Chihuahua Ehrenrettung ;)

Und wie hast du jetzt zur Ehrenrettung der Chis beigetragen, wenn man fragen darf? Und diese Frage mein ich nicht böse sondern ernst....
 
Und wie hast du jetzt zur Ehrenrettung der Chis beigetragen, wenn man fragen darf? Und diese Frage mein ich nicht böse sondern ernst....
Das würde mich auch interessieren:confused:.
Für mich ist der Artikel eher ein Armutszeugnis für die Richterin, wenn sie das alles tatsächlich so gesagt hat.
Richtig!

Vor allem muß man natürlich eines auch ganz klar sagen, wenn in diesem Mietshaus jetzt ein Hund, auch wenn es ein kleiner Hund ist, erlaubt ist, dann dürfen aber die anderen Mietparteien, wenn gewollt, auch Hunde halten.
 
Das würde mich auch interessieren:confused:.

Richtig!

Vor allem muß man natürlich eines auch ganz klar sagen, wenn in diesem Mietshaus jetzt ein Hund, auch wenn es ein kleiner Hund ist, erlaubt ist, dann dürfen aber die anderen Mietparteien, wenn gewollt, auch Hunde halten.


:) Dem ist nicht so.

Ein Gerichtsurteil eines Einzelfalls bedingt nicht, dass in diesem Haus auch andere Hunde gehalten werden dürfen.
 
Die "Ehre" von Chi's war nie in Gefahr, schon gar nicht durch den Unglücksfall mit dem Boxer, muß also nicht "gerettet" werden.

Wenn, dann finde ich die unterschwellige Einstufung des Chi's als etwas Vergleichbares wie ein Meerschweinchen, als ein harmloses Spielzeug für Kinder, durch die Richterin als "ehrenrührig".
 
Die "Ehre" von Chi's war nie in Gefahr, schon gar nicht durch den Unglücksfall mit dem Boxer, muß also nicht "gerettet" werden.

Wenn, dann finde ich die unterschwellige Einstufung des Chi's als etwas Vergleichbares wie ein Meerschweinchen, als ein harmloses Spielzeug für Kinder, durch die Richterin als "ehrenrührig".

WO findest Du das?????????

Ich finde nur:

"Natürlich ist auch ein Chihuahua kein Kleintier", stellte sie fest. Aber in diesem Einzelfall habe die Mieterin trotzdem Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters. "Sissi ist ein verspielter und verschmuster Hund, der gerne busselt", meinte die Richterin. Sie gehe daher davon aus, dass von diesem "lieben Tier" keine Störung des Hausfriedens oder gar Gefahren für die Mitbewohner ausgehen. .....

Und da die Mutter den Hund tagsüber mit in die Arbeit nehmen werde, bestehe auch keine Gefahr, dass "Sissi" längere Zeit bellt oder jault. Außerdem überwiege das Interesse an der Hundehaltung, weil das Tier aus ärztlicher Sicht wichtig für die Kinder sei. Das Urteil (431 C 6288/11) ist rechtskräftig.

Ich finde es recht eigenartig, wie aus den veröffentlichten Worten der Richterin

unterstellt wird, sie habe gesagt, der Hund wäre ein Spielzeug für das Kind und sei vergleichbar mit einem Meeschweinchen....

sorry, aber bei der Wahrheit sollten auch HH bleiben.....
 
Ich trage mal zu zu ehrenrettung eines Chihuahua und zu einem Listenhund
was bei

Nsoah und Sumsum

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.....
 
Zitat "Es sei gerichtsbekannt, dass Chihuahuas "grundsätzlich nicht gefährlich sind".".

Ich frage mich, ob es einem 50 cm-Hund geholfen hätte, wenn er nur lieb wäre und busseln wollte, und der Vermieter die Hundehaltung untersagt hat. Aus den mir bekannten Urteilen kann ich das NICHT schließen. Also ist das trotz Lippenbekenntnis der Richterin zum "Chi ist kein Kleintier" in meinen Augen eben doch der Meerschweinchen-Bonus.
 
Zitat "Es sei gerichtsbekannt, dass Chihuahuas "grundsätzlich nicht gefährlich sind".".

Ich frage mich, ob es einem 50 cm-Hund geholfen hätte, wenn er nur lieb wäre und busseln wollte, und der Vermieter die Hundehaltung untersagt hat. Aus den mir bekannten Urteilen kann ich das NICHT schließen. Also ist das trotz Lippenbekenntnis der Richterin zum "Chi ist kein Kleintier" in meinen Augen eben doch der Meerschweinchen-Bonus.

Es ging bei dem Verfahren aber nicht um einen 50cm Hund sondern um einen Chi....

