Angeblich werden ja auch Kratzer von Krallen in die Statistik mit rein genommen. Reine Vera.....
"Kratzer" von Krallen können aber nur in die Statistik aufgenommen werden, wenn sie "amtsbekannt" sind. D.h. wenn sie entweder ärztlich bzw. im Spital behandélt werden müssen oder bei der Polizei angezeigt werden