sixt, hätten alle die Griss gewählt, so wie ich ....hätten wir jetzt gar nix zum Umatschentschen.....
Wenn die Wahl nochmal wiederholt würde, würde sie wohl jetzt eh gewinnen ...
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sixt, hätten alle die Griss gewählt, so wie ich ....hätten wir jetzt gar nix zum Umatschentschen.....
Ich finde das auch komisch, dass die jungen Neuwähler nur die wæhlen können, die von der ersten Wahl "übrig geblieben" sind.
Ich finde das auch komisch, dass die jungen Neuwähler nur die wæhlen können, die von der ersten Wahl "übrig geblieben" sind.
Detto!Den Gedanken habe ich auch!
Den Gedanken habe ich auch!
Tamino... kann so etwas rechtlich halten?
Den Gedanken habe ich auch!
Tamino... kann so etwas rechtlich halten?
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollen der neue Wahltermin sowie die Aktualisierung des Wählerverzeichnisses (alle Österreicher, die am 4. Dezember 16 Jahre alt sein werden, sind wahlberechtigt) als Verfassungsbestimmung beschlossen werden.
Das Wählerverzeichnis wird mit dem Tag des 1. Wahldurchganges geschlossen.
Heißt: an sämtlichen weiteren Wahlen dürfen Personen, die am Tag des 1. Wahldurchganges nicht im Wählerverzeichnis aufgeschienen sind, nicht wahlberechtigt waren, nicht wählen.
Rebus sic stantibus hast Du Recht, ABER: Ein gemeinsamer Antrag aller Parteien mit Ausnahme der FPÖ wurde heute in erster Lesung behandelt und dem morgen tagenden Verfassungsausschuss zugewiesen (Siehe auch Parlamentskorrespondenz 927/2016.) Die Bestimmungen über die Wählerevidenz werden im Verfassungsrang beschlossen - wie auch die Verschiebung des Wahltermins. Damit sind diese Bestimmungen auch der Überprüfung durch den VfGh entzogen.
Vielleicht Magistratsbeamte oder die Klebstoffalchimistin jener Druckerei.