Chihuahua Ehrenrettung ;)

@ Jamie27
Danke für die wunderschönen Bilder von deinem dreamteam!

LG Ulli

vielen lieben dank...
hier ein aktuelles bild..
gestern bei -13 grad

9467683fap.jpg
 
@ Jamie27

Deine Bilder sind wie immer sehr schön anzusehen :) Wenn Ehrenrettung bei Chis notwendig wäre, würdest du einen großen Teil beitragen ;)
 
ich war der (wohl falschen) Meinung, daß in Österreich ein zuverlässiges und freies Vertragsrecht besteht. Es ist ganz egal wie groß und wie schwer ein Hund (eine Katze, eine Taube, ein Goldfisch ...) ist - wenn ich als Vermieter keine Tiere wünsche, dann hat sich der Mieter danach zu richten. Der Vermieter ist schließlich auch an den Vertrag gebunden und muß alle Vereinbarungen einhalten. Niemand ist gezwungen so eine Wohnung/Haus zu beziehen.

Ich nehme hiermit zu Kenntnis, daß Verträge nicht einmal mehr das Papier wert sind auf dem sie geschlossen werden und werde das in Hinkunft berücksichtigen: Ich werde bei der nächsten Vermietung meiner Wohnung, die Haltung jeglichen Tieres untersagen und wenn die taxative Auflistung (von Affe bis Ziege )X-Seiten bedeutet .

Feline
 
Ich nehme hiermit zu Kenntnis, daß Verträge nicht einmal mehr das Papier wert sind auf dem sie geschlossen werden und werde das in Hinkunft berücksichtigen: Ich werde bei der nächsten Vermietung meiner Wohnung, die Haltung jeglichen Tieres untersagen und wenn die taxative Auflistung (von Affe bis Ziege )X-Seiten bedeutet .

Feline

Und warum?
 
ich war der (wohl falschen) Meinung, daß in Österreich ein zuverlässiges und freies Vertragsrecht besteht. Es ist ganz egal wie groß und wie schwer ein Hund (eine Katze, eine Taube, ein Goldfisch ...) ist - wenn ich als Vermieter keine Tiere wünsche, dann hat sich der Mieter danach zu richten. Der Vermieter ist schließlich auch an den Vertrag gebunden und muß alle Vereinbarungen einhalten. Niemand ist gezwungen so eine Wohnung/Haus zu beziehen.

Ich nehme hiermit zu Kenntnis, daß Verträge nicht einmal mehr das Papier wert sind auf dem sie geschlossen werden und werde das in Hinkunft berücksichtigen: Ich werde bei der nächsten Vermietung meiner Wohnung, die Haltung jeglichen Tieres untersagen und wenn die taxative Auflistung (von Affe bis Ziege )X-Seiten bedeutet .

Feline

Wenn ich richtig informiert bin, dann war in dem Mietvertrag keineswegs eine Klausel enthalten, die die Tierhaltung absolut untersagt, sonder es war schlicht kein Vertragspunkt.

Meiner persönlichen Meinung nach, wäre ein Verfahren bei einer Tierhaltungs-Verbotsklausel eher anders ausgegangen.
 
@ cocdrillo

Weil durch solche und ähnliche Gerichtsentscheide die Rechtssicherheit in Österreich mit Füßen getreten wird. Und weil ich nicht getreten werden will.
 
Vielleicht gibt es dir deine Gelassenheit wieder, dass der Fall nicht in Österreich, sondern in Bayern war, sofern ich das richtig mitbekommen habe.
 
@ cocdrillo

Weil durch solche und ähnliche Gerichtsentscheide die Rechtssicherheit in Österreich mit Füßen getreten wird. Und weil ich nicht getreten werden will.

Also wenn eindeutig ein Hundehaltungsverbot im Vertrag war, würde mich das Urteil auch irritieren.

Denn wenns nach einer Seite geht, könnts ja auch nach der anderen Seite funktionieren:rolleyes: und eigentlich hab ich schon ganz gerne, dass ein Vertrag einzuhalten ist.

