Besitzer/ Chip ändern

Simone_Lilly

Medium Knochen
Hallo Forengemeinde!
Folgendes Problem einer Freundin von mir:
Sie kaufte sich letztes Jahr einen Chihuahua und in den Kaufvertrag hat sie (weil sie sich nichts dabei gedacht hat) ihren Freund eintragen lassen. So nach dem Motto "mach du doch, hab grad keine Lust". Abgemacht war, das es ihr Hund ist. Er hatte damals ein drittel vom Kaufpreis bezahlt.
Vor kurzem war es dann soweit: Ein heftiger Streit und er sagte zu ihr "Der Hund bleibt da, ist ja meiner"...
Nun ist sie fertig weil es immer geheissen hat es sei ihr Hund...

Kann man da was machen? Den Hund auf sie umschreiben oder so? Möchte ihr so gerne helfen aber ich weiss nicht wie? :(
Kann man im Falle einer Trennung den Hund einklagen?
 
Der Hund ist rechtlich wie eine Sache zu behandeln, also zählen (nur) die Eigentumsverhältnisse. Wenn im Kaufvertrag nur der Freund eingetragen ist, ist die Lage ziemlich eindeutig. Das war damals leider recht kurzsichtig von deiner Freundin. "Umschreiben" kann sie da nix ohne Zustimmung des Eigentümers...
 
Der Hund ist rechtlich wie eine Sache zu behandeln, also zählen (nur) die Eigentumsverhältnisse. Wenn im Kaufvertrag nur der Freund eingetragen ist, ist die Lage ziemlich eindeutig. Das war damals leider recht kurzsichtig von deiner Freundin. "Umschreiben" kann sie da nix ohne Zustimmung des Eigentümers...
Genau so ist es."ware" wechselt mittels Kaufvertrag den Besitzer also ists rechtlich auch sein Hund da er unterschrieben hat am KV.Ob er ein drittel oder seine Ex alles bezahlt hat ist schon wieder wurscht da er im Kv steht!
 
1.) Wieso um Himmels willen hat jemand "keine Lust" den Kaufvertrag seines Hundes zu unterschreiben?
2.) Auf wen ist der Chip registriert, auf wen ist der Hund bei der Gemeinde angemeldet?
 
Hmmm, naja keine Lust ist vielleicht blöd ausgedrückt. Aber sie war halt naiv und hat ihm vertraut, das wenn es aus ist, ihr Hund ist und sie ihn mitnimmt.
Aber wie man weiss ist meistens bei der Trennung ein Streit und dann wollen manche ihrem Ex-Partner irgendwie schaden. In dem Fall mit dem Hund.
Finde sowas dämlich, aber bitte nun ist es halt so und wir versuchen eine Lösung zu finden.
Sie sind jetzt eh wieder zusammen und ich habe ihr mal gesagt sie soll mit ihm mal richtig drüber reden wenn er gut drauf ist und das klären.
Der Chip ist auf ihn geschrieben aber sie lässt sich jetzt mal dazumelden. Angemeldet ist der Hund auch auf sie was ich weiss und alles andere zahlt auch sie (Futter, Accessoires und das ganze). Spazierengehen und Erziehung macht auch sie...
 
Wenn der Hund auf ihn gechippt ist, kann er nicht auf jemand anders angemeldet sein.
Und ein dazuregistrieren bzw dazumelden gibt es meines Wissen nach auch nicht.
Da erzählt dir mMn deine Freundin Blödsinn.
 
So eindeutig ist das nicht. Es zählt ja nicht nur ein schriftlicher Kaufvertrag, sowas kann man auch mündlich abschließen. Also - ich zahle dazu, oder sogar den größeren Teil, dann gehört der Hund uns beiden. Auch das ist ein Vertrag. Er lässt sich nur schlechter beweisen.

Vielleicht wurde zB an dem Tag oder kurz davor die Kaufsumme, also die 2/3 wenn ich es richtig verstanden habe, vom Konto abgehoben? Das wäre zB hilfreich. Oder gibt es Zeugen?
 
Wenn der Hund auf ihn gechippt ist, kann er nicht auf jemand anders angemeldet sein.
Und ein dazuregistrieren bzw dazumelden gibt es meines Wissen nach auch nicht.
Da erzählt dir mMn deine Freundin Blödsinn.

Naja, mich hat bei der Registrierung (Tasso, Petcard) meiner Hunde nie jemand gefragt, ob und warum die Hunde jetzt mir gehören.
Ummeldung geht also meiner Meinung nach jederzeit.
Nicht dass ich das jetzt gut finde, ist aber einfach so.


Ansonsten: Sicher eine blöde Situation. Allerdings würd mich kein Kaufvertrag der Welt davon abhalten, meine Hunde mitzunehmen, wenn ich mich von meinem Partner trenne.
Schenkung kann ja zwischenzeitlich auch mündlich erfolgt sein.
Außerdem wenn sie alles zahlt, müsste er ihr ja dann das bezahlen, usw.
 
