Brief von der Gemeinde bezüglich Rasseliste

Bettinusdan

Super Knochen
Irgendwo hat der Sticha Georg mal geschrieben, dass man sich an ihn wenden soll/kann, wenn man den Brief von der Gemeinde bekommt.

Tja, nun ist es soweit, in unserer Gemeinde wurde er ausgeschickt!

ich selbst bin in der Arbeit, hab ihn noch nicht gelesen, aber eine Bekannte von mir wurde aufgefordert, mit ihrem JACK-RUSSEL-TERRIER den Hundeführschein zu absolvieren (ich dachte den gibts in NÖ nicht????) und mit ihrem Hund nur mehr mit Leine und Maulkorb spazieren zu gehen.

Eine weitere Bekannte hat den selben Brief bekommen, allerdings ohne Aufforderung zum HF. sie hat 2 Mischlinge!

ich hab der Gemeinde gleich mal eine nette Nachricht auf der Facebookseite hinterlassen und wurde in meinem Engagement für den ÖRK und den Kampf gegen die Rasseliste bestärkt.

Weiters finde ich es selten dämlich, dass man einen JRT offensichtlich gleich mit in den rasselistenbrief nimmt, nur weil halt ein Terrier dabei ist.

Was können wir HH in unserer Gemeinde jetzt tun?
 
Hallo, ich bin mir jetzt nicht sicher, aber da wir seit 3 Tagen eine 6 monate alte Presa Canario Mix Hündin aus dem Tierheim geholt haben, hab ich mich auch schlau gemacht wie das jetzt genau mit dem eintragen ist und mit dem HFS. Wenn ich das richtig verstanden habe ist es bei einem MIX nicht so schlimm da der Amtliche Tierarzt bestimmen kann ob dieser Mischling "böse" oder nicht "böse" ist. Und ich denke darum muss dein Bekannter keinen HFS machen. Ich bin gespannt wie es bei uns ausgeht wir bekommen erst in 2 Wochen den bescheid.

Da ich hier sicher keine Werbung für andere seiten machen darf, schlag ich dir mal vor geh auf google und such mal nach Hundeführerschein Niederösterreich. Ich hab da einige Foren gefunden wo dir sicher geholfen wird.

viel glück...und lg.
 
wie gesagt, es ist ein JRT der steht nicht mal auf der Liste!!

Ansonsten gibts hier im forum eh sehr viel an infos, danke!:)
 
Und du fällst meines Erachtens mit deinem Hund ohnehin nicht rein, weil du im Burgenland wohnst.

Die nette Dame vom Tierheim hat eigens gesagt, das es nun auch in Burgenland gilt und wir sie eintragen müssen. Irgendwie kennt sich keiner mehr aus und alles sind Böse Hunde :)
 
Ich würd wohl bei der Gemeinde schriftlich nachfragen auf welches Gesetz sie sich beziehen und wo der Hundeführerschein zu machen ist....;)
 
echt, schön langsam wirds skurril! - wenns net so traurig wäre würd ich mich jetzt vor lachen kugeln. an solchen aktionen merkt man echt, dass die leute, die hier über hunde entscheiden wirklich NULL ahnung von der materie haben...
 
Hallo, ich bin mir jetzt nicht sicher, aber da wir seit 3 Tagen eine 6 monate alte Presa Canario Mix Hündin aus dem Tierheim geholt haben,

Die nette Dame vom Tierheim hat eigens gesagt, das es nun auch in Burgenland gilt und wir sie eintragen müssen. Irgendwie kennt sich keiner mehr aus und alles sind Böse Hunde


da der Presa Canario nirgends auf der "Liste" steht und wenn kein "Listenhund" dabei ist, dann gilt das für dich nicht!!

P.S.: bin Presa Canario Besitzer ;)
 
echt, schön langsam wirds skurril! - wenns net so traurig wäre würd ich mich jetzt vor lachen kugeln. an solchen aktionen merkt man echt, dass die leute, die hier über hunde entscheiden wirklich NULL ahnung von der materie haben...

