hallo ,
kennt ihr das ?
bei meiner rasse gibt es soetwas nicht.
behält sich die züchterin das recht,den hund bis zu 2 mal im jahr für ihre hündinnen zum decken zu verwenden und vor allem sollte die Chemie zwischen Züchter und Hundehalter stimmen und nicht zum Nachteil oder Schaden des Hundes / der Hündin sein.
vlg karin
Hi,
ich denke das gibt es bei jeder Rasse, aber nicht bei jedem Züchter.
Ich hatte bei meinem Rüden 1. Wahl (das heißt, ich durfte als allererste einen Welpen aussuchen), dafür hatte der Züchter das Deckrecht. Sollte er decken, bekam ich dafür einen Welpen.
Den vollen Preis zu bezahlen und dann
jährlich 2 x Deckrecht, würde ich niemals machen, denn das schaut mir sehr nach "Vermehren" immer mit dem selben Rüden aus und das ist keinesfalls seriöse Zucht (= der Versuch die Rasse durch Selektion zu verbessern) sondern eindeutig Vermehrung. Kein seriöser Züchter setzt einen einzigen Rüden über Jahre hinweg 2 x jährlich im eigenen Zwinger ein, außer er hat mehr als 20 Hündinnen
Was anderes wäre wenn die Formulierung lautet "2 x in einem Jahr oder 2 x über mehrere Jahren verteilt". Fragt sich aber noch immer, wozu dann den vollen Kaufpreis bezahlen, wenn sonst nichts dafür geboten wird (1. Wahl? Welpe vom Wurf?)
Bei meiner Hündin hatte ich ebenfalls die 1. Wahl und die Züchterin (in Frankreich) dafür 1 x das Zuchtrecht (dafür wiederum 1. Welpe im Falle eines Wurfes).
Bei erfolgreichen Züchter ist es durchaus üblich, dass sie Welpen aus sehr erfolgreichen Zuchtlinien nur unter der Bedingung eines Zuchtrechtes abgeben.
Ein Züchter der wirklich seriös züchtet, möchte die Zucht verbessern und dafür sein erreichtes Zuchtpotential (das Beste aus seinen bisherigen Würfen) einsetzen, aber er kann sich ja nicht alle Welpen oder aus jedem Wurf mehrere Welpen behalten. Das würde zu einer Massentierhaltung führen.
Wenn der Kontakt zwischen Hundehalter und Züchter gepflegt wird, ist es für eine Hündin auch keine Belastung, wenn sie für einen Wurf in ihren "Heimatkennel" zurückkehrt. Ich habe das bei einer befreundeten Züchterin in Frankreich einige Male erlebt und ich hatte bei keiner dieser Hündinnen den Eindruck, dass sie darunter gelitten hat.
Allerdings waren all diese Hündinnen immer wieder bei der Züchterin, sei es auf Besuch oder während des Urlaubs der Besitzer und für die war es wahrscheinlich so wie für Kinder, die vorübergehend bei den Großeltern sind

Auch meine Driftin (die dort aufgewachsen ist) hat mich - wenn wir zu Besuch waren - kaum beachtet, wenn sie mit ihrer Schwester, Mutter, Vater, Tanten und Onkeln herumgetobt hat. Die war dort einfach auch "zu Hause" und hatte kein Problem einige Tage ohne mich dort zu verbringen.
Zuchtrecht bedeutet ja nicht gleichzeitig, dass das Recht in Anspruch genommen wird, der Züchter behält sich halt die Möglichkeit dafür offen.
Aber irgendeine Gegenleistung bei Bezahlung eines vollen Kaufpreises sollte schon geboten werden und vor allem sollte gewährleistet sein, dass es niemals zum Schaden des Hundes ist.
Inge