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Bundespräsidentenwahl 2016

also langsam reicht's mir mit diesen Wahlen...
Ehrlich, ich finde das höchst peinlich für Österreich mit der Bundespräsidentenwahl so lang rumzueiern.

Jetzt wurde sie abermals verschoben.
Welcher Fehler wird dann auftauchen?

Ich kann mir vorstellen, das viele Menschen nicht mehr wählen gehen, da es ständig Verschiebungen gibt.
Bzgl. Briefwahl abschaffen, sag ich mal nichts... einfach nur eine Frechheit.
 
Den Gedanken habe ich auch!

Tamino... kann so etwas rechtlich halten?

Auch wenn ich nicht gefragt bin mein Senf: Ja, wird es wohl, da die entsprechenden Bestimmungen im Verfassungsrang beschlossen werden. Im übrigen ist die Idee, die ganze wahl samt 1. Wahlgang zu wiederholen, putzig. Irgendwann werden nicht nur Wähler, sondern auch Kandidaten wegsterben.

Leider verdanken wir die ganze Misere dem schlechten Verlierer und seinen Parteifreunden - die großzügige Auslegung der Wahlordnung war seit vielen Jahren bekannt, eine Anfechtung erfolgte bisher weder von Verlierern oder Gewinnern. Da musste schon Hofer (samt Kickl) kommen.
 
Danke! Das hieße dann, dass das vielerorts zu Lesende, dass Jungwähler nun wählen dürften, ein Unsinn wäre?
Sprich - wer verstorben ist, wählt nicht mehr, aber auch all jene, die nun das Wahlalter erreicht haben, dürfen nicht wählen gehen.

Wie ist dann eine vermeintliche Verfassungsbestimmung zu beurteilen?

http://derstandard.at/2000044297823...f-Schiene-Experte-haelt-sie-fuer-unangreifbar

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollen der neue Wahltermin sowie die Aktualisierung des Wählerverzeichnisses (alle Österreicher, die am 4. Dezember 16 Jahre alt sein werden, sind wahlberechtigt) als Verfassungsbestimmung beschlossen werden.

Kann sowas durchgehen?
 
Das Wählerverzeichnis wird mit dem Tag des 1. Wahldurchganges geschlossen.

Heißt: an sämtlichen weiteren Wahlen dürfen Personen, die am Tag des 1. Wahldurchganges nicht im Wählerverzeichnis aufgeschienen sind, nicht wahlberechtigt waren, nicht wählen.

Rebus sic stantibus hast Du Recht, ABER: Ein gemeinsamer Antrag aller Parteien mit Ausnahme der FPÖ wurde heute in erster Lesung behandelt und dem morgen tagenden Verfassungsausschuss zugewiesen (Siehe auch Parlamentskorrespondenz 927/2016.) Die Bestimmungen über die Wählerevidenz werden im Verfassungsrang beschlossen - wie auch die Verschiebung des Wahltermins. Damit sind diese Bestimmungen auch der Überprüfung durch den VfGh entzogen.
 
Rebus sic stantibus hast Du Recht, ABER: Ein gemeinsamer Antrag aller Parteien mit Ausnahme der FPÖ wurde heute in erster Lesung behandelt und dem morgen tagenden Verfassungsausschuss zugewiesen (Siehe auch Parlamentskorrespondenz 927/2016.) Die Bestimmungen über die Wählerevidenz werden im Verfassungsrang beschlossen - wie auch die Verschiebung des Wahltermins. Damit sind diese Bestimmungen auch der Überprüfung durch den VfGh entzogen.

Ja, hast natürlich recht, sobald die einmalige Anwendung vom Verfassungsausschuss beschlossen wird, gilt für die kommende Wahl diese Bestimmung.
 
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