Die Richterin hat keinerlei Zusammenhang mit Meerschweinchen hergestellt....

warum kann man nicht schlicht bei den Fakten bleiben?

wenn also eine Richterin als Urteilbegründung - ein Urteil FÜR einen Hund - sagt, dass Chis nicht grundsätzlich gefährlich sind

ist es manchen HH auch nicht recht......
 
1. Ich habe selber einen Chihuahua
2. Man kann hinter allem einen Angriff/eine Herabsetzung/eine Diffamierung/... der Rasse, die man selber hält, sehen.
3. Man muss aber nicht.
4. Schön, dass die Familie ihren HUND behalten darf.
 
Es ging bei dem Verfahren aber nicht um einen 50cm Hund sondern um einen Chi....

Die Richterin hat keinerlei Zusammenhang mit Meerschweinchen hergestellt....

warum kann man nicht schlicht bei den Fakten bleiben?

wenn also eine Richterin als Urteilbegründung - ein Urteil FÜR einen Hund - sagt, dass Chis nicht grundsätzlich gefährlich sind

ist es manchen HH auch nicht recht......

Es ging in der Thread-Überschrift um eine "Ehrenrettung" von Chi's - und wenn Du so auf Fakten bestehst - wo siehst Du diesen Fakt bei diesem Gerichtsurteil?

Eine Frau darf trotz Hundehaltungsverbot ihren Chi behalten - das ist sehr schön, ich wünschte mir die gleiche Sicht aber auch für alle anderen Hunde! Und das hätte eine andere Urteilsbegründung notwendig gemacht.

Ein Chi hätte es verdient, als "ganzer Hund" gewürdigt zu werden, so wie die tollen Bilder von Nsoah und Sumsum zeigen. Auch wenn das vielleicht bedeutet, daß der kleine Kerl nicht bloß als "grundsätzlich ungefährlich" gesehen wird. Sondern schlicht und einfach als "Hund".
 
Es ging in der Thread-Überschrift um eine "Ehrenrettung" von Chi's - und wenn Du so auf Fakten bestehst - wo siehst Du diesen Fakt bei diesem Gerichtsurteil?

Eine Frau darf trotz Hundehaltungsverbot ihren Chi behalten - das ist sehr schön, ich wünschte mir die gleiche Sicht aber auch für alle anderen Hunde! Und das hätte eine andere Urteilsbegründung notwendig gemacht.

Ein Chi hätte es verdient, als "ganzer Hund" gewürdigt zu werden, so wie die tollen Bilder von Nsoah und Sumsum zeigen. Auch wenn das vielleicht bedeutet, daß der kleine Kerl nicht bloß als "grundsätzlich ungefährlich" gesehen wird. Sondern schlicht und einfach als "Hund".

Ich hatte mich nicht auf den Titel der TE, sondern auf das Verfahren bezogen...was auch deutlichst nachzulesen ist, den von der TE gewählten Titel habe ich bereits kommentiert, weiteres erübrigt sich

Woher weißt Du, dass die HH mit einem Hundehaltevberbot belegt ist?????????????:eek:

Vielleicht mal nachdenken, was die Richterin mit "nicht grundsätzlich gefährlich" sagen wollte und worauf sie das bezogen hat......
 
Woher weißt Du, dass die HH mit einem Hundehaltevberbot belegt ist?????????????:eek:

Vielleicht mal nachdenken, was die Richterin mit "nicht grundsätzlich gefährlich" sagen wollte und worauf sie das bezogen hat......

Weil der Vermieter der Hundehaltung in seiner Wohnung nicht zugestimmt hat????????????:eek:

Vielleicht mal nachdenken, was ich mit "ganzer Hund" sagen wollte und worauf ich das bezogen habe.....
 
Weil der Vermieter der Hundehaltung in seiner Wohnung nicht zugestimmt hat????????????:eek:

Vielleicht mal nachdenken, was ich mit "ganzer Hund" sagen wollte und worauf ich das bezogen habe.....

Sorry, ein Hundehalteverbot für einen Menschen ist eine Sache, ein Vermieter der keine Hundehaltung in der vermieteten Wohnung möchte, eine ganz andere
 
Sorry, ein Hundehalteverbot für einen Menschen ist eine Sache, ein Vermieter der keine Hundehaltung in der vermieteten Wohnung möchte, eine ganz andere

Sorry, Vesta hat sich vielleicht nicht superklar und exakt ausgedrückt - aber es ist erkennbar worauf sie hinauswill ;) Ich denke sie bezieht sich darauf das bestimmte Rassen in manchen Miethäusern-und Genossenschaften zB generell verboten sind. In dem Sinn ist es ein "Hundehalteverbot auf das betreffende Miets-oder Genossenschaftshaus bezogen - nicht auf die Person ....
 
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