Martina, ich hatte gestern eine solche Wut, zum Glück ist mir keiner von der Gemeinde untergekommen...

Übrigens hab ich jetzt den Brief auch bekommen und es besteht im Ortsgebiet nach wie vor Maulkorb oder leinenpflicht, und für listenhunde beides.
Was wiederum recht lustig ist, weil der Hund unseres Fleischers ein Rotti ist und direkt neben der Gemeinde wohnt und der oft sogar mal ausbüchst und alleine durch den ort streift. ist ein riesen-kaliber mit 70 kg, der zwar sehr nett ist und ich ihm auch vertraue, allerdings seinem besitzer nicht (der brauchte ne penisverlängerung).
Bin neugierig, ob man es sich mit denen verscherzen will, wenns auf einmal heißt, dass er maulkorb und leine braucht...

Bei mir ist auch nix vom HFS gestanden, wär mir aber auch wurscht gewesen, mein böser Terrier ist ja therapiehund und somit vom gesetz ausgeschlossen.

Bin schon neugierig wie es weitergeht...
 
da bin ich mit unserer Gemeinde dirket gesegnet, wir haben bisher noch überhaupt gar nix gekriegt wegen irgendwelchen Änderungen oder wie wir unsere Hunde zu führen haben - für gar keine Hunderasse :)
 
Der nachfolgende Text wurde hier bei uns von der Gemeinde an alle Hundehalter ausgeschickt, wohlgemerkt an ALLE, so auch an mich und ich hab bei der Anmeldung angegeben, dass ich einen Sheltiemischling hab:

Der NÖ Landtag hat in seiner Sitzung am 19. November 2009 ein neues Hundehaltegesetz beschlossen. Nunmehr einige Auszüge, die Sie als Hundehalter sicher interessieren werden bzw. die Sie auch einhalten müssen:

NÖ Hundehaltegesetz

Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten künftig Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordschire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu.

Als auffällige Hunde sind wieder jene Hunde gemeint, die bereits Menschen oder andere Tiere gefährdet oder gebissen haben oder die zu agressiven Hunden gezüchtet bzw. abgerichtet wurden.

Die Nachweise für o.a. Hunde sind bis spätestens Mitte Juli 2010 zu erbringen!

Für Besitzer von Hunden die unter keine der beiden Kategorien fallen, sind die u.a. Nachweise nicht zu erbringen und es genügen die Daten die bereits gemeldet wurden.

Auszugsweise die wichtigsten Punkte:

1. Bekanntgabe der Hundehaltung bei der Stadtgemeinde
2. Herkunft, Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter sowie Mikrochipnummer des Hundes
3. Größen- und Lagebeschreibung der Liegenschaft samt Einfriedung, in der der Hund gehalten wird
4. Nachweis einer erforderlichen Sachkunde zum Halten derartiger Hunde durch ein Zertifikat einer Hundeschule "Hundeführerschein"
5. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung

Es dürfen nicht mehr als zwei auffällige Hunde oder Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential in einem Haushalt gehalten werden.

In der Folge enthält das neue Gesetz noch Bestimmungen über Beschränkungen der Hundehaltung, das Verbot der Hundehaltung, das Führen von Hunden sowie Strafbestimmungen. So wurde für alle Hunde an öffentlichen Orten im Ortsbereich eine generelle Leinen- oder Maulkorbpflicht für ganz Niederösterreich, für auffällige Hunde oder Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential eine Leinen- UND Maulkorbpflicht verordnet.

Weiters wurde gesetzlich festgehalten, dass wer einen Hund führt, die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich hinterlassen hat, unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen hat.

Ausgeschickt wurde das Schreiben Mitte März, wo noch immer nicht klar war, wie dieser Sachkundenachweis aussieht, was ja auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher ist, da erst in der Begutachtungsphase, aber bis Mitte Juli muss man diesen Nachweis erbringen.....
 
