Konkret wissen tut es niemand.

Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Jedenfalls ist dann eine Diskussion über die rechtliche Lage von Verzehr von Hund oder Katze entstanden.
Ich bin halt der Meinung es ist nicht erlaubt. Mein Mann meint das steht nirgends also könnte es erlaubt sein.

Konkret wissen tut es niemand.
Lg


Ich finde die Rechtslage eindeutig..

Das Verbot, Hundefleisch zu gewinnen und anzubieten, ergibt sich
  • für Deutschland seit Mai 2010 aus § 22 Abs. 1a der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV).[17] Daneben besteht nach § 13a der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) ein Einfuhrverbot.[18]
  • für Österreich aus § 6 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes (TSchG) von 2004.[19]
  • für die Schweiz aus Art. 2 der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft vom 23. November 2005.[20] Das Verbot gilt allerdings nur für den kommerziellen Verkehr; Gewinnung und Verzehr für den Eigengebrauch sind zulässig[21], solange kein Verstoß gegen die Tierschutzgesetzgebung vorliegt.[22]
http://de.wikipedia.org/wiki/Hundefleisch
 
Rein theoretisch kann ich daraus aber auch kein Verzehrverbot ableiten?
Also mal angenommen, ein junger Hund stirbt einen plötzlichen Herztod....dürfte man ihn dann verspeisen anstatt ihn zu vergraben oder der TKV zu übergeben?
Ohne mich damit näher beschäftigt zu haben, aus dem TSCHG kann ich da zumindest nichts ableiten?
 
Rein theoretisch kann ich daraus aber auch kein Verzehrverbot ableiten?
Also mal angenommen, ein junger Hund stirbt einen plötzlichen Herztod....dürfte man ihn dann verspeisen anstatt ihn zu vergraben oder der TKV zu übergeben?
Ohne mich damit näher beschäftigt zu haben, aus dem TSCHG kann ich da zumindest nichts ableiten?

Ich vermute auch, dass das nicht verboten ist, ein bereits verstorbenes Tier zu essen.. evtl. würde es unter das Hygiene Gesetz fallen..
 
@ Cato @ Caro

Das ist in jedem Fall verboten - sowohl nach dem Lebensmittelgesetz als auch dem Jagdgesetz - und vor allem nach den Hygienevorschriften (bin mir sicher, dass diese Aufzählung unvollständig ist)

Was glaubt ihr, warum ein Tier so einfach tot umfällt, weil es so gesund und fit ist, ganz sicher nicht.

Auch das Wildbret unterliegt genauester Kontrolle durch behördlich geprüfte und befugte Jäger.

Ich lese aus dem Paragraphen allerdings heraus, dass der Verzehr von Meerschweinchen und Ratten nicht verboten ist.
 
@ Cato @ Caro

Das ist in jedem Fall verboten - sowohl nach dem Lebensmittelgesetz als auch dem Jagdgesetz - und vor allem nach den Hygienevorschriften (bin mir sicher, dass diese Aufzählung unvollständig ist)

Was glaubt ihr, warum ein Tier so einfach tot umfällt, weil es so gesund und fit ist, ganz sicher nicht.

Auch das Wildbret unterliegt genauester Kontrolle durch behördlich geprüfte und befugte Jäger.

Ich lese aus dem Paragraphen allerdings heraus, dass der Verzehr von Meerschweinchen und Ratten nicht verboten ist.

Hm...ich weiß nicht. Hygienevorschriften und Verordnungen betreffen doch immer nur Hersteller, bzw. Nahrungsmittel, die irgendwie in Umlauf gebracht werden.
Wenn ich nun vom sehr theoretischen Sachverhalt ausgehe, wie schon beschrieben, mein eigener Hund stirbt einen plötzlichen natürlichen Tod. Die Umstände deuten darauf hin, dass das Fleisch geniessbar wäre. Ich esse nur selbst davon, gebe nichts an andere Personen weiter. Mache auch kein öffentliches Ereignis daraus......mit welcher Begründung sollte das verboten sein?
Ich darf ja auch meine Radieschen aus dem eigenen Garten ungewaschen verzehren, und niemand wird es mir verbieten, auch wenn es unhygienisch ist?
Kannst du vielleicht die genauen Stellen zitieren, auf die du dich beziehst, ich mag nicht das ganze RIS durchforsten? Mich interessiert die Frage übrigens nur theoretisch, ich würde nie und nimmer Hundefleisch essen wollen, ganz egal wie der Hund gestorben ist.
 
Ich möchte nicht wissen was Menschen in schweren Zeiten s. Weltkriege usw. alles essen bzw. essen würden ...
 
@ Cato @ Caro

Das ist in jedem Fall verboten - sowohl nach dem Lebensmittelgesetz als auch dem Jagdgesetz - und vor allem nach den Hygienevorschriften (bin mir sicher, dass diese Aufzählung unvollständig ist)

Was glaubt ihr, warum ein Tier so einfach tot umfällt, weil es so gesund und fit ist, ganz sicher nicht.

Auch das Wildbret unterliegt genauester Kontrolle durch behördlich geprüfte und befugte Jäger.

Ich lese aus dem Paragraphen allerdings heraus, dass der Verzehr von Meerschweinchen und Ratten nicht verboten ist.

Ja, in unseren Ländern Ö/D ist es verboten diese Tiere zu essen. In der Schweiz z. B. nicht..

Aber, in wieweit das Gesetz reicht, dass man auch Hunde/Katzen nicht essen darf, die verstorben sind, lässt sich nicht eindeutig aus den Gesetzen klären..

Natürlich ist es absolut unvorstellbar, ekelig und unästhetisch, keine Frage.. und eigentlich muss man das auch gar nicht wissen.. ;)
 
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