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@ Jamie27
Danke für die wunderschönen Bilder von deinem dreamteam!
LG Ulli
Ich trage mal zu zu ehrenrettung eines Chihuahua und zu einem Listenhund
was bei
Nsoah und Sumsum
.....
Der RR ist ein Listenhund?
leider ja, im westen österreichs
@souris7
dankeschön
Danke Dir das wusste ich nicht
Ich nehme hiermit zu Kenntnis, daß Verträge nicht einmal mehr das Papier wert sind auf dem sie geschlossen werden und werde das in Hinkunft berücksichtigen: Ich werde bei der nächsten Vermietung meiner Wohnung, die Haltung jeglichen Tieres untersagen und wenn die taxative Auflistung (von Affe bis Ziege )X-Seiten bedeutet .
Feline
ich war der (wohl falschen) Meinung, daß in Österreich ein zuverlässiges und freies Vertragsrecht besteht. Es ist ganz egal wie groß und wie schwer ein Hund (eine Katze, eine Taube, ein Goldfisch ...) ist - wenn ich als Vermieter keine Tiere wünsche, dann hat sich der Mieter danach zu richten. Der Vermieter ist schließlich auch an den Vertrag gebunden und muß alle Vereinbarungen einhalten. Niemand ist gezwungen so eine Wohnung/Haus zu beziehen.
Ich nehme hiermit zu Kenntnis, daß Verträge nicht einmal mehr das Papier wert sind auf dem sie geschlossen werden und werde das in Hinkunft berücksichtigen: Ich werde bei der nächsten Vermietung meiner Wohnung, die Haltung jeglichen Tieres untersagen und wenn die taxative Auflistung (von Affe bis Ziege )X-Seiten bedeutet .
Feline
@ cocdrillo
Weil durch solche und ähnliche Gerichtsentscheide die Rechtssicherheit in Österreich mit Füßen getreten wird. Und weil ich nicht getreten werden will.
So besser WAS? Bedeutet ja nichts anderes als dass Tierliebhaber sich immer öfter kleinere Hundchen zulegen werden, weil dann sind sie mit ihrem bissigen Kleinvieh sozusagen "ex lege" ungefährlich und gesetzlich geduldet.
Das ist aber gar nicht gut für dein Anliegen, denn das grenzt erneut ab gegen die großen Bestien - siehst du denn das nicht? (Dazu muss man nicht unbedingt juristisch gebildet sein
Um ganz ehrlich zu sein: Auch ich mag diese kleinen Hundchen ganz gern, besonders, wenn sie gut erzogen sind (da mangelt es aber oft, weil die Besitzer denken, dass sie eh auf diese Schmuse-Richterin treffen werden).
So besser WAS? Bedeutet ja nichts anderes als dass Tierliebhaber sich immer öfter kleinere Hundchen zulegen werden, weil dann sind sie mit ihrem bissigen Kleinvieh sozusagen "ex lege" ungefährlich und gesetzlich geduldet.
Das ist aber gar nicht gut für dein Anliegen, denn das grenzt erneut ab gegen die großen Bestien - siehst du denn das nicht? (Dazu muss man nicht unbedingt juristisch gebildet sein
Um ganz ehrlich zu sein: Auch ich mag diese kleinen Hundchen ganz gern, besonders, wenn sie gut erzogen sind (da mangelt es aber oft, weil die Besitzer denken, dass sie eh auf diese Schmuse-Richterin treffen werden).
Also wenn eindeutig ein Hundehaltungsverbot im Vertrag war, würde mich das Urteil auch irritieren.
Denn wenns nach einer Seite geht, könnts ja auch nach der anderen Seite funktionieren und eigentlich hab ich schon ganz gerne, dass ein Vertrag einzuhalten ist.
Und falls jetzt wer schreit, obs mir lieber gewesen wäre, dass die Dame den Hund abgeben hätte müssen: Nein, denn darum gehts mir nicht und ich denke auch Feline gehts nicht darum