Neulich war eine Dame in meinem Verein weil das Magistrat in Wien wo sie ihren Hund angemeldet hat meinte sie muss eine Prüfung in einem Verein machen damit sie nur mehr die halbe Hundesteuer zahlt. Was soll denn das jetzt? Und die haben auf die Frage wegen dem Hundeführschein gemeint, nein den braucht sie nicht sie hat ja keinen hund der Liste.
??? Was sind denn das jetzt für Ausnahmen? Ich dachte auch dass es weggefallen ist dass man für eine Bestandene BGH für ein Jahr eine Befreiung bekommt. Ich glaub die wissen jetzt schon nicht mehr was sie sagen.
 
So, hier unser bzw. mei Brief, gibt ja offensichtlich 2 verschiedene bei uns in der Gemeinde:

Hundehaltegesetz Neu

Sehr geehrte Frau .......!

Der NÖ Landtag hat am 19. November 2009 die Neuerlassung eines NÖ Hundehaltegesetzes beschlossen. Am 29. Jänner 2010 ist das Hundehaltegesetz in Kraft getreten und enthält die Bestimmungen über die allgemeinen Anforderungen für das Halten und Führen von Hunden.
Immer wieder gab es in der letzten Zeit österreichweit Vorfälle mit nicht ordnungsgemäß gehaltenen Hunden.

Für Hunde im Ortsbereich gilt Leinen- oder Maulkorbpflicht.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential oder gefährliche Hunde sind im Ortsbereich mit Leine und Maulkorb zu führen.
Zu Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential zählen nach derzeitiger Rechtslage folgende Rassen und Kreuzungen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Stafforshire Bullterrier, Dogo Argentino, PitBull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu.

Ebenso wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass jegliche Exkremente der Hunde auf öffentlichen Plätzen unverzüglich durch den Hundeführer beseitigt werden müssen.
Dazu erhalten Sie Hundekotbeutel kostenlos im Rathaus.


Das war jetzt die "light-version" des briefes, Listenhunde und JRT bekommen "andere" briefe...
 
Die nette Dame vom Tierheim hat eigens gesagt, das es nun auch in Burgenland gilt und wir sie eintragen müssen. Irgendwie kennt sich keiner mehr aus und alles sind Böse Hunde :)

Leute, lasst euch nicht wucki machen, mit der Eintragung kann nur die ganz normale Meldung bei der Behörde gemeint sein.

JEDER Hund muss gechippt und gemeldet werden, natürlich auch im schönen Burgenland, aber das hat nichts mit irgendwelchen Auflagen für Listenhunde zu tun ;)
 
na dann bin ich ja schon gespannt, was meine tante mir dann mit ihrer dshündin erzählt, ich glaube die rennt mal gleich auf die gemeinde und macht ihnen die hölle heiß:D:D:D

aber wiedermal typisch, keiner kennt sich aus oder hat eine ahnung von irgendwelchen sachen und dann kommst DU als hh eines jrt vielleicht auch noch dazu, denen zu beweisen, dass dies kein listenhund ist:confused:

gratulation und einen recht herzlichen dank an die politik:mad:
 
also von unserer gemeinde ist noch gar nichts gekommen. auch mein nachbar der eine pit/staff mix dame hat hat nichts bekommen.
 
In NÖ galt doch im Ortsbereich schon immer Leinenpflicht :confused: ;):)

Ansonsten macht es wie wir, wir hatten auch lange Zeit die Gesetzestexte mit beim Spaziergang, hat super funktioniert :D

Bezüglich unserer Gemeinde: sie waren glaub ich einer der ersten die informiert haben, das wir ein neues Hundehaltegesetz haben, das sich aufgrunddessen die Höhe der Steuern für Besitzer div. Rassen ändert etc. Flyer ist an alle Haushalte gegangen und im Bezirksblatt wurde dem ganzen auch noch einmal eine ganze A 4 Seite gewidmet.

Bei Rassehunden mit Ahnentafel wirds mit dem Beweisen ja nicht so schwer, aber sobald du aus dem Tierschutz einen Hund hast und höchst wahrscheinlich keine Papiere dazu hast, siehts schlecht aus.
Dann ist die Am. Bulldogge vielleicht aufeinmal ein Staff oder Pit :(
 
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