Und falls jetzt wer schreit, obs mir lieber gewesen wäre, dass die Dame den Hund abgeben hätte müssen: Nein, denn darum gehts mir nicht und ich denke auch Feline gehts nicht darum
 


So besser WAS? Bedeutet ja nichts anderes als dass Tierliebhaber sich immer öfter kleinere Hundchen zulegen werden, weil dann sind sie mit ihrem bissigen Kleinvieh sozusagen "ex lege" ungefährlich und gesetzlich geduldet.

Das ist aber gar nicht gut für dein Anliegen, denn das grenzt erneut ab gegen die großen Bestien - siehst du denn das nicht? (Dazu muss man nicht unbedingt juristisch gebildet sein ;)

Um ganz ehrlich zu sein: Auch ich mag diese kleinen Hundchen ganz gern, besonders, wenn sie gut erzogen sind (da mangelt es aber oft, weil die Besitzer denken, dass sie eh auf diese Schmuse-Richterin treffen werden).
 
So besser WAS? Bedeutet ja nichts anderes als dass Tierliebhaber sich immer öfter kleinere Hundchen zulegen werden, weil dann sind sie mit ihrem bissigen Kleinvieh sozusagen "ex lege" ungefährlich und gesetzlich geduldet.

Das ist aber gar nicht gut für dein Anliegen, denn das grenzt erneut ab gegen die großen Bestien - siehst du denn das nicht? (Dazu muss man nicht unbedingt juristisch gebildet sein ;)

Um ganz ehrlich zu sein: Auch ich mag diese kleinen Hundchen ganz gern, besonders, wenn sie gut erzogen sind (da mangelt es aber oft, weil die Besitzer denken, dass sie eh auf diese Schmuse-Richterin treffen werden).

Ehrlich gesagt ist diese Begründung für mich wenig plausibel. Man lässt es doch nicht an Erziehung mangeln, weil man mit einer milden Richterin rechnet.
 
@ Tamino

danke, genau so ist es.

nur zur Klarstellung: meine Mieter sind mit Hund eingezogen (so wie die anderen vorher auch).

lg Feline
 
So besser WAS? Bedeutet ja nichts anderes als dass Tierliebhaber sich immer öfter kleinere Hundchen zulegen werden, weil dann sind sie mit ihrem bissigen Kleinvieh sozusagen "ex lege" ungefährlich und gesetzlich geduldet.

Das ist aber gar nicht gut für dein Anliegen, denn das grenzt erneut ab gegen die großen Bestien - siehst du denn das nicht? (Dazu muss man nicht unbedingt juristisch gebildet sein ;)

Um ganz ehrlich zu sein: Auch ich mag diese kleinen Hundchen ganz gern, besonders, wenn sie gut erzogen sind (da mangelt es aber oft, weil die Besitzer denken, dass sie eh auf diese Schmuse-Richterin treffen werden).

:eek::mad:

1. Es ging nicht um einen "bissigen Hund"...

2. Ein Urteil ist kein Gesetz

3. Wenn schon Begriffe aus der Juristerei -was eh völlig unnötig ist - dann bitte korrekt

es gibt kein Gesetz, das das Halten von Kleinhunden unabdingbar Wohnungen erlaubt, ergo nix mit ex lege

was Du meinst, dass das Urteil womöglich in anderen Verfahren herangezogen werden könnte, würde bedeuten: lege artis
 
Also wenn eindeutig ein Hundehaltungsverbot im Vertrag war, würde mich das Urteil auch irritieren.

Denn wenns nach einer Seite geht, könnts ja auch nach der anderen Seite funktionieren:rolleyes: und eigentlich hab ich schon ganz gerne, dass ein Vertrag einzuhalten ist.

Und falls jetzt wer schreit, obs mir lieber gewesen wäre, dass die Dame den Hund abgeben hätte müssen: Nein, denn darum gehts mir nicht und ich denke auch Feline gehts nicht darum

Ich bin davon ausgegangen, dass ein Hundehaltungsverbot vertraglich festgehalten wurde, falls nicht, passt mein Kommentar nicht mehr wirklich.
Wenn der Punkt im Vertrag einfach gefehlt hat, dann ist es mir recht, wenn die Richterin "menschlich" argumentiert.
Natürlich frage ich mich, ob ihr Urteil bei einem großen Hund das gleiche gewesen wäre aber um das geht's ja nicht ;)
 
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