Schenkung kann ja zwischenzeitlich auch mündlich erfolgt sein.

Das ist nicht richtig, Schenkungen ohne Übergabe sind in Österreich nicht nur nicht mündlich möglich, sondern sogar notariatsaktspflichtig...

So eindeutig ist das nicht. Es zählt ja nicht nur ein schriftlicher Kaufvertrag, sowas kann man auch mündlich abschließen. Also - ich zahle dazu, oder sogar den größeren Teil, dann gehört der Hund uns beiden. Auch das ist ein Vertrag. Er lässt sich nur schlechter beweisen.

Vielleicht wurde zB an dem Tag oder kurz davor die Kaufsumme, also die 2/3 wenn ich es richtig verstanden habe, vom Konto abgehoben? Das wäre zB hilfreich. Oder gibt es Zeugen?

Ich sag als Jurist mit Einsicht in die Praxis mal so: wenn B behauptet, Eigentümer zu sein und es gibt einen Kaufvertrag, der A als alleinigen Eigentümer ausweist, werden 9 von 10 Richter das völlig ungeschaut übernehmen - was im Übrigen auch richtig ist, denn welchen besseren Beweis soll es geben? Und der Freund in unserem Fall könnte vor Gericht ja auch ins Treffen führen, daß die Angabe der Freundin - sie habe "keine Lust gehabt", im Kaufvertrag zu stehen - sehr merkwürdig klingt... Wer die Sache wirtschaftlich bezahlt hat, ist für die Eigentumsverhältnisse VÖLLIG unerheblich, das ist nur schuldrechtlich relevant, aber nicht sachenrechtlich.
 
Das ist nicht richtig, Schenkungen ohne Übergabe sind in Österreich nicht nur nicht mündlich möglich, sondern sogar notariatsaktspflichtig...

Wenn ich meinem Freund eine Uhr schenke, müsste ich dazu zum Notar?:eek:
Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen.

Dass der, welcher einen Kaufvertrag hat besser dasteht vor Gericht, das ist wieder ein anderes Kapitel. Eh klar.

Wobei ich hätte für meinen Großen gar keinen Kaufvertrag, weil er mir von einem Freund geschenkt wurde. Ohne Notar....;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich meinem Freund eine Uhr schenke, müsste ich dazu zum Notar?:eek:
Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen.

Nein, du übergibst sie ihm ja dann! (nehme ich an :D)
Man wird aber nicht sagen können, daß der Freund den Hund der Freundin übergeben hat, wenn er zusammen bei ihnen beiden gewohnt hat...

Wobei ich hätte für meinen Großen gar keinen Kaufvertrag, weil er mir von einem Freund geschenkt wurde. Ohne Notar....;)

Wie gesagt, es geht um Schenkungen ohne Übergabe... Kannst auch einfach googeln, wirst nichts anderes finden. :) Und solange niemand Anstoß daran findet, kannst natürlich auch mündliche Schenkungen ohne Übergang betreiben, rein rechtlich wären sie halt nichtig, aber das interessiert ja erst dann, wenn ein anderer Eigentum daran beansprucht.
 
Da die beiden ja jetzt doch wieder ein Paar sind gehe ich davon aus das es sich um eher junge Leute handelt, da passiert es ja ständig das man sich trennt und dem anderen etwas zufleiss machen möchte.
Sie sollte also bei guter Stimmung darüber nachdenken entweder einen neuen Kaufvertrag zu schreiben mit ihrem Freund, oder aber den alten KV verschwinden lassen und den Hund ummelden. Wenns dann zu Problemen kommt ist sie die Besitzerin und fertig. Ist ja Kindergartenniveau.

Abgesehen davon hätte ich den Hund trotzdem mitgenommen, ganz egal was im KV steht. Das er sie dann verklagt... also die Chance ist eher gering glaube ich da es viel aufwand ist.
 
@NiTeWaLkEriN, sie sind jung und das was du geschrieben hast hab ich ihr auch gesagt. Sie soll mit ihm wenn der Zeitpunkt passt mit ihm reden und den Kaufvertrag ändern lassen. Also den Hund nimmt sie bestimmt mit, auch wenn er nicht will...
Ich finde die Aktion von ihm auch Kindergartenniveau. Wenn es damals geheissen hat es ist ihr Hund dann ist es ihr Hund, egal wer da im Vertrag drinnen steht. Aber manche sind einfach so dumm und wollen dem Ex eins auswischen. Und dann immer mit Lebewesen, egal ob Tiere oder Kinder, die nichts dafür können. Bei manchen Leuten haut es halt komplett die Sicherung raus bei einer Trennung. :mad:
 
Die Frage ist jetzt, ist es ein gültiger Schutzvertrag von einem TH, weil dann darf der Hund nicht weiter gegeben werden ohne dessen Einverständnis